Berlin  „Beunruhigende Tendenz“: Wie gefährlich sind Vollnarkosen beim Zahnarzt?

Rainer Woratschka
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Von Rainer Woratschka
| 10.09.2024 09:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Unterschätzt: tödliche Risiken bei Zahnarzt-Narkosen Foto: dpa/ Florian Schuh
Unterschätzt: tödliche Risiken bei Zahnarzt-Narkosen Foto: dpa/ Florian Schuh
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Todesfälle in Zahnarztpraxen lassen Fragen nach dem Risiko ambulanter Vollnarkosen laut werden. Vorschriften dafür gibt es kaum. Sind die Standards in Zahnarztpraxen ausreichend für solche Eingriffe?

Schnell mal alle vier Weisheitszähne gleichzeitig unter Vollnarkose loswerden? Friedlich dahindämmern, während kariöse Zahnstumpen herausgebrochen, Kronen aufgebohrt, eitrige Wurzelkanäle ausgesaugt werden? Die Verlockung, kompliziertere Zahnbehandlungen in künstlichem Tiefschlaf hinter sich zu bringen, ist bei vielen Patienten groß. Und auch Zahnärzte können sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren, wenn sie nicht gleichzeitig gegen Unruhe, Widerstände oder gar Panikattacken ihrer Kundschaft zu kämpfen haben.

Doch einen grundsätzlichen Anspruch auf Sedierung oder Vollnarkose beim Dentisten haben gesetzlich Versicherte nicht. Für das bisschen Mehr an Bequemlichkeit sind die Narkose-Risiken in der Zahnarztpraxis zu hoch.

Im Juli dieses Jahres erregte ein Prozess in Hamburg-Altona Aufsehen, bei dem um es um den Todesfall eines 18-Jährigen während einer Zahnbehandlung unter Narkose ging. Der junge Mann, der wegen einer schweren Zahnarzt-Phobie angeblich anders nicht behandelbar war, verstarb während der achtstündigen Prozedur an Herz-Kreislauf-Versagen. Der Anästhesist wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nach Überzeugung des Gerichts hatte er nicht alle notwendigen Geräte, wie etwa ein EKG-Monitoring, für eine derart lange Behandlung dabei. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen.

Vor wenigen Tagen erst begann im Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen Anästhesisten, der fünf Kindern in zwei Zahnarztpraxen im Hochtaunuskreis nacheinander verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben soll. Ein vierjähriges Mädchen starb dabei, zwei weitere Minderjährige überlebten nur knapp.

Wie oft sich derartige Fälle in deutschen Zahnarztpraxen ereignen, dazu gibt es bei der Bundeszahnärztekammer keine Statistiken, ebenso wenig wie zu anderen unerwünschten Vorkommnissen bei solchen Behandlungen mit weniger schwerwiegenden Folgen. Die Kammer verweist stattdessen auf Presseberichte, wonach in den vergangenen zehn Jahren vier Todesfälle und eine Schädigung bekannt wurden. Auch beim Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) ist die Datenlage dünn.

Statistiken, die Auskunft über die Anzahl solcher Vorkommnisse machten, gebe es nicht, sagt Rolf Glätzer, Facharzt für Anästhesiologie und Notfallmedizin und Schriftführer des Interdisziplinären Arbeitskreises Zahnärztliche Anästhesie im BDA. Allerdings, so der Experte, zeige sich eine beunruhigende Tendenz. Die Schadensfälle der Haftpflichtversicherer wiesen auf „eine Häufung von Schadensfällen bei der Versorgung im zahnärztlichen Bereich“ hin, sagte Glätzer auf Anfrage des „Tagesspiegel“. Der Verband verweist allerdings darauf, dass immer mehrere Personen an der Behandlung beteiligt seien, sodass Fehler in der Regel nicht einem einzelnen Beteiligten zuzuordnen seien.

Klar ist: Bei einer Vollnarkose in der Zahnarztpraxis muss ein Anästhesist anwesend sein. Außerdem solle die räumliche Ausstattung der Praxen den Kriterien entsprechen, die in einer „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie“ festgelegt seien. Darauf verweist die Zahnärztekammer. Die Prüfung erfolge „vorab durch den behandelnden Anästhesisten“. Sedierungen indessen, mit denen Patienten anders als mit der Vollnarkose lediglich in einen Dämmerschlaf versetzt werden und ansprechbar bleiben, können fortgebildete Zahnärzte in Eigenverantwortung durchführen. Der Deutsche Ärztetag hat allerdings erst im Mai dieses Jahres per Beschluss bekräftigt, dass die intravenöse Verabreichung von sedierenden Medikamenten nur von humanmedizinisch approbierten Ärzten durchgeführt werden darf.

