Unfall in Großefehn  Riskantes Überholmanöver auf B 72 endet vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.09.2024 19:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Auto des Angeklagten musste nach dem Unfall auf der B 72 verschrottet werden. Foto: Feuerwehr
Das Auto des Angeklagten musste nach dem Unfall auf der B 72 verschrottet werden. Foto: Feuerwehr
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Er wollte auf der B 72 bei Ulbargen einen Bekannten überholten und landete im Graben. Wegen Straßenverkehrsgefährdung stand nun ein 23-Jähriger aus Bunde in Aurich vor Gericht.

Aurich/Großefehn - Von der Straße abgekommen, in den Schloot geraten, Abflug und 18 Meter weiter in Seitenlage gelandet: Ein nächtliches Überholmanöver auf der B 72 bei Ulbargen (Gemeinde Großefehn) endete am 4. April 2024 mit erheblichen Verletzungen der Insassen. Der Audi A6 hatte nur noch Schrottwert. Am Donnerstag, 19. September 2024, musste sich der 23-jährige Fahrer aus Bunde vor dem Auricher Strafrichter wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Der Angeklagte hatte in Höhe der Einmündung „Am Unterende Nord“ zum Überholen eines vor ihm in Richtung Leer fahrenden Bekannten angesetzt. Es war 21.14 Uhr, es war dunkel, und die Fahrbahn war nass. In einer Kurve geriet er ins Schlingern.

Mit Tempo 150 unterwegs

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen überhöhte Geschwindigkeit vor. Er soll mit Tempo 150 unterwegs gewesen sein, wo abwechselnd 70 und 100 erlaubt waren. Nachdem das Fahrzeug an der Rampe des Schloots abgehoben war, soll es Äste der Bäume abrasiert haben. 18 Meter weiter schlug es auf und blieb liegen. Der Fahrer erlitt einen Pneumothorax, seine 16-jährige Freundin auf dem Beifahrersitz multiple Prellungen und einen kleinen Abrissbruch am Beckenkamm. Beide mussten ins Krankenhaus.

Der Angeklagte zeigte sich von dem Vorfall noch immer erschüttert. Er schniefte permanent, hielt die Hände gefaltet, den Blick gesenkt. Er leide noch immer an Schlafstörungen und Gewissensbissen, sagte er. Von dem Unfallhergang weiß er nur noch den Beginn: „Ich habe ihn genau vor der Kurve überholt, ich kannte die Straße nicht. Ich bin rechts eingeschert, ins Schlingern gekommen, ab da weiß ich nichts mehr.“ Den Audi hatte der Angeklagte finanziert, er war nicht kaskoversichert. Noch immer zahlt er die Raten für das verschrottete Auto und dessen Bergung ab. Bei seiner Freundin hat er sich schon entschuldigt. „Ich mache mir Vorwürfe, und es tut mir megaleid“, sagte er.

Zeugen entlasten den Angeklagten

Alle drei Zeugen erklärten, er sei beim Überholen maximal 120 gefahren. „Wir wollten schnell zu meiner Freundin, die eine Panikattacke hatte“, sagte die Freundin des Angeklagten. Ein Rennen oder Angeberei schloss sie aus. Danach fragte Strafrichter Meyer, denn die Zeugin aus Weener war vorher mit dem Fahrer des überholten Pkw liiert gewesen.

„Sie sind in der 70er Zone aus der Kurve geflogen“, schilderte die 17-Jährige aus Wiesmoor, die im überholten Auto saß, lapidar. „Ich hatte schon beim Überholen das Gefühl, dass es nicht gut geht.“ Der 31-jährige Fahrer des überholten Pkw meinte, er selbst sei etwa 100 gefahren. Vorher hatten sich alle bei ihm in Großefehn getroffen.

Staatsanwältin fordert hohe Geldstrafe

„Er machte sich keine Gedanken über die örtlichen Gegebenheiten“, befand die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Fahrverhalten des Angeklagten sei rücksichtslos gewesen. Er habe sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet, nur um seine Freundin zu deren Freundin zu bringen – „dadurch liegt kein Augenblicksversagen vor“. Sie forderte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro (7200 Euro) und den Entzug des Führerscheins sowie eine Sperre zur Neuerteilung von einem Jahr.

Die Verteidigung war der Ansicht, es habe sich ein anderer Sachverhalt als angeklagt ergeben. Man sei hintereinander hergefahren, dann sei das Überholmanöver gekommen. „Die Kurve hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht“, meinte der Anwalt. Es habe sich allenfalls um ein Augenblicksversagen gehandelt. Außerdem: „Seine Freundin hat keinen Strafantrag gestellt.“ Der Verteidiger plädierte auf Freispruch – „den Schaden hat er ohnehin noch jahrelang“. Sein Mandant habe hier mit den Tränen gerungen und sei nicht der typische Raser.

„Ich würde es gerne ungeschehen machen wollen, wenn ich’s könnte“, sagte der 23-Jährige im sogenannten letzten Wort. Strafrichter Meyer verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 66 Euro (2640 Euro). Der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung hat sich seiner Auffassung nach nicht erhärtet – „Sie überholten mit leicht überhöhter Geschwindigkeit“. Zu deren Feststellung würden ein grob verkehrswidriges und besonders rücksichtsloses Verhalten benötigt, doch hier habe man nur die Geschwindigkeitsüberschreitung, „das haben wir täglich“. Eine Fahrerlaubnismaßnahme sah der Richter deshalb nicht angezeigt. Der Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden.

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