Verbrechen im Kreis Aurich  Prozess um Tötung einer Frau aus Hage beginnt bald

Aiko Recke
|
Von Aiko Recke
| 08.10.2024 14:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Januar wurde in diesem Haus in Hage die Leiche einer 65 Jahre alten Frau gefunden.Foto: Rebecca Kresse
Im Januar wurde in diesem Haus in Hage die Leiche einer 65 Jahre alten Frau gefunden.Foto: Rebecca Kresse
Artikel teilen:

Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen einen 32-Jährigen erhoben. Die Schwurgerichtskammer bewertet den Fall anders – und hat die Unterbringung des Mannes veranlasst.

Aurich/Hage - Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 65-jährigen Frau aus Hage beginnt am Montag, 14. Oktober 2024, um 13.30 Uhr, vor dem Landgericht Aurich. Entsprechende Medienberichte bestätigte Gerichtssprecherin Iris Schmagt auf Nachfrage. Demnach hat die Auricher Schwurgerichtskammer außerdem sieben Fortsetzungstermine angesetzt. Das Urteil könnte laut Plan am 2. Dezember verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte bereits im Juli Anklage gegen einen 32-jährigen Mann aus Norden erhoben – ursprünglich wegen Mordes. Wie Gerichtssprecherin Schmagt sagte, sieht die Schwurgerichtskammer aber derzeit nur einen hinreichenden Tatverdacht wegen Totschlags.

Mögliche psychische Erkrankung

Außerdem habe die Kammer die bisherige Untersuchungshaft des Mannes in eine einstweilige Unterbringung umgewandelt, weil von einer psychischen Erkrankung ausgegangen wird.

Am Ende des Verfahrens könnte also möglicherweise die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stehen.

Wie berichtet soll der 32-Jährige die 65-Jährige in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2024 in ihrem Wohnhaus in der Harringastraße getötet haben.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll der Mann, der zum engeren Bekanntenkreis des Opfer zählte, zunächst mit der Frau in Streit geraten sein. In dessen Verlauf habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten. Dazu soll der 32-Jährige ein Küchenmesser ergriffen und der Frau mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Kopfes, des Halses und des Oberkörpers zugefügt haben. Das Opfer verstarb laut Anklage infolge Verblutens. Die Staatsanwaltschaft sah durch diese Art der Tatbegehung das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.

Zeuge sah Verstorbene durch Katzenklappe

Die Verstorbene wurde am 22. Januar 2024 durch einen Zeugen entdeckt, der durch die Katzenklappe des Wohnhauses die Leiche erkennen konnte. Aufgrund der Auffindesituation wurde von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Ein möglicher Täter konnte zunächst jedoch nicht ermittelt werden. Erst im Verlauf des Verfahrens verdichteten sich die Indizien gegen den 32-Jährigen, woraufhin er am 27. März 2024 vorläufig festgenommen wurde. Er kam zunächst in U-Haft, die jetzt in eine Unterbringung umgewandelt wurde.

Ähnliche Artikel