Prozess in Aurich  Nach Motorradunfall – 16-Jähriger verliert Bein

| | 22.07.2024 18:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein schwerer Unfall in Wittmund von Mai 2023 hat nun das Landgericht Aurich beschäftigt. Symbolfoto: Puchner/dpa
Ein schwerer Unfall in Wittmund von Mai 2023 hat nun das Landgericht Aurich beschäftigt. Symbolfoto: Puchner/dpa
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Dieser Unfall hat das Leben aller Beteiligten verändert: Einem 16-jährigen Wittmunder wurde im Mai 2023 das linke Bein amputiert. Der Verursacher stand nun vor Gericht.

Aurich/Wittmund - Sekunden können ein Leben verändern: Ein Motorradfahrer überholt trotz Gegenverkehr und verschuldet damit einen schweren Unfall, durch den ein 16-Jähriger ein Bein verliert. Diese Szene hat sich am 21. Mai 2023 im Wittmunder Ortsteil Burhafe abgespielt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung musste sich der 62-jährige Unfallverursacher aus Oldenburg am Montag, 22. Juli 2024, vor dem Landgericht Aurich verantworten. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittmund vom 15. Februar 2024 hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Auf beiden Seiten fließen im Gerichtssaal Tränen. Der Angeklagte muss damit leben, dass er die Träume eines Jugendlichen zerstört hat. Der mittlerweile 17-jährige Wittmunder tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Er war am Tag des verhängnisvollen Unfalls selbst mit dem Motorrad unterwegs. Den Führerschein hatte er zwei Wochen zuvor gemacht. Der Angeklagte gehörte zu einer größeren Gruppe von Motorradfahrern, die sich an jenem Sonntag im Mai von Augustfehn aus auf eine Tour durch Ostfriesland begeben hatte.

„Es war keine Absicht“

Nach einer Kaffeepause in Ostbense im Landkreis Wittmund fuhren die Biker in zwei Gruppen weiter, einer langsamen und einer schnellen. Der Angeklagte gehörte zur langsamen, die vorausfuhr. In Burhafe holte die schnelle Gruppe die langsame ein. Auf der Upsteder Straße scherte der Angeklagte mit seiner Maschine der Marke BMW plötzlich aus, überholte zwei Autos und blieb auf der Gegenfahrbahn. Dort kamen ihm zwei Motorräder entgegen. Der Fahrer des ersten wich gerade noch aus. Mit dem zweiten, auf dem der 16-Jährige saß, stieß er zusammen. Der Jugendliche erlitt schwere Verletzungen. Die Ärzte versetzten ihn im Krankenhaus in ein künstliches Koma und amputierten sein linkes Bein unterhalb des Knies. Eine Amputation des Arms, die zunächst ebenfalls im Raum stand, blieb ihm erspart.

Für sein Fehlverhalten hat der Angeklagte keine Erklärung. Der 62-Jährige behauptet, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er habe noch ein Bild von der Kaffeepause in Ostbense vor Augen, als Nächstes einen Rettungssanitäter am Unfallort. Dazwischen: Filmriss. „Es war keine Absicht“, beteuert der Oldenburger, der bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde und seitdem krankgeschrieben ist. Er erlitt unter anderem einen dreifachen Bruch des Handgelenks. Drei Finger sind steif geblieben. Am Unterschenkel musste Haut verpflanzt werden. Sein Motorrad hat er nicht mehr angerührt.

„Ich wusste, dass es schlimm ist“

Der 17-jährige Nebenkläger sagt als Zeuge aus. Er besteht darauf, dass seine Eltern währenddessen den Gerichtssaal verlassen. Die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker macht dem jungen Mann Mut: „Man sieht es nicht, wenn man es nicht weiß“, sagt sie über dessen Behinderung. Der Jugendliche trägt Jeans. Die Prothese ist darunter nur zu erahnen, sein Gang ist unauffällig. „Ich hatte keine Möglichkeit auszuweichen“, sagt er über den Unfall. Er erinnert sich noch an den Sturz und daran, dass er sich den Helm vom Kopf riss. „Ich wusste, dass es schlimm ist.“ Nach zweieinhalb Wochen Krankenhaus folgten sechs Wochen Reha.

