Betrug in Emden  Fischbuden-Betreiberin soll Steuern hinterzogen haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 30.09.2024 13:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Teil der Einnahmen soll an der Registrierkasse vorbeigeschleust worden sein. Foto: Kneffel/dpa
Ein Teil der Einnahmen soll an der Registrierkasse vorbeigeschleust worden sein. Foto: Kneffel/dpa
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Die Betreiberin mehrerer Fischbuden in Emden soll das Finanzamt um 569.000 Euro betrogen haben. Die 69-Jährige steht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

Emden/Aurich - Diese Summe lässt aufhorchen: 569.000 Euro Steuern soll die Betreiberin mehrerer Fischbuden in Emden in den Jahren 2014 bis 2018 hinterzogen haben. Die 69-jährige Emderin muss sich seit Montag, 30. September 2024, vor dem Auricher Schöffengericht verantworten.

Über ihre Anwältin räumte die Emderin den Vorwurf im Wesentlichen ein. Sie bestreitet jedoch die Höhe der hinterzogenen Gesamtsumme. Auf den Vorschlag des Vorsitzenden Richters Dr. Markus Gralla über eine verfahrensverkürzende Verständigung ging sie nicht ein.

Nicht alles ging durch die Kasse

Die Unternehmerin wies ihre Mitarbeiter laut Anklageschrift an, nicht alle Umsätze aus dem Verkauf von Fischbrötchen, Fischgerichten und Getränken in die Registrierkasse einzugeben. Die jetzige Rentnerin betrieb damals die Fischbude am Delft und eine weitere beim Emder Real-Einkaufsmarkt, die später zum Standort bei ATU wechselte. Zusätzlich war sie mit einem Fischimbiss auf dem White Sands Festival auf Norderney vertreten. Das Geld soll die Angeklagte für Schwarzlöhne verwendet haben. Die Emderin ist seit vielen Jahren in der Branche tätig: Ihren Betrieb eröffnete sie im Jahr 1997.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft ihr unrichtige oder unvollständige Angaben in insgesamt 15 Fällen vor. Es geht um Steuererklärungen, die zwischen Februar 2016 und Mai 2020 eingereicht wurden. Viermal soll sie in großem Stil Steuern hinterzogen haben. So soll die Angeklagte beispielsweise im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 87.000 Euro als Gewerbebetrag erklärt haben, obwohl dieser tatsächlich 312.000 Euro betrug. Über den Tatzeitraum hinweg habe die Angeklagte einen Betrag von 569.000 Euro erschlichen, heißt es weiter.

Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt

„Sie hat schon am Tag der Durchsuchung den Vorwurf im Grunde gestanden“, erklärte ihre Verteidigerin. Ihre Mandantin wisse aber nicht, was der aktuelle Stand der Berechnung sei. Die Steuerbescheide seien nicht bestandskräftig. Es gebe Videoaufzeichnungen von der Fischbude am Delft, führte die Anwältin ins Feld. Ein Steueramtsrat habe sie angeschaut und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass an drei Tagen nichts zu beanstanden gewesen sei. Bei dem Fischwagen bei ATU sei er sogar zu dem Schluss gekommen, dass sämtliche Vorgänge in die Kasse eingegeben worden seien. Die Anwältin hält deshalb die vorgenommene Hinzuschätzung von 35 Prozent für zu hoch. „Es ist für mich unzweifelhaft, dass die Beträge bei ATU herausgerechnet werden müssen“, forderte die Verteidigerin. Vom Gericht ist das bereits vorbereitet worden. Danach beträgt der Steuerschaden immer noch 485.000 Euro.

Der Vorsitzende Richter interessierte sich dafür, wie die Angeklagte das Geld beiseiteschaffen ließ. Die Zeugin sagte, sie habe nur diejenigen Mitarbeiter dazu angewiesen, denen sie „mehr vertraut“ habe: „Ich sagte, sie sollen ein paar Sachen nicht eingeben. In den Wintermonaten machen wird das sowieso nicht, weil da nicht viel los ist.“ Die nicht getippten Beträge seien in einer Geldtasche gelandet. Den Entschluss zur Steuerhinterziehung will die Angeklagte nicht 2014, sondern irgendwann später getroffen haben.

Zwangshypothek auf das Grundstück

Wie viel in der Tasche gewesen sei, fragte Gralla nach. Die Angaben der Zeugin, es seien 200 bis 300 Euro gewesen, korrigierte der Staatsanwalt erheblich nach oben. Seinen Erkenntnissen nach sollen es 700 Euro gewesen sein. Gralla zur Angeklagten: „Wissen Sie das nicht mehr, oder wollen Sie das nicht mehr wissen?“

Auf das Grundstück der Ex-Fischbudenbetreiberin wurde eine Zwangshypothek erhoben. Es gibt einen Interessenten, der es für 350.000 Euro kaufen möchte. Davon sollen 300.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung an das Finanzamt fließen. „Sie hat geschreddert, Beweise vernichtet“, schaltete sich der Staatsanwalt erneut ein. Es gebe auch Vorfälle vor 2014. Das White Sands Festival habe man auch nicht gefunden.

Noch kein Urteil

Die Verteidigerin stellte einige Beweisanträge, die darauf abzielen, dass deutlich mehr Beträge in die Registrierkasse eingetippt worden seien, als von den Ermittlern angenommen. Sie verlangte die Anhörung weiterer Zeugen. Das Schöffengericht gab dem nach einer Beratung statt. Die Staatsanwaltschaft pochte daraufhin ebenfalls auf weitere Zeugenvernehmungen.

Das Verfahren wird am 21. Oktober 2024 um 11 Uhr in Saal 108 mit der Vernehmung von zwei Steueramtsräten fortgesetzt. Am 4. November 2024 ab 9 Uhr sollen in Saal 108 neun weitere Zeugen – die Mitarbeiter der Fischbude – gehört werden.

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