Norderneyer verurteilt Eklat im Gerichtssaal – Angeklagter geht auf Richterin los
Nachdem die Richterin ihn zu fast zwei Jahren Haft verurteilt hat, rastet der Angeklagte aus. Zuvor hatte sich der Norderneyer noch von seiner besten Seite gezeigt und auf Rehabilitation gehofft.
Aurich - Kaum war das Urteil gesprochen, brach die Fassade: Ein 38-jähriger Angeklagter, der wegen zahlreicher Straftaten zu fast zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, reagierte nach der Urteilsverkündung am Auricher Landgericht wütend und aggressiv.
Zuvor hatte der Mann durch seine neue Arbeitsstelle und positive Referenzen auf eine mögliche Rehabilitation gehofft und sich von seiner besten Seite gezeigt – bis zum Urteil.
26 Eintragungen im Zentralregister
Der 38-Jährige von Norderney hat sich schon etliches zuschulden kommen lassen. Sein Zentralregister weist 26 Eintragungen auf. Zwei Drittel der Vorwürfe – darunter gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch – wurden eingestellt, weil ein psychiatrisches Gutachten von 2017 den Mann für schuldunfähig erklärt hat. Er ist drogensüchtig und leidet an einer Psychose. Jetzt hat sich das Blatt gewendet.
Ein erneutes Gutachten sprach den gebürtigen Auricher vermindert schuldfähig. Wegen 31 Straftaten wie Raub, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in Tateinheit mit Bedrohung, Betrug, Führens einer Schreckschusswaffe und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie eines Schlagrings wurde er im Januar 2024 vom Auricher Amtsgericht zu insgesamt zwei Jahren, einem Monat und einer Woche Gefängnis sowie einer Entzugstherapie im Maßregelvollzug verurteilt.
„Arschloch“, „Dorftrottel“ und „Hurensöhne“
Opfer zwischen Januar 2020 und Juni 2023 waren seine ehemaligen Vermieter in Aurich, die das Mietverhältnis mit ihm beendet hatten, sowie Polizeibeamte, die er mehrfach mit Begriffen wie „Arschloch“, „Dorftrottel“ oder „Hurensöhne“ beleidigte. Bei einem Raub am 16. Juni 2023 riss er der Tante seiner Ex-Partnerin, die er zufällig auf dem Parkplatz der Waldorfschule getroffen hatte, unter dem Einsatz einer Schachtel Hühnereier eine Goldkette im Wert von 1200 Euro vom Hals, um sie mitzunehmen.
Gegen das Urteil des Auricher Amtsgerichts legte der Norderneyer Berufung ein. Am Mittwoch, 17. Juli 2024, wurde vor dem Auricher Landgericht verhandelt. Während des Prozesses verwandelte sich der Angeklagte von einem sanften Lamm zu einem wütenden Grantler.
Neuer Arbeitgeber kennt Vorgeschichte
Seine Berufung hat der gelernte Koch auf das Strafmaß beschränkt. Ihm schwebte eine Bewährungsstrafe mit einer ambulanten Drogentherapie vor, die er nach Saisonende im November beginnen könnte. Das erklärte er freundlich und tiefenentspannt.
Seit Kurzem hat der Angeklagte eine Stelle auf Norderney, dazu eine Wohnung. Vorher war er teils obdachlos. Beste Referenzen seines neuen Arbeitgebers brachte er mit. Er sei konstruktiv, ruhig, hilfsbereit. „Er stellt eine Bereicherung für unseren Betrieb dar“, heißt es in der Beurteilung. Der Betrieb sei über seine Vorgeschichte informiert. „In unseren Augen hat er sich um 180 Grad gewandelt“, heißt es.
