Grundlos Notruf gewählt  Mehr Verurteilte wegen Missbrauchs von Notrufen

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Von Ute Nobel
| 08.08.2024 11:03 Uhr | 0 Kommentare
Wer den Notruf, also die 112 oder die 110, anruft, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt, kann sich damit strafbar machen. Foto: dpa
Wer den Notruf, also die 112 oder die 110, anruft, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt, kann sich damit strafbar machen. Foto: dpa
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Weil es Probleme mit seiner Ex-Freundin gab, hat ein Leeraner Anfang 2024 ganze 13 Mal den Notruf gewählt. Das ist strafbar – in Niedersachsen stieg die Zahl der Verurteilungen wegen solcher Fälle.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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