Hannover  Juristen prüfen erneut Turbobeförderung in Staatskanzlei von Stephan Weil

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 15.08.2024 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am 13. Juni als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsauschuss aus. Die CDU will nun Akten der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung der Vorermittlung einsehen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am 13. Juni als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsauschuss aus. Die CDU will nun Akten der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung der Vorermittlung einsehen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
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Ein Untersuchungsausschuss versucht seit Monaten, die Turbobeförderung in der Staatskanzlei aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ermittlungen eingestellt. Doch jetzt greift eine höhere Instanz ein.

Die juristische Aufarbeitung der Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) geht in eine weitere Runde. Gegen die Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Hannover wurde Beschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle prüft nun, ob das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wieder aufgenommen wird, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann, am Mittwoch. Vorausgegangen war eine Unterrichtung des Justizministeriums im Rechtsausschuss.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags befasst sich seit Monaten mit der Frage, inwieweit die Turbobeförderung in der Staatskanzlei rechtmäßig war. Weils Büroleiterin Aynur C. hat rückwirkend zum 1. August 2023 außertariflich die Stufe B 2 (8200 Euro) erhalten – ein Plus von etwa 1900 Euro. Die rot-grüne Landesregierung betont stets, es handele sich um eine neue Beförderungspraxis, um den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen wegen des Anfangsverdacht der Untreue eingestellt. Zur Frage der Rechtswidrigkeit des Handelns der Staatskanzlei äußerte sich die Staatsanwaltschaft dagegen nicht. Die CDU irritiere, dass „die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Strafbarkeit offenbar weder die Protokolle des Untersuchungsausschusses gesichtet noch eigene Zeugenvernehmungen durchgeführt hat“, sagte Hermann. Eine „intensive rechtliche Prüfung“ könne sich nach den Erläuterungen des Justizministeriums im Ausschuss nicht erkennen.

Hermann hat den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft bei der Beurteilung der Strafbarkeit der Rückwirkung der Gehaltsanhebung von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist. „So wurde ausgeführt, dass das Finanzministerium von der Rückwirkung Kenntnis gehabt haben soll.“ Die Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss belegten jedoch das Gegenteil, kritisiert die CDU-Politikerin. Die Opposition will sich nun die Akten aus dem Ermittlungsverfahren einsehen.

SPD und Grüne kritisierten die Ankündigung der CDU, sich weitere Akten vorlegen zu lassen. „Die CDU greift zunehmend verzweifelt nach jedem Strohhalm, der diesen PUA künstlich neues Leben einhauchen könnte“, sagte Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Volker Bajus, Grünen-Obmann im PUA, betonte: „Die Art und Weise, wie die CDU jetzt Zweifel an der Arbeit der Staatsanwaltschaft sät, zeugt von einem gestörten Verhältnis zum Rechtsstaat.“ Die Unterrichtung im Ausschuss zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannoverhabe das Ermittlungsergebnis noch mal nachdrücklich bestätigt. Es konnten von Seiten der Staatsanwaltschaft weder Rechtsverstöße noch vorsätzliches Handeln bei der Eingruppierung der Büroleiterin des Ministerpräsidenten ermittelt werden. Es gab auch keine Hinweise, die Zweifel an der Gewissenhaftigkeit und der Genauigkeit der Ermittlungen erlauben.

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