Neumünster  Lachgas als legale Droge: Experte erklärt, welche schwerwiegenden Langzeitfolgen der Konsum hat

Grischa Malchow
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Von Grischa Malchow
| 12.09.2024 12:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Lachgas wirkt euphorisierend und wird oft über Luftballons inhaliert. Foto: IMAGO/Funke Foto Services/Ralf Rottmann
Lachgas wirkt euphorisierend und wird oft über Luftballons inhaliert. Foto: IMAGO/Funke Foto Services/Ralf Rottmann
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Lachgas erfreut sich als Rauschmittel großer Beliebtheit bei Jugendlichen – und das ist bisher nicht einmal illegal. Für einen Moment sorgt es für Euphorie, doch der Konsum kann schwerwiegende Langzeitfolgen haben. Welche, das erklärt ein Chefarzt.

Es ist eine Droge – aber zugleich vollkommen legal und vergleichsweise billig. Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Party-Droge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.

Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.

Nach dem Einatmen von Lachgas gibt es einen kurzen Rausch von ein paar Minuten. Die meist jungen Konsumenten sind benebelt und leicht euphorisiert. Welche Gefahren das mit sich bringen kann, erklärt der Chefarzt der Zentralen Notaufnahme im Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster, Andreas Glück.

„Lachgas hat einen kurzen, leichten Rauscheffekt nach Inhalation“, bestätigt Glück. Auch Schwindel oder kurze Taubheitsgefühle seien möglich. Das berge eine Sturzgefahr. Besonders problematisch ist für ihn bei mehrfachem Einatmen aus einem Luftballon oder einer Kartusche allerdings der Sauerstoffmangel. Dann werde nur Lachgas eingeatmet, aber kein Sauerstoff. Mögliche Folgen laut Andreas Glück:

Langzeitfolgen bei häufigem und unkontrolliertem Gebrauch seien psychische Abhängigkeiten und Psychosen sowie Schädigungen des Gehirns und des Rückenmarks.

Aufgrund seiner Eigenschaften als entspannende, leicht schmerzlindernde und angstlösende Substanz wird Lachgas laut Andreas Glück beispielsweise als Schmerzmittel bei Zahnbehandlungen oder im angloamerikanischen Raum auch bei akuten Schmerzzuständen nach Unfällen durch den Rettungsdienst angewandt. Dabei werde die Substanz jedoch immer zu 50 Prozent mit Sauerstoff gemischt, um eine Sauerstoffunterversorgung zu vermeiden.

Mediziner und Suchtberater warnten in den vergangenen Monaten bundesweit eindringlich vor dem vermehrten Konsum von Lachgas – vor allem bei Jugendlichen. Daraufhin hat der Landtag in Schleswig-Holstein für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und für Präventionsmaßnahmen gestimmt. In dem beschlossenen Antrag fordert der Landtag den Bund auf, sich für ein entsprechendes Verkaufsverbot für Jugendliche starkzumachen. Zugleich soll bei Erwachsenen „die Abgabe von Lachgas auf handelsübliche Mengen pro Käufer“ beschränkt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt sich inzwischen auch für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Jugendliche ein.

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