Nein, in der Schule habe er nicht viel verpasst, weil das Schuljahr ohnehin kurz darauf zu Ende gewesen sei. Als die Richterin nach seinen beruflichen Plänen fragt, gerät der 17-Jährige erstmals ins Stocken. Er habe eigentlich zur Bundeswehr, zur Polizei oder zum Zoll gewollt. Das sei nicht mehr möglich. Jetzt wolle er erst mal Abitur machen. „Wie hat sich Ihr Leben verändert?“, will Bröker wissen. „Um 180 Grad“, antwortet der Zeuge, und jetzt versagt ihm die Stimme. „Vorher war ich schon ein sehr fitter junger Mann“, sagt er unter Tränen. „Das, wo ich am meisten Spaß dran hatte, geht halt nicht mehr.“

„Bis zu diesem Augenblick, wo die Welt kopfstand“

Auch dem Angeklagten setzt die Aussage des Zeugen sichtlich zu. Er wendet sich direkt an das Unfallopfer: „Es tut mir furchtbar leid.“ Den Rest der Verhandlung tut sich der Nebenkläger nicht mehr an. Festen Schrittes verlässt der junge Mann nach seiner Zeugenaussage den Saal. Seine Eltern und seine Anwältin halten die Stellung.

Durch eine Reihe von Zeugenaussagen kristallisiert sich heraus, dass der Angeklagte auf der Tour nicht durch schlechte Fahrweise oder rücksichtsloses Verhalten auffiel. Insgesamt sei es ein ganz entspannter Tag gewesen, gibt ein 57-jähriger Motorradfahrer zu Protokoll – „bis zu diesem Augenblick, wo die Welt kopfstand“. Er habe von hinten gehört, wie der Angeklagte die Maschine beschleunigt. „Und dann knallte es.“ Für den Bruchteil einer Sekunde habe er noch gedacht: ausweichen, ausweichen, ausweichen, so der Zeuge. „Der fuhr einfach weiter.“

„Er ist für sein Leben gezeichnet“

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittmund Berufung eingelegt, weil der Unfallverursacher „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war und nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung. Der 62-Jährige habe grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, so die Anklagebehörde. Es sei ihm nur darum gegangen, schnell voranzukommen.

Das Landgericht sieht es anders. Es schließt sich den Kollegen aus der ersten Instanz an und verurteilt den Angeklagten ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber wegen Straßenverkehrsgefährdung. Der 62-Jährige habe einen schweren Fahrfehler begangen, erklärt die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Er habe sich aber nicht rücksichtslos im Sinne des Strafgesetzbuches verhalten. Verteidiger Frank-Roland Hillmann III spricht in seinem Plädoyer von einem Augenblicksversagen seines Mandanten. „Er hat ihn nicht gesehen. Wenn er ihn gesehen hätte, wäre er ausgewichen.“

Im Unterschied zum Amtsgericht Wittmund verhängt das Landgericht keine Führerscheinsperre. Dennoch wird es in zweiter Instanz für den Angeklagten teurer: Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, dass das Einkommen des 62-Jährigen, der von Krankengeld lebt, höher ist als angegeben. Daher muss er nun eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 80 Euro zahlen, also 5200 Euro. Das Amtsgericht hatte 65 Tagessätze à 50 Euro verhängt (3250 Euro). Die Zahl der Tagessätze bleibt unverändert – die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr gefordert (110 Tagessätze à 80 Euro). Der Verteidiger macht deutlich, was die eigentliche Strafe für den 62-Jährigen ist: „Mein Mandant leidet sichtlich unter den Folgen. Er ist für sein Leben gezeichnet.“

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