Drei Jahre Haft 42-jähriger Papenburger hat Kinder sexuell missbraucht
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern muss ein 42-jähriger Mann hinter Gitter. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte ihn zu einer Haftstrafe.
Papenburg - Zwei Jahre und zehn Monate umfasst die Gesamtfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht Papenburg am Mittwoch, 18. September 2024, gegen einen Mann verhängt hat. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Gerhard Többen sah es als erwiesen an, dass sich der 42-Jährige in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht hat. Das teilte Többen auf Anfrage mit.
Die Vorfälle hatten sich im nördlichen Emsland ereignet. Einzelheiten zu den Anschuldigungen gegen den Verurteilten und auch dessen Beziehung zu den Opfern bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Denn diese war von der Hauptverhandlung nahezu komplett ausgeschlossen. Darauf hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidiger und Nebenklägerin noch vor dem Einstieg in die Beweisaufnahme und die Vernehmung von Zeugen verständigt – auch, weil es im Folgenden detailliert um das Sexualleben des Angeklagten gehen sollte.
Angeklagter trug Handfesseln
Zur Hauptverhandlung an insgesamt zwei Prozesstagen geladen waren sieben Zeugen, darunter eine Mutter und ihr Sohn, sowie ein Sachverständiger. Der Angeklagte war von zwei Justizbediensteten aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt worden. Er trug Handfesseln und wurde von den Bediensteten bewacht.
Bei dem Angeklagten handelt es sich nach eigenen Angaben um einen bei der Autobahn GmbH des Bundes angestellten Landschaftspfleger, der zuletzt in der Nähe von Osnabrück lebte. Sein Arbeitgeber habe ihn allerdings seit zwei Monaten beurlaubt.