Prozess am Landgericht  Mutter in Norden erstochen – Psychose-Gutachten enthüllt Details

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.08.2024 14:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Angeklagte sitzt neben seinem Anwalt. Foto: Archiv/Banik
Der Angeklagte sitzt neben seinem Anwalt. Foto: Archiv/Banik
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Im Prozess gegen einen 38-Jährigen aus Norden enthüllt ein Gutachten eine psychotische Erkrankung. Der Angeklagte tötete seine Mutter mit 37 Messerstichen. Er glaubt, sie sei Teil eines Komplotts.

Aurich/Norden - Ein 38-jähriger Norder hat seine Mutter mit 37 Messerstichen getötet. Die Verletzungen, die er ihr am Nachmittag des 15. Februar 2024 mit dem Küchenmesser zufügte, hätten nach Einschätzung eines Rechtsmediziners dreimal gereicht, um sie zu töten. Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Auricher Schwurgericht am Donnerstag, 22. August 2024, erstattete der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert aus Emden sein Gutachten.

Er diagnostizierte bei dem wegen Totschlags Angeklagten eine psychotische Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. „Es besteht eine Wahnerkrankung, die wahrscheinlich bis heute fortdauert“, so der Gutachter. Den 38-Jährigen hält er für vermindert schuldfähig. Ob dessen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Tat möglicherweise sogar ganz aufgehoben waren, vermochte Trabert nicht mit letzter Sicherheit zu beurteilen.

Mutter habe ihn zur Weißglut gebracht

Der Norder hat sich ihm gegenüber ausgeschwiegen, was der Auslöser für die tödliche Attacke war. Bei seinem Notruf bei der Polizei nach der Tat hatte er in einem Nebensatz geäußert, sie habe ihn zur Weißglut gebracht. Womit, das blieb bisher unausgesprochen. „Der impulsiven Tat muss etwas vorausgegangen sein“, ist sich der Psychiater sicher.

Der Gerichtssaal am Landgericht Aurich vor dem ersten Prozesstag. Foto: Archiv/Banik
Der Gerichtssaal am Landgericht Aurich vor dem ersten Prozesstag. Foto: Archiv/Banik

Der Norder, ein gelernter Koch, ging die letzten Wochen vor dem Angriff von einem Komplott gegen ihn aus. Als Beteiligte empfand er seinen ehemaligen Drogendealer, seine Chefin, die Norder Polizei, Ärzte – und auch seine Eltern. Er hatte die letzten Wochen Magenschmerzen und war der Meinung, man vergifte ihn durch Zigaretten und Getränke, denen etwas beigemischt worden sei. Er fühlte sich verfolgt und überwacht, verbarrikadierte sich in seinem Elternhaus, versteckte sich zum Schluss auf dem Dachboden. „Er war getrieben von wahnhafter Verfolgungsangst“, so Trabert.

Mutter als Drahtzieherin eines Komplotts?

Die Situation spitzte sich in der Woche vor der Tat immer mehr zu. Es kam zu Auseinandersetzungen mit seiner Mutter, die ihm eine weiße und eine schwarze Tablette gegen seine Bauchschmerzen habe geben wollen. Ihm kam das komisch vor. „Er war in seinem Mosaik gefangen. Er litt an einer schweren Störung der Realitätsbeurteilung“, erklärte Trabert. Trotzdem sei ein tödlicher Angriff auf die Mutter etwas, was besonderen Hemmungen unterliege. Recht wahrscheinlich sei, dass der Angeklagte sie für die Drahtzieherin des Komplotts gehalten habe, oder dass etwas Neues hinzugetreten sei.

Zum Tattag teilte ihm der Norder Folgendes mit: In der Nacht davor schlief er wie die letzten Tage wenig. Er war wachsam und hatte Pfefferspray bei sich. Er aß nur noch Konserven und trank Leitungswasser, alles andere hätte vergiftet sein können. Vom Tabak seines Vaters drehte er sich eine zum Rauchen. Dann wurde ihm seltsam. Er ging nach unten, um Tee zu kochen. Seine Mutter richtete im Flur die Wäsche. Wie es zu dem Angriff kam, erinnerte er nicht mehr. Die Mutter habe einen Schrei ausgestoßen und gesagt „ich weiß jetzt, was los ist“. „Er sagte, er habe noch mehr Bilder im Kopf, über die er nicht sprechen wolle“, sagte Trabert.

Angeklagter lehnt Gespräche mit Angehörigen ab

Unmittelbar nach der Tat habe sich der Angeklagte „wie leer, paralysiert, innerlich erstarrt und stumpf“ gefühlt. Er sei entsetzt gewesen und habe gedacht, „was habe ich bloß gemacht“. Der Norder habe ihm gegenüber geäußert „das war große Scheiße“. „Er versteht nicht, wie es dazu kommen konnte. Das sei nicht er gewesen. Jemand soll ihm etwas in den Tee oder die Zigaretten gemischt haben“, berichtete der Gutachter.

Der angeklagte Norder wird mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Archiv/Banik
Der angeklagte Norder wird mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Archiv/Banik

Die Angst, dass ihm etwas passiert, hat sich für den Norder in der Justizvollzugsanstalt fortgesetzt. Dazu ist bei ihm eine kämpferische Stimmung getreten. „Er erklärte, er wüsste sich zu wehren, sollte ihm was zustoßen“, teilte der Gutachter mit. Der Angeklagte lehne Gespräche oder stabilisierende Kontakte zu Familienangehörigen ab und nehme aus Sicherheitsbedenken keine Tabletten. Er sei bisher unbehandelt.

Gutachter hält Angeklagten für gefährlich

Trabert hält den Mann für gefährlich: „Die Tat ist sehr abrupt erfolgt. Ich halte eine erneute eruptive Entladung für wahrscheinlich.“ Zum Beispiel dann, wenn jemand dem Angeklagten etwas zu trinken gebe, was für ihn seltsam schmecke. Der Gutachter empfahl die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, über deren Dauer er keine Prognose abgab. Der Angeklagte benötige dringend eine medikamentöse Behandlung und, wenn diese angeschlagen habe, eine Aufarbeitung der Tat, die für ihn sehr belastend sein werde.

Bei der Fortsetzung am 29. August 2024 um 9 Uhr in Saal 003 soll plädiert werden und das Urteil fallen.

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