Urteil am Landgericht Aurich Wittmunder terrorisierte Familie und Polizei
Er schlug seinen Vater, beleidigte seine Mutter. Eine Ursache war nicht selten der Alkohol. Wegen mehrerer Straftaten ist ein 40-jähriger Wittmunder nun verurteilt worden.
Aurich - Ein 40-jähriger Mann aus Wittmund hat im alkoholisierten Zustand seine Eltern, einen Cousin und Polizeibeamte terrorisiert. Ihm wurden 16 Straftaten zur Last gelegt, die sich zwischen März und September 2023 ereigneten. Wiederholt wurde er gewalttätig, schlug seinen Vater, beleidigte seine Mutter, verwüstete deren Wohnung und sprach Morddrohungen aus. In zwei Fällen waren Messer im Spiel, die Vorfälle endeten jedoch glimpflich.
Eine vier Zentimeter große Kopfplatzwunde seines Vaters musste im Krankenhaus versorgt werden. Es war die gravierendste Tat mit der höchsten Einzelstrafe von einem Jahr. Alle weiteren Sanktionen des Gerichts bewegten sich im Monatsbereich. Wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Zuwiderhandlung gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilte ihn die 1. Große Strafkammer des Auricher Landgerichts am Freitag, 9. August 2024, zu einer zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe. Sie ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Bewährung gab es keine, denn im Bundeszentralregister des Wittmunders stehen 16 teils einschlägige Voreintragungen. Er hat die Taten eingeräumt und sich entschuldigt.
Auch Gutachter fühlte sich bedroht
Weil der Mann nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held an einer besonders schweren Form von Alkoholismus leidet, ordnete die Kammer zusätzlich eine Therapie im Maßregelvollzug an. Für den Angeklagten ändert sich wenig. Er bleibt dort, wo er sich aufgrund eines Unterbringungsbefehls seit einigen Monaten schon befindet: in einer Entzugsanstalt in Lüneburg. Dort hat er sich bisher gut gemacht.
Bei Begehung der Taten war der Wittmunder offenbar nicht er selbst. Nach der Trennung von seiner Freundin 2011 „ging es mit dem Trinken brutal los“, sagte Held in seinem Gutachten. Der Angeklagte sei Spiegeltrinker geworden, unterbrochen von Exzessen mit mehreren Flaschen harten Alkohols. Eingängig beschrieb der Gutachter einen Hausbesuch bei dem Angeklagten. Dieser habe sich in einem Zustand der „sehr schweren Enthemmung mit hohem Aggressionslevel“ befunden. Die Mutter habe nur stumm die Hände gefaltet. An den Angeklagten gerichtet sagte Held: „Sie haben mich nicht angegriffen, aber ich hatte das Gefühl, es fehlte nicht viel.“
„Man hatte den Eindruck, dass noch ein Kapitaldelikt passiert“
Die psychotischen Störungen des Wittmunders – er sah sich durch schwarze Mäuse und Ungeziefer bedroht – ordnete der Psychiater einem alkoholbedingten „Kontinuitätsdelir mit Wahnvorstellungen“ zu.
„Die Prognose war anfangs äußerst schlecht. Man hatte den Eindruck, dass noch ein Kapitaldelikt passiert“, so Held. Zu den Taten äußerte er: „Das war alles im Grenzbereich des Hochbedrohlichen mit massiven Folgeschäden innerhalb der Familie, die nun gekittet werden müssen.“ Inzwischen sei der Angeklagte aber „ernsthaft motiviert und reflektionsfähig“. Der Verdacht auf eine paranoide Schizophrenie habe sich nicht erhärtet. Der Sachverständige riet zu einem Entzug im Maßregelvollzug ohne Vorwegvollzug im Gefängnis – „die begonnene positive Entwicklung würde ich ungern durch eine Haftstrafe unterbrechen“.
Rückfall nach Freilassung befürchtet
Die Cousine des Angeklagten verfolgte den Prozess im Zuschauerbereich. Sie bat darum, einige Worte sagen zu dürfen, und wurde vom Vorsitzenden Richter Björn Raap in den Zeugenstand gerufen. Der 34-jährigen Anwältin lag am Herzen, auf einen Umstand hinzuweisen, der jeglichen Therapieerfolg zunichtemachen könnte: „Das Problem ist das Umfeld in Wittmund, der Drogenkreis. Er wird herauskommen und weitermachen. In der Bahnhofstraße treffen sie sich in einem Haus.“ Nüchtern sei der Angeklagte fleißig, verlässlich und kreativ. Er habe liebevolle Eltern.
Erster Staatsanwalt Jan Wilken forderte in seinem Plädoyer eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Der Messerwurf in Richtung des Vaters am 12. März 2023, bei dem dieser eine kleine Wunde an der Hand erlitten habe, sei kein vorsätzlicher Angriff gewesen: „Er hat den Brotteller weggepfeffert. Das Messer flog in Richtung seines Vaters. Ein anderes Mal, als der Wittmunder ein Messer schliff und Morddrohungen äußerte, verließ der Vater fluchtartig das Zimmer. Dem Angeklagten gab Wilken eines auf den Weg: „Ich hoffe, dass Sie anschließend nicht wieder mit den alten Freunden in Wittmund unterwegs sind.“
Verteidiger Ingo Dykstra führte der Kammer vor Augen: „Alle Straftaten hätten verhindert werden können.“ Sein Mandant sei bereits vor zweieinhalb Jahren zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Aber das Land Niedersachsen habe ihn auf dem 152. Platz der Warteliste geführt. Es fehle an Einrichtungen, so der flammende Appell des Anwalts. Einen konkreten Strafantrag stellt er nicht, außer der Bitte, die Unterbringung in einer Entzugsanstalt anzuordnen.