Aurich/Esens  Schulverwalter aus Ostfriesland soll 500.000 Euro unterschlagen haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 01.08.2024 08:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Untreue. Foto: dpa/Lars Penning
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Untreue. Foto: dpa/Lars Penning
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Der ehemalige Verwaltungsleiter des Internatsgymnasiums Esens in Ostfriesland soll fast eine halbe Million Euro unterschlagen haben. Beim Prozessauftakt kam heraus, wie er das Geld mutmaßlich hinterzogen haben soll und warum das so lange keinem auffiel.

Er soll fast eine halbe Million Euro in die eigene Tasche gesteckt haben: Wegen Untreue steht seit Montag der ehemalige Verwaltungsleiter des Niedersächsischen Internatsgymnasiums Esens (Nige) in Aurich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Esenser gewerbsmäßige Untreue in 72 Fällen vor. Verhandelt wird vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich.

Laut Anklageschrift soll der 58-Jährige zwischen dem 17. März 2020 und dem 21. Juni 2022 insgesamt 478.745 Euro auf eigene Konten umgeleitet haben. „Er hat einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt“, sagte Oberstaatsanwältin Daja Rogga. Auf das Nige gehen Kinder von den Ostfriesischen Inseln. Das Internatsgymnasium ist die einzige Schule in Trägerschaft des Landes Niedersachsen. Normalerweise sind Städte und Gemeinden für die Schulen verantwortlich.

In 55 Fällen soll der Angeklagte vom Haushaltskonto des Nige Summen zwischen 25 Euro und 17.668 Euro an seine Bankverbindung bei der Sparkasse Leer-Wittmund überwiesen haben. In den übrigen Fällen soll er Doppel- oder Fehlanweisungen mit Beträgen zwischen 5600 und 25.000 Euro erstellt haben. Anschließend habe er die Empfänger veranlasst, die Posten an ihn zurückzuüberweisen, heißt es in der Anklageschrift. Zudem habe er in fünf Fällen Überweisungen vom Nige-Konto an eine Service-Einrichtung in Luxemburg vorgenommen, deren Dienstleistung er in Anspruch genommen habe.

Den gesamten Vermögensverlust bezifferte Rogga auf 490.212 Euro – „Geld, das er als Einnahmequelle verwendete“, sagte die Oberstaatsanwältin. „Der geldwerte Vorteil ist nicht mehr bei dem Angeklagten vorhanden“, hieß es am Ende der Anklage. Mit anderen Worten: Das Geld ist weg.

Verteidiger Arno Saathoff kündigte eine Einlassung seines Mandanten an – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Um Bindungen innerhalb der Familie werde es gehen, deutete der Rechtsanwalt an. „Es gibt in der Akte Anhaltspunkte, die den Antrag nicht unerwartet machen“, entgegnete der Vorsitzende Richter Klein wenig überrascht.

Die Kammer gab dem Gesuch des Verteidigers nach einer Beratungspause statt, weil Details aus den persönlichen Lebensumständen des Esensers zur Sprache kommen würden. Rund eine Stunde lang erläuterte der Angeklagte dem Gericht hinter verschlossenen Türen, was ihn zu seinem Handeln veranlasst hat.

Wie die Ermittlungen ins Rollen kamen, dazu sagte die zuständige Kriminalkommissarin aus: „Der Angeklagte hat Selbstanzeige im Rahmen einer Suizidankündigung erstattet.“ Die 26-jährige Polizeibeamtin aus Aurich bekam daraufhin Unterlagen vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung gestellt. Sie fragte eine Liste der Konten des Angeklagten ab und stellte fest, dass die meisten Überweisungen bei der Sparkasse Leer-Wittmund eingegangen waren – „Einzahlungen des Nige und der Niedersächsischen Landeshauptkasse“. Dabei habe es sich um „sehr viele Kleinbeträge um 29 Euro oder dreistellig“ gehandelt. Wohin Teile des Geldes geflossen seien, habe sie nicht sicher feststellen können. Es habe etliche Zahlungen an zwei Firmen gegeben.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung habe ihr mitgeteilt, dass gefälschte Rechnungen vorlägen. Eine über 25.000 Euro sei an eine Tischlerei gegangen. Ihr habe die Tischlerei auf Nachfrage mitgeteilt, sie habe wohl mal ein Türblatt für das Nige gemacht, aber nichts in dieser Größenordnung. „Es gab drei unterschiedliche Vorgehensweisen – gefälschte Rechnungen, Doppelbelege und Eigenbelege“, berichtete die Zeugin.

Anschließend ordnete das Gericht ein Selbstleseverfahren an. Die Prozessbeteiligten bekamen umfangreiche Kopien aus den Akten ausgehändigt. Auf diese Art werden wichtige Dokumente in den Prozess eingeführt, die ansonsten zeitaufwendig vorgelesen werden müssten. Der Prozess wird am 12. August 2024 ab 9 Uhr in Saal 003 mit weiteren Zeugen und einem psychologischen Sachverständigengutachten fortgesetzt.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ostfriesen-Zeitung in Aurich.

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