Gutachter kann nur den Kopf schütteln
„Im Moment führe ich ein Leben ohne Laster“, ließ der Angeklagte verlauten. Abends rauche er „ganz, ganz wenig Marihuana“ – „das tut mir gut“. Außerdem sei das ja legal, fügte er hinzu. Wie sich herausgestellt hat, nimmt er seit vielen Jahren auf Verordnung seines Hausarztes Benzodiazepine, die er weglässt, wenn er Bier trinkt. „Die ordnen mich, so dass ich mich um meinen Schriftverkehr kümmere und meinem Job nachgehe“, sagte er.
Der psychiatrische Gutachter Professor Here Folkerts konnte über diese abenteuerliche Mischung nur den Kopf schütteln. Eine echte Motivation zu einem Entzug sah er bei dem Angeklagten, der in den vergangenen zehn Jahren beinahe alle erdenklichen Drogen konsumiert hat sowie unter einer schizo-affektiven Störung leidet, nicht. Die Gefahr weiterer rechtswidriger Taten schloss der Sachverständige nicht aus.
Anwalt forderte eine letzte Chance
„Knast oder Entziehungsanstalt“, fragte ihn die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker ganz direkt. „Gar nichts. Ich denke, dass Arbeit auch eine sehr gute Therapie ist“, antwortete der Angeklagte. Er sei auf einem sehr guten Weg und fühle sich auch sehr gut.
Sein Verteidiger Lutz Winkler wies in seinem Schlussvortrag darauf hin, der Angeklagte sei „gebeutelt“. Ihm seien die Kinder entzogen worden, seine Mutter habe mit ihm gebrochen, seine Tante habe ihm seit Jahren „übelst mitgespielt“. „Es ist nicht richtig, ihn hinter Schloss und Riegel zu setzen“, fand der Anwalt. „Er braucht Lebenshilfe, und die kriegt er nicht im Knast.“ Er sprach sich für eine letzte Chance, eine Bewährungsstrafe, aus. „Ich glaube, er hat’s begriffen“, endete er.
Staatsanwältin sieht „problematische Selbsteinschätzung“
„Ich denke nicht“, nahm die Staatsanwältin den Faden in ihrem Plädoyer auf. Der Mann habe ein Leben als Drogensüchtiger geführt. „Er legt eine problematische Selbsteinschätzung an den Tag – er fühlt sich als Opfer“, gab sie zu bedenken. Der Angeklagte war mit ihren Ausführungen nicht einverstanden. Er begann dazwischen zu quatschen. Bröker griff ein – „ich muss sonst Maßnahmen ergreifen“, warnte sie ihn. „Dass er jetzt wieder in Arbeit ist, reicht nicht, davon auszugehen, dass er in Zukunft ein straffreies Leben führt“, fuhr die Staatsanwältin fort. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug sah sie mangels Erfolgsaussichten nicht als angezeigt an.
„Es besteht auf gar keinen Fall die Gefahr weiterer Taten“, sagte der Angeklagte im sogenannten letzten Wort. „Ich möchte meinen Job weitermachen, meine Kinder sehen und ihnen zeigen, wie man vernünftig kocht.“ Dann sei er glücklich und zufrieden.
Haftstrafe ohne Bewährung
Nach langen Beratungen gab die Kammer das Urteil bekannt: eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte setzte seine schwarze Mütze auf, schob seinen breiten Kopfhörer über die Ohren, zog die hellgrüne Kapuze seines Hoodies über beides und stellte seinen schweren Rucksack auf den Tisch. Die Urteilsbegründung wollte er nicht verfolgen. Er winkte ab. „Ist ja gut, ich möchte jetzt hier raus, ich muss arbeiten“, meinte er.
Bröker beendete die Sitzung rasch, der Norderneyer verließ den Raum – und kehrte gleich darauf in aggressiver Stimmung zurück. Forschen Schrittes näherte er sich der Richterin und den Schöffinnen. Einen Moment lang war unklar, ob ein tätlicher Angriff folgen wird. „Verlassen Sie den Saal, die Sitzung ist geschlossen“, schleuderte ihm Bröker mit fester Stimme entgegen. Der Verurteilte hob einen Arm und schüttelte ihn gegen die Beteiligten. Dann machte er kehrt und ging.