Landgericht Aurich Überraschende Wende im Missbrauchsprozess
Hat ein 37-Jähriger seine Kinder und die seiner Lebensgefährtinnen in Aurich, Nenndorf und Utarp missbraucht und misshandelt? Die Staatsanwaltschaft warf ihm das vor. Beweisen ließ es sich nicht.
Aurich - Ein 37-Jähriger soll seine eigenen Kinder und die seiner Lebensgefährtinnen missbraucht oder misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft legte ihm insgesamt 45 Fälle zur Last, die sich zwischen November 2017 und Dezember 2021 in Utarp, Nenndorf und Aurich zugetragen haben sollen. Neben sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Körperverletzung wurden dem gelernten Informatiker Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Der Prozess vor dem Auricher Landgericht endete am Dienstag, 2. Oktober 2024, mit einem Freispruch. Für die Durchsuchung, die sichergestellten Gegenstände und die Untersuchungshaft erhält der 37-Jährige eine Entschädigung.
„Wir haben uns schlussendlich nicht von den Taten überzeugen können. Das heißt nicht, dass sie nicht stattgefunden haben. Aber sie waren für uns juristisch nicht feststellbar“, sagte der Vorsitzende Richter Bastian Witte in der Urteilsbegründung.
Aussage nicht zwingend erlebnisbasiert
Teile des Prozesses wurden zum Schutz der Kinder nicht öffentlich geführt. Ebenso wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert. Die Anklageschrift warf dem gebürtigen Nordrhein-Westfalen vor, die zu Beginn des Tatzeitraums sechsjährige Tochter seiner neuen Lebensgefährtin missbraucht zu haben, nachdem er ihr auf dem Handy einen Porno gezeigt habe.
Die Aussage des Mädchens musste nach Auffassung der Kammer nicht zwingend erlebnisbasiert sein. Bei der Polizei habe es bei der ersten Vernehmung nichts schildern können, woraufhin viele Vorhalte gemacht und viel nachgefragt worden sei, erläuterte Witte. „Das kann bei Kindern den Impuls auslösen, dass sie die Fragen beantworten möchten“, beschrieb er den möglichen Mechanismus einer Aussageentstehung.
Mutter sprach mit Kind über Vorfälle
Dann habe das Mädchen etwas aufgeschrieben, was bei der zweiten Vernehmung komplett vorgelesen worden sei. „Besser wäre gewesen, es hätte das frei erzählt“, so der Richter. In der Videovernehmung des Gerichts habe das Kind überhaupt nicht sprechen wollen. Zudem habe die Mutter in regelmäßigen Abständen mit ihrem Kind über die möglichen Vorfälle gesprochen – „das schafft die Möglichkeit, dass das eine Erinnerung schafft“, sagte Witte. Insgesamt kam die Kammer zu dem Schluss, es gebe „gehörige Anzeichen, dass eine Eigen- oder Fremdsuggestion stattgefunden hat“.
Außerdem musste sich der Angeklagte wegen sexueller Handlungen mit seiner leiblichen Tochter – geboren 2016 – verantworten. Er soll sie auch auf den Po geschlagen und sie zum Essen gezwungen haben. Hierfür sah das Gericht ebenfalls keine Beweise. Bei der Videovernehmung hatte sich das Kind offenbar vergraben, sodass sein Gesicht nicht zu sehen war. Es wollte nichts sagen.
„Hat er′s wieder geschafft“
Seine eigenen Söhne (geboren 2018 und 2014) soll der Angeklagte geschlagen haben. Diesbezüglich kam die Kammer ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Sachverhalte, die rechtlich hinter den Vorfällen stehen, nicht festgestellt werden könnten.
Bezüglich der angeklagten Körperverletzungen sowie der Freiheitsberaubung zum Nachteil des damals drei- bis fünfjährigen Sohnes seiner Ex-Lebensgefährtin stellte das Gericht eine „faktisch nicht erklärbare Inkonsistenz“ bei den Aussagen des Jungen fest. „Es spricht viel dafür, dass ihm das über andere Gespräche zugetragen wurde“, führte der Richter an.
Juristisch, so Witte, sei das Urteil für die Kammer die einzige Möglichkeit. „Ich weiß, dass es für Sie sehr schwer ist“, sagte er in Richtung der Mütter der Kinder, die im Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten waren und im Zuschauerbereich Platz genommen hatten. Aufgebracht verließen sie den Saal. „Hat er’s wieder geschafft“, entfuhr es jemand aus ihrem Lager. Gegen das Urteil können sie binnen einer Woche Revision einlegen.