„Todesraser“ aus Ostrhauderfehn YouTuber „Iprime“ wegen illegaler Straßenrennen verurteilt
Ein 26-jähriger Autofahrer, bekannt als „Iprime“, wurde wegen illegaler Straßenrennen verurteilt. Es wird ein weiteres Verfahren gegen den auch als „Todesraser“ bezeichneten Mann geben.
Leer/Ostrhauderfehn - Mit mehreren selbstgedrehten Videos machte ein Autofahrer aus Ostrhauderfehn monatelang im Internet selbst auf seine hochriskante, rücksichtslose Fahrweise im öffentlichen Straßenverkehr aufmerksam. In seinen YouTube-Videos nennt sich der 26-Jährige selbst „Iprime“. Nun ist der Mann in einem ersten Verfahren wegen illegaler Straßenrennen am Montag, 26. August 2024, vom Amtsgericht Leer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Auch eine kurzfristige Freiheitsstrafe wäre möglich gewesen. Davon sah das Gericht aber ab.
„Iprime“, der im Internet von anderen auch als „Todesraser“ bezeichnet worden ist, erhält zudem seinen Führerschein vorerst nicht wieder. Charakterlich gilt er derzeit als ungeeignet zum Führen einer Fahrerlaubnis. Nur nach Vorlage eines erfolgreichen Gutachtens nach einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) hat er eine Chance, den Führerschein zurückzuerhalten. Das wäre frühestens in 18 Monaten.
Ermittlungen seit 2023
Der Angeklagte ist seit 2023 wegen mehrfacher Verkehrsdelikte, darunter verbotene Kraftfahrzeugrennen, ins Visier der Polizei geraten. Nach monatelangen Ermittlungen wurde ihm am 14. Februar 2024 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und sein Führerschein beschlagnahmt. Jetzt muss er also noch weitere eineinhalb Jahre ohne Führerschein auskommen.
Damals waren auch seine Computer beschlagnahmt worden. Darauf fanden die Ermittler weitere Beweise für strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Aus diesem Grund wird es wegen weiterer Delikte auch noch ein zweites Verfahren geben.
„Das Video ist entlarvend“
In dem Verfahren am Montag ging es um einen Fall aus dem April 2023. Damals befuhr der 26-Jährige laut Anklageschrift in einem BMW mit „teils erheblich überhöhter Geschwindigkeit“ unter anderem die Hauptstraße in Ostrhauderfehn. Dabei missachtete er auch mehrfach das Rechtsfahrgebot, er überholte also innerhalb der geschlossenen Ortschaft andere Verkehrsteilnehmer. Laut Staatsanwaltschaft verlor er dabei mehrmals die volle Kontrolle über sein Fahrzeug. Im weiteren Verlauf der Fahrt wurde der Angeklagte durch einen Motorradfahrer überholt. Daraufhin, so die Staatsanwaltschaft, hat der Ostrhauderfehner seinen BMW auf ein Tempo von 180 bis mehr als 200 Kilometern pro Stunde beschleunigt und sich ein Rennen mit dem Motorradfahrer geliefert. Das alles ist auch auf einem von „Iprime“ gedrehten Video zu sehen.
Die Beweise lieferte der Angeklagte also selbst. Vor Gericht wurde das mehr als 15 Minuten lange Video gezeigt.
„Das Video ist entlarvend“, sagte Rechtsanwalt Folkert Adler (Leer), der den Ostrhauderfehner vertritt, und fügte hinzu: „Mein Mandant ist geständig.“ Der Angeklagte – schwarzes Hemd, dunkelblaue Jeans, helle Sneaker – verfolgte das Verfahren ruhig und zeigte sich reumütig: „Es war dumm. Es war großer Mist, den ich da gebaut habe. Das war nicht wiederholbar, auf keinen Fall“, sagte er.
Anklage wegen illegaler Straßenrennen
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren Anklage nach §315 d Absatz 1, 2 und 3 wegen illegaler Straßenrennen erhoben. Sie forderte eine Geldstrafe sowie den Führerschein-Entzug für zwei Jahre. Durch den § 69 Strafgesetzbuch erhält das Gericht die Möglichkeit, einem verurteilten Straftäter zusätzlich zur Hauptstrafe auch die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Dies setzt jedoch voraus, dass die Straftat einen direkten Zusammenhang zur Handlung des Führens eines Kraftfahrzeugs aufweist. Das ist wegen des Vorfalls aus dem April 2023 gegeben. Das war in dem Video deutlich erkennbar. Der 26-Jährige sei mit dem Ziel gefahren, Rennen gegen sich selbst und gegen andere zu fahren, sagte Richter Grunwald.
Beim Strafmaß die „Jugend“ berücksichtigt
Berücksichtigt wurde in dem Urteil, dass der Angeklagte 2021 bereits wegen unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Wenn jemand innerhalb von zwei Jahren zweimal wegen eines Straßenverkehrsdelikts aufgefallen ist, wird das beim Strafmaß berücksichtigt. „Iprime“ habe sich als charakterlich ungeeignet erwiesen. Darum wird er seinen Führerschein erst nach einem positiven MPU-Gutachten zurückerhalten. „Das wird für meinen Mandanten noch schwer genug“, sagte Rechtsanwalt Adler. Beim Strafmaß berücksichtigte Richter Grundwald positiv, dass die Tat auch der „Jugend“ des Angeklagten geschuldet sei. Zudem habe er einen Hauptschulabschluss und bemühe sich, trotz fehlender Berufsausbildung, um Arbeit.
Der 26-Jährige hatte zahlreiche selbstgedrehte Videos im Internet veröffentlicht, in denen er riskante Fahrmanöver ausführte. In seinen selbstgedrehten Videos nennt sich der Raser „Iprime“. Diese Videos zogen die Aufmerksamkeit der Polizei und der Öffentlichkeit auf sich, insbesondere 2024 auch durch die Berichterstattung eines YouTubers namens BamBam. Im Netz wurde der Ostrhauderfehner auch als „Todesraser“ bezeichnet. Die Polizei hatte das Verhalten des Ostrhauderfehners als „rücksichtslos und gefährdend“ eingestuft. Nun folgte das erste Urteil gegen „Iprime“.