Verhandlung in Aurich 19-Jähriger wegen sexueller Belästigung verurteilt
Ein 19-Jähriger wurde in Aurich wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung einer 16-Jährigen verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Sein Anwalt sprach von einer „Retourkutsche“.
Aurich - Ungewollte Berührungen im Intimbereich, weil sich das Mädchen gewehrt hat, ein Schlag ins Gesicht – ein 19-Jähriger soll am 25. Oktober 2023 eine 16-Jährige auf dem Auricher Ritterspielplatz am Wall sexuell belästigt und geschlagen haben. Zu der Verhandlung vor dem Auricher Jugendrichter Simon Breuker trat der Angeklagte mit Verteidiger Aleksandar Adamovic an. Der versuchte alles, um für ihn eine möglichst milde Strafe zu erwirken.
Der Angeklagte aus Ihlow bestritt die Tatvorwürfe in einer Verteidigererklärung. Das Mädchen kannte er von der Schule. „Es gab ein Techtelmechtel und das Treffen auf dem Spielplatz“, trug Adamovic vor. Sein Mandant habe keine Beziehung gewollt, glaubte aber, dass sie eine wollte – „er geht von einer Retourkutsche aus“. Das Techtelmechtel sei einvernehmlich gewesen. Geschlagen habe er sie nicht.
„Du hast mir wehgetan“
Breuker wies darauf hin, der Angeklagte habe bei der Polizei andere Angaben gemacht. Dazu befragt, äußerte der 19-Jährige stockend, er habe damals ja noch nicht gewusst, wie das alles so laufe.
In einem Chat schrieb das mutmaßliche Opfer dem Angeklagten: „Du hast mir wehgetan.“ Er antwortete: „Egal, weil ich war sauer auf dich.“ Auch weitere Sätze aus dem Chatverlauf legten nahe, dass etwas für die 16-Jährige sehr Unangenehmes geschehen sein muss.
Durch Schlag ins Gesicht Piepen im Ohr
Weil die 16-Jährige minderjährig ist und zu intimen Details befragt werden sollte, schloss der Richter die Öffentlichkeit für die Dauer ihrer Vernehmung aus. Staatsanwältin Anja Maibaum glaubte der Zeugin. „Sie hat eine ausgezeichnete Aussage gemacht“, sagte sie in ihrem Plädoyer. Die 16-Jährige habe differenziert, selbstkritisch und reflektiert über ihre eigene Geschichte und Gefühlswelt gesprochen. Eine Belastungstendenz konnte Maibaum nicht feststellen.
Aufgrund des Schlags mit der flachen Hand des Angeklagten habe das Opfer ein Piepen im Ohr erlitten, das inzwischen abgeklungen sei. „Es hat Berührungen im Bereich des Oberkörpers und im Intimbereich gegeben“, war die Staatsanwältin überzeugt. Die 16-Jährige habe geäußert, dass sie damit nicht einverstanden sei – „trotzdem gab es weitere Berührungen“. Durch den Schlag ins Gesicht sei der Geschädigten leicht schummerig gewesen. Maibaum wertete den sexuellen Übergriff in Tateinheit mit der Körperverletzung als „erhebliches Delikt“. Deshalb forderte sie für den Angeklagten nach dem Jugendrecht eine Verwarnung und zwei Freizeit-Jugendarreste übers Wochenende sowie die Teilnahme an einem Gewaltberatungskurs und eine Geldauflage von 300 Euro.
Angeklagter hat „die Grenzen überschritten“
Der Verteidiger erklärte, die Aussage sei gut gewesen – „zu gut“. Dennoch habe die 16-Jährige die Zeitdauer der sexuellen Belästigung nicht genau bestimmen können. Es stehe Aussage gegen Aussage. Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, hilfsweise eine Strafe ohne Freizeitarreste. Diese würden dem 19-Jährigen die Ausbildung verbauen.
Der Jugendrichter ging davon aus, dass sich der Vorfall wie angeklagt zugetragen hatte. Von den Freizeitarresten sah er ab. Einen Denkzettel in Form einer unangenehmen Geldauflage erhielt der 19-Jährige trotzdem. Er muss 300 Euro in monatlichen Raten zu je 50 Euro an den Verein Chance zahlen. Zusätzlich erlegte ihm der Richter ein erzieherisches Gespräch und vier Gewaltberatungstermine bei der Jugendgerichtshilfe auf, die er nachweisen muss. „Der Angeklagte ist ein bis dato unbescholtener Bürger, der Grenzen überschritten hat“, erklärte Breuker. Für den Ersttäter sah er von einer Haftstrafe ab.