Gericht verurteilt zwei Auricher  Haftstrafen nach brutaler Auto- und Elektroschock-Attacke

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 24.07.2024 09:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Zwei Auricher im Alter von 19 und 29 Jahren mussten sich vor dem Auricher Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Foto: Ortgies
Zwei Auricher im Alter von 19 und 29 Jahren mussten sich vor dem Auricher Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Ein 19- und ein 29-Jähriger haben in Aurich zwei Passanten mit einem Elektroschocker angegriffen. Außerdem versuchten sie, die beiden mit dem Auto zu überfahren. Nun standen sie vor Gericht.

Aurich - „Aus einem Rachegelüst unbekannte Personen mit einem Elektroschocker und einem Auto anzugreifen, das finde ich erschreckend.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fand am Dienstag, 23. Juli 2024, bei dem Prozess vor dem Auricher Jugendschöffengericht klare Worte. Zwei Auricher im Alter von 19 und 29 Jahren mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Bei dem Älteren kamen drei weitere Tatvorwürfe hinzu.

Laut Anklage befuhren die Angeklagten am 29. Januar 2023 um 2.32 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit und geklauten Nummernschildern den Auricher Georgswall. Zwei Fußgänger, die die Straße überquerten, signalisierten ihnen auf Höhe der OLB per Handzeichen, langsamer zu fahren. Der 29-Jährige bremste ab. Beide stiegen aus dem Polo. Der Jüngere soll die Passanten mit einem Elektroschocker angegriffen haben. Der Ältere soll eingestiegen und mit seinem Pkw bewusst auf eine der Personen zugefahren sein. Sie konnte zur Seite springen. Der Fahrer setzte zurück und soll auf die andere Person zugefahren sein, mit der er kollidierte. Der Erfasste stürzte auf den Rasen und war kurzzeitig bewusstlos. Er erlitt mehrere Prellungen und Abschürfungen.

29-Jähriger schon einmal wegen Verkehrsdelikten verurteilt

Dem 29-Jährigen wurden zusätzlich Diebstahl und Sachbeschädigung, verursacht durch die gewaltsame Entfernung der Kennzeichen am Ursprungsauto zwischen dem 17. und 21. Dezember 2022 vorgeworfen. Zusätzlich soll er ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung öffentliche Straßen befahren haben, ebenso am Tattag. Am 16. März 2023 soll er bei einer Polizeikontrolle Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben.

Sein Verteidiger, Lorenz Hünnemeyer, versuchte mittels eines forschen Vorstoßes, das Bestmögliche für seinen Mandanten herauszuholen. „Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Die Lösung wäre eine zweite Bewährungsstrafe und verpflichtend eine Drogentherapie“, stellte er zur Debatte. Doch der 29-Jährige bringt schon eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit aus einem Urteil vom 15. August 2023. Damals hat er sich sieben Verkehrsdelikte und gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in hundert Fällen zuschulden kommen lassen. Weitere sieben Einträge verzeichnet das Zentralregister des hafterfahrenen Arbeitslosen.

Jüngerer Angeklagter sitzt wegen schweren Raubes

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft lehnte Hünnemeyers Vorschlag ab. „Ich weiß nicht, wie wir hier zu einer zweiten Bewährungsstrafe kommen sollen“, entgegnete sie. Die Vorsitzende Richterin Maren Hohensee reagierte verhalten und bohrte bei dem Angeklagten nach, warum er seine Bewährungsauflagen bisher nicht erfüllt habe.

Auch der jüngere Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannter. Er sitzt derzeit wegen schweren Raubes eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten ab, wobei er in drei Tagen zu einer Drogentherapie in den Maßregelvollzug verlegt werden soll.

„Der Fahrer versuchte uns anzufahren“

Nach einer kurzen Beratungspause lieferten die Angeklagten Geständnisse ab. Der 29-Jährige, so sein Verteidiger, „hat angesichts der hinzu gekommenen Personen Panik bekommen, er setzte sich ins Auto und hat wohl jemanden angefahren“. Sein Mandant habe zur Tatzeit unter Betäubungsmitteln gestanden. Der 19-Jährige unterstrich, mit dem Elektroschocker „niemanden berührt“ zu haben.

„Der Fahrer versuchte uns anzufahren“, berichtete der Geschädigte, ein 31-jähriger Auricher. Das Auto habe ihn an der rechten Körperhälfte getroffen. „Ich bin auf dem Rasen oder Schotter zu mir gekommen. Als ich voller Schock hochgesehen habe, stand der Beifahrer über mir und hat versucht, mich zu teasern“, sagte er. Er sei zum Rathausplatz gerannt. Tief muss der Zeuge nach seiner Schilderung durchatmen. Die ersten drei, vier Wochen danach sei es ihm „echt bescheiden“ gegangen: „Für mich war es sehr krass, wieder eine Straße entlang zu gehen.“ Inzwischen habe er den Vorfall vollständig verkraftet.

Mit Elektroschocker den Hals getroffen

Der zweite Geschädigte, ein 31-jähriger Wittmunder, erzählte: „Der Beifahrer ging mit einem Elektroschocker auf mich los, am Ende hat er mich am Hals getroffen.“ Als das Auto versucht habe, ihn zu treffen, sei er beiseite gesprungen. Richtig beeindruckt von dem Stromschlag zeigte er sich nicht: „Ich bin Elektriker, ich kann damit wohl umgehen.“

Die Angeklagten entschuldigten sich bei den Geschädigten. Sie nahmen die Entschuldigung an. Die weiteren acht Zeugen brauchten aufgrund der Geständnisse nicht mehr auszusagen, was den Prozess erheblich verkürzte.

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft und einjährige Jugendstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte bei dem älteren Angeklagten vier Jahre Haft unter Einbezug der zweijährigen Vorstrafe. Bei dem Jüngeren beantragte sie eine einjährige Jugendstrafe.

Die Strafanträge der Verteidiger lagen weit darunter. Hünnemeyer blieb bei der zweijährigen Bewährungsstrafe, geknüpft an eine Entgiftung. Jens Hartmann, Verteidiger des 19-Jährigen, plädierte auf eine dreimonatige Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall.

„Das war niederträchtiges Verhalten“

Im sogenannten letzten Wort beteuerte der jüngere Angeklagte seine Absicht, in Zukunft ein drogenfreies Leben zu führen. „Ich möchte mich ändern und ein guter Mensch sein“, las er von einem vorbereiteten Blatt Papier ab. Seine zweijährige Tochter kenne ihn nicht.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den 29-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten unter Einbezug des Urteils vom 15. August 2023. Zusätzlich verhängte es gegen ihn eine dreijährige Sperrfrist zum Erwerb der Fahrerlaubnis. Der jüngere kam mit einer zehnmonatigen Jugendstrafe davon.

„Das war niederträchtiges Verhalten. Sie wollten sie anfahren und haben es auch getan“, hielt Hohensee dem älteren Angeklagten in der Urteilsbegründung vor. Hinterher habe er sich sein Verhalten mit Panik schön geredet.

Ähnliche Artikel