Osnabrück Wie ein gestelltes Bein in Osnabrück in der Clan-Statistik und vor Gericht landete
Niedersachsen fährt beim Thema Clan-Kriminalität eine sogenannte Null-Toleranz-Strategie: Keinen Meter breit den Clans, lautet die von der Landesregierung ausgegebene Devise. Das bedeutet in der Praxis aber auch, dass manchmal kleine und kleinste Vergehen vor Gericht landen: etwa ein gestelltes Bein.
Clan-Kriminalität – das klingt nach schweren und schwersten Verbrechen. Nach Mord und Totschlag, nach Schießereien und spektakulären Einbrüchen. Aber nicht alle Delikte, die Niedersachsen in seinem „Lagebild Clan“ erfasst – 3610 Straftaten waren es 2023 –, haben diese Dimension, im Gegenteil. Manche Delikte bewegen sich am untersten Rand der Strafbarkeit und landen trotzdem im Lagebild und dann auch vor Gericht.
So wie die Vorgänge an einem Augustabend im Jahr 2023 in der Osnabrücker Altstadt. Die Kultkneipe „Peitsche“ ist gut besucht. Die Musik ist laut, der Alkohol fließt, da geraten zwei Besuchergruppen aneinander. Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten.
Gut ein Jahr später wird bei der Anklageverlesung in Saal 10 vor dem Amtsgericht Osnabrück von einer „diffusen Streitigkeit“ die Rede sein. Aber auch von körperlicher Misshandlung und geschädigter Gesundheit. So definiert das Strafgesetzbuch Körperverletzung. Im Falle einer Verurteilung können mehrjährige Haftstrafen drohen.
Ganz so spektakulär ist der „Peitsche“-Vorfall indes nicht, wie die Definition es nahelegt: Angeklagt sind zwei Männer. Nur einer von beiden ist erschienen, der andere fehlt unentschuldigt.
Der Richter fragt. „Was war da eigentlich los?“. Ja, so genau wisse er das auch nicht mehr, beteuert der Anwesende. Eine Frau habe ihm eine glühende Zigarette ins Gesicht geschnipst. Daraufhin habe er versucht, ihr „einen Gehfehler“ zu verpassen. So umschreibt es der 33-Jährige und meint damit: Er hat versucht, ihr ein Bein zu stellen.
Das Opfer, so steht es in der Anklage, sei zwar ins Wanken geraten, aber nicht gestolpert und gefallen, weswegen dem Angeklagten nun auch nur versuchte Körperverletzung vorgeworfen wird. Dem zweiten Angeklagten wird in Abwesenheit vorgehalten, Frauen geschubst zu haben, woraufhin eine von beiden mit einem Fuß in eine Glasscherbe trat und sich verletzte.
Wieso landete dieser Fall – so schmerzhaft er für das eine Opfer gewesen sein mag – in der Clanstatistik, bei deren Vorstellung Justizministerin Kathrin Wahlmann kürzlich Folgendes sagte: „Wer glaubt, sich nicht an unsere Gesetze und Regeln halten zu müssen, der hat in Niedersachsen keine Chance [...]. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat [...]. Unsere Botschaft ist klar: Der Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen – weder von kriminellen Clanmitgliedern noch von sonst jemandem.“
Am besagten Augustabend des vergangenen Jahres musste tatsächlich die Polizei für Ruhe und Ordnung in der Osnabrücker Altstadt sorgen und entsprechende Anzeigen aufnehmen. Weitere Beteiligte sollen Verletzungen davon getragen haben. Offenbar ließ sich hier aber nicht genau klären, wer wen wann körperlich anging.
Was indes klar scheint: Bei der Bearbeitung des Vorgangs setzte ein Polizist den Marker „Clan“ im polizeiinternen System. Mindestens einer der Beschuldigten wird nach Informationen unserer Redaktion von den Sicherheitsbehörden in Verbindung gebracht mit einer Großfamilie aus dem Raum Osnabrück, der wiederum auch Clan-Kriminelle angehören sollen.
Und so wurde der Vorfall nicht nur Teil der Clan-Statistik. Es kümmerten sich fortan auch die Clan-Spezial-Einheit der Staatsanwaltschaft Osnabrück um den Peitschen-Vorfall. Sie brachten die Vorgänge zur Anklage.
Was daraus wurde? Der Clan-Bezug spielte vor Gericht keine Rolle. Wie auch? Das Strafgesetzbuch kennt keine Clans, Clan-Zugehörigkeit ist keine Straftat. Körperverletzung aber schon, wenn sie denn vor Gericht nachgewiesen werden kann.
Nach kurzer Vernehmung des Angeklagten und noch bevor einer der sechs geladenen Zeugen den Saal betrat, fragte der Richter: „Aber aufklären müssen wir das?“. „Meinetwegen nicht“, antwortete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Es sei ja auch „keine wilde Sache“, so der Anwalt des Beinstellers. „300 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung?“. Deal.
Mit der Geldauflage verließ der 33-Jährige den Gerichtssaal. Er gilt damit weiterhin als unschuldig und ist wegen der Tat nicht vorbestraft. Den verschollenen zweiten Angeklagten erwartet indes Post von der Justiz: Gegen ihn soll ein Strafbefehl mit entsprechender Geldstrafe ergehen. Akzeptiert der Schubser die Geldstrafe nicht, kommt es wieder zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.