Das müsse „nicht unbedingt ein Facharzt für Anästhesiologie sein“, sagt Glätzer. Allerdings setzten die Anwendungsbeschreibungen entsprechende Kenntnisse „oder sogar eine intensivmedizinische Erfahrung“ voraus. Die Arbeitsteilung zwischen Operateur und Anästhesisten habe zu einer deutlichen Reduktion von Komplikationen rund um die OPs geführt, so Glätzer. Nicht nur über die Schadensfälle, auch über die Gesamtzahl der Vollnarkosen in Zahnarztpraxen gibt es keine verlässlichen Angaben.

An einer diesbezüglichen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Frühjahr 2024 beteiligten sich laut BZÄK rund 1300 Zahnarztpraxen. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es mehr als 45.000 Zahnärzte mit eigener Praxis. Rund 600 Praxen hätten angegeben, im Jahre 2023 etwa 47.000 Behandlungen unter Vollnarkose mit Beatmung durchgeführt zu haben. Von dieser hohen Zahl sei man überrascht gewesen, sagt der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges.

Eine Modellrechnung der Bundeszahnärztekammer und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde macht die Sache übersichtlicher. Sie geht von 45.000 Pflegebedürftigen, 55.000 Kindern und Jugendlichen (insbesondere mit Behinderungen) und 15.000 Menschen mit hochgradiger Zahnarzt-Angst aus, die pro Jahr zahnmedizinisch unter Narkose behandelt werden müssten.

Er habe den Eindruck, dass der Bedarf bei den Patienten steige, sagt Hendges. Insbesondere beobachte er ein zunehmendes Drängen von Eltern, die sich Narkose-Behandlungen für ihren Nachwuchs wünschten. Tatsächlich gebe es Kinder mit sehr schlechtem Gebisszustand und starker Karies vor allem in sozioökonomisch benachteiligten Gesellschaftsschichten. Und manche dieser kleinen Patienten seien „einfach nicht kooperationsfähig“.

Es gibt jedoch auch diejenigen, die warnen – vor zu viel Entgegenkommen gegenüber drängenden Eltern und auch vor allzu stark auf die Vollnarkose pochenden Zahnärzten. Wenn man Milchzähne in Narkose behandle, bedeute dies „ein unangemessen hohes Risiko“, das in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, sagt beispielsweise der Bremer Zahnarzt Hans-Werner Bertelsen. Milchzahnkaries sei meist eine recht harmlose Erkrankung. Deren Fortschreiten lasse sich notfalls auch erst einmal anders stoppen, beispielsweise mit dem Auftragen von Fluoridlacken, so Bertelsen.

Überhaupt sind Narkosen bei Kindern riskanter als bei Erwachsenen. Anästhesiebedingte Todesfälle seien bei Minderjährigen vermutlich rund zehnmal häufiger, heißt es in einem Fachartikel des Schweizer Anästhesisten Martin Jöhr aus dem Jahr 2014. Bestrebungen, eine Vereinbarung für eine bessere Qualitätssicherung in der gesamten Anästhesie im ambulanten Bereich zu treffen, gibt es seit Längerem. Der Anästhesistenverband BDA habe bereits im vergangenen Jahr Vorschläge gemacht, die auch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vorlägen, so Glätzer. Dort verweist man derweil auf einen „Runden Tisch“ zum Thema, der „die wesentlichen Stakeholder“ zusammengebracht und bereits getagt habe.

Mit der angestrebten Vereinbarung geht es bislang jedoch nicht recht vorwärts. Sehr zum Ärger des Bremer Zahnarztes Hans-Werner Bertelsen. Er sagt: „Für ambulante Narkosen existieren keinerlei verbindliche Standards. Ich frage mich, wieso nicht aufgeklärt wird. Jede Hinterhofpraxis kann zur tödlichen Falle werden.“

Dieser Artikel erschien zuerst im Tagesspiegel in Berlin

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