Verhandlung vor Landgericht  Auricher soll seine Nachbarn drei Jahre lang terrorisiert haben

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 02.08.2024 07:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Vor dem Landgericht beginnt am Mittwoch ein Sicherungsverfahren. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht beginnt am Mittwoch ein Sicherungsverfahren. Foto: Archiv/Ortgies
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Am Mittwoch, 7. August 2024, muss sich ein 42-Jähriger wegen Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung und anderen Delikten verantworten. In dem Prozess geht es nicht um seine Bestrafung.

Aurich - Ein 42-jähriger Auricher hat seinen Nachbarn das Leben offenbar fast drei Jahre lang zur Hölle gemacht. Er soll sie gestalkt, beleidigt und bedroht haben. Deswegen muss sich der Mann am Mittwoch, 7. August 2024, um 9 Uhr vor der 4. Strafkammer am Landgericht Aurich verantworten. Außerdem legt die Staatsanwaltschaft dem Mann das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last.

Die Taten sollen sich in der Zeit von 2021 bis Februar 2024 in Aurich ereignet haben. In dem Verfahren geht es laut einer Pressemitteilung des Landgerichts um die Frage, ob für den Angeklagten Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet werden. Die Suche nach einem adäquaten Strafmaß fällt also weg. Das Sicherungsverfahren dient dazu, die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern zu schützen. Diese können nicht oder nur sehr bedingt für ihre Taten verantwortlich gemacht werden, weil sie unter einer seelischen, geistigen oder körperlichen Störung leiden. Um das zu überprüfen, hatte das Gesundheitsamt eine Untersuchung in der Wohnung des Angeklagten vereinbart. Bei diesem Termin soll der 42-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben.

Das Landgericht hat sechs Verhandlungen für dieses Sicherungsverfahren angesetzt. Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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