Prozess in Leer  Gartenparty in Hesel eskalierte – zwei Männer vor Gericht

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 05.09.2024 13:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Männer sich vor dem Amtsgericht in Leer verantworten. Foto: Ortgies/Archiv
Die Männer sich vor dem Amtsgericht in Leer verantworten. Foto: Ortgies/Archiv
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In Hesel wurde im Juli 2022 in einem Garten ein Geburtstag gefeiert. Doch die Party eskalierte. Es kam zu einer Schlägerei. Jetzt müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten.

Hesel/Leer - Eine Geburtstagsfeier in Hesel nahm im Juli 2022 kein schönes Ende. Zunächst kam es zu Beleidigungen und Bedrohungen. Schließlich eskalierte die Party und es kam zu einer Schlägerei. Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Leer mussten sich nun ein 28 Jahre alter Mann aus Rhauderfehn und ein 54-Jähriger aus der Samtgemeinde Hesel wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut der Anklage waren zu der Gartenparty vom Gastgeber Nachbarn, Verwandte und Bekannte eingeladen worden. Schließlich haben gegen 1.30 Uhr vermehrter Alkoholkonsum und eine Familienfehde, die schon zwölf Jahre zwischen zwei Nachbarn angedauert habe, zur Eskalation geführt. Es kam zu Faust- und Ellenbogenschlägen vor der Haustür, im Gartenbereich und auf der Straße. Angegriffene seien auf den Hinterkopf gestürzt oder im Graben gelandet.

Auch unbeteiligte Nachbarn seien geschlagen worden

Beleidigungen wie „du Arschloch“ und Drohungen wie „ich mach dich fertig“ sollen mehrfach zwischen mehreren Beteiligten gefallen sein. Laut Staatsanwaltschaft folgten Fußtritte gegen den Kopf und dem Rumpf am Boden liegender Personen. Selbst unbeteiligte Nachbarn, die helfen wollten, seien von hinten in den Schwitzkasten genommen und geschlagen worden. Erst die hinzugezogene Polizei sei schließlich Herr der Lage geworden und habe die angezeigte Massenschlägerei beenden können. Verletzte wurden im Rettungswagen behandelt oder im Taxi zum Krankenhaus gefahren.

Während der Gerichtsverhandlung kam es bei Zeugen und verletzten Personen zu erheblichen Erinnerungslücken, als es darum ging, die begangenen Straftaten den beteiligten Personen zuzuordnen. Hinzu kamen schlechte Lichtverhältnisse im Garten und an der Straße.

Eine Zeugin verweigerte die Aussage

Eine Person sagte aus, einen Schlag auf die Stirn bekommen zu haben, hatte jedoch nicht erkannt, wer diese Person war. Eine zweite verletzte Person erkannte keine im Gerichtssaal befindliche Person als Täter wieder. Eine weitere Zeugin verweigerte schließlich nach mehreren Ermahnungen des Richters mit dem Hinweis auf ihre Wahrheitspflicht und Vollständigkeit die Aussage. Um weitere Zeugen vorzuladen und anzuhören vertagte das Schöffengericht die Verhandlung.

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