Osnabrück Lebenslang für sie, die zwei Jungen tötete? Richtig so – Milde wäre hier unerträglich
Geschichten wie diese können kein gutes Ende haben: die verurteilte Raserin (Mitte) mit ihren Verteidigerinnen vor dem Landgericht Hannover Foto: dpa/Michael Matthey
Darf man Raser, die tödliche Unfälle verursachen, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Mordes verurteilen? Das Landgericht Hannover hat es im Fall der Todesfahrt von Barsinghausen nun gewagt. Das ist aus mehreren Gründen eine gute Nachricht.
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