Zuschuss, Steuerbefreiung, Kredit Private Energiewende finanzieren – Infos von ostfriesischen Banken
Zuschüsse und Steuernachlässe erleichtern die private Energiewende. Trotzdem brauchen viele einen Kredit, um Wärmepumpe und Solaranlage zu installieren. Ostfriesische Banken schildern die Bedingungen.
Ostfriesland/Berlin - Strom und Gas können teuer sein. Diese Erfahrung haben auch Hausbesitzer und Mieter in Ostfriesland gemacht – spätestens, nachdem Russland die Ukraine angegriffen hat. Unzählige Menschen wissen gar nicht, wie sie die aufgelaufenen Rechnungen bezahlen sollen.
Eine Möglichkeit, derartigen Preis-Explosionen nicht mehr ausgesetzt zu sein, ist der Einbau einer Wärmepumpe zum Heizen und die Installation einer Solaranlage auf dem Dach – um die Wärmepumpe mit Strom zu versorgen und auch darüber hinaus den Bedarf an elektrischer Energie zu decken.
Die private Energiewende kann sich für Hauseigentümer rechnen
Doch auch das kann teuer sein – im Preis und bezüglich einer etwaigen Finanzierung. Denn die Zinsen sind trotz gewisser Senkungen in diesem Jahr immer noch deutlich höher als vor drei Jahren. Ostfriesische Banken haben auf Anfrage unserer Redaktion Investitionssummen für Solaranlagen und Wärmepumpen genannt, mit denen sie bei ihren Kunden konfrontiert sind.
Im Ergebnis kann es durchaus sein, dass sich hohe Energieverbrauchskosten und hohe Finanzierungskosten für den Aufbau einer energetischen Selbstversorgung die Waage halten – oder die Investitionen sogar die laufenden Kosten senken und damit die finanzielle Belastung reduzieren. Auch, weil der Staat beispielsweise die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei der privaten Energiewende finanziell unterstützt.
Bei manchen Solaranlagen kann die Umsatzsteuer gespart werden
Das Bundesfinanzministerium informiert im Internet über eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die am 1. Januar 2023 inkraftgetreten ist. Demnach ermäßigt sich die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) „auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage“.
Mehr noch: „Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern“, schreibt das Ministerium. Das gelte, „sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird“.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen fasst zusammen, dass „für Kauf und Installation einer Anlage bis 30 Kilowattpeak die Umsatzsteuer entfällt“.
So kann beim Sonnenstrom-Verkauf die Einkommensteuer gespart werden
Über eine Einkommensteuerbefreiung „für bestimmte Photovoltaikanlagen“ informiert ebenfalls das Bundesfinanzministerium – in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder: „Begünstigt sind mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Photovoltaikanlagen, die sich auf, an oder in dem jeweiligen Gebäude befinden (einschließlich Nebengebäude, wie zum Beispiel Gartenhäuser, Garagen, Carports). Begünstigt sind auch dachintegrierte und sogenannte Fassadenphotovoltaikanlagen.“
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen erläutert: „Einnahmen von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 von der Einkommenssteuer befreit.“ Und: „Auch Anlagen auf Gebäuden mit Mischnutzung sowie auf Mehrfamilienhäusern werden von der Steuer befreit, sofern die Anlage eine Leistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht übersteigt.“
So fördert der Staat den Einbau von Wärmepumpen und Co.
„Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung“ bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine „Heizungsförderung für Privatpersonen“ – für bestehende Wohngebäude in Deutschland. Das Programm beinhaltet einen „Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten“. Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt.
Als klimafreundliche Heizung gelten demnach solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“. Alternativ kann auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert werden.
30 Prozent beträgt die Grundförderung. Weitere 20 Prozent der förderfähigen Kosten können als Klimageschwindigkeitsbonus gewährt werden, wenn eine funktionierende Heizung ersetzt wird, die beispielsweise mit Öl, Kohle oder Gas betrieben wird. Auch beim Austausch von Nachtspeicheröfen kann der Bonus gezahlt werden. Darüber hinaus ist ein einkommensabhängiger Bonus möglich: „Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt“, schreibt die KfW.
So will der Staat die Installation von Solaranlagen fördern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen „Förderkredit für Strom und Wärme“. Den Kredit gibt es ab einem effektiven Jahreszins von 4,53 Prozent „für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher, für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr, für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen“. Damit liegt der Zinsatz aber höher als derzeitige Bank-Angebote für Immobilien-Kredite – Stand: 8. Oktober 2024.
Die Kredithöhe kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten beinhalten. Kann ein solcher Kredit „einfach so“ in Anspruch genommen werden? Nein. Die KfW weist darauf hin: „Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.“
Die entscheidende Frage bezüglich der Energiewende-Finanzierung
Selbst beim KfW-Kredit muss der Kunde also Art und Höhe von Sicherheiten klären – mit der örtlichen Bank. Es stellt sich die Frage: Reicht der Nachweis, dass sich die private Energiewende durch Energiekosten-Ersparnisse rechnet, um sie notfalls zu 100 Prozent mit einem Bank-Kredit zu finanzieren? Oder spielt das keine oder nur eine untergeordnete Rolle, so dass Banken die üblichen Nachweise und Sicherheiten benötigen wie beispielsweise bei Immobilienkrediten auch?
Anders formuliert: Kann es jemandem (der bisher seine Energierechnungen bezahlen konnte) passieren, dass er trotz nachgewiesener Wirtschaftlichkeit der Investionen kein Bankendarlehen für Solaranlage und Wärmepumpe bekommt – weil er mit seinem Einkommen und/oder mangels Sicherheiten nicht die Kreditvergabekriterien erfüllt, die Banken anlegen (müssen)?
Das sagen Banken, die in Ostfriesland Solaranlagen und Co. finanzieren
Diesen Fragen ist unsere Redaktion nachgegangen. Bereits im Sommer hat sie eine Umfrage unter Banken gestartet, die in Ostfriesland Kredite vergeben. Es folgen die Fragen und Antworten (Stand: Juni 2024):
Ist es – mit Hilfe von (KfW-)Förderprogrammen oder schlicht, weil es sich wirtschaftlich rechnet – für einen Einfamilienhaus-Eigentümer in der Regel auch ohne Eigenkapital möglich, eine Photovoltaikanlage (mit Speicher) und eine Wärmepumpe zu finanzieren? Die Kombination von PV-Anlage, Stromspeicher und Wärmepumpe ist schließlich ein Schlüssel, um – abseits von Dämmungsmaßnahmen – die Energiekosten nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Sparkasse Emden: „Für den Eigentümer eines Einfamilienhauses ist es über den Treffpunkt Immobilien auch ohne Eigenkapital möglich, eine Photovoltaikanlage mit Wärmepumpe zu realisieren. Hierbei wird eine ausreichende Bonität und Kapitaldienstfähigkeit vorausgesetzt. Im besten Fall kann es im Rahmen freier Sicherheit einer bestehenden oder vollständig getilgten Finanzierung erfolgen.“
Sparkasse Leer-Wittmund: „Die Finanzierung energetischer Maßnahmen ist auch ohne Eigenkapital möglich. Durch die Heizungsförderung der KfW erhalten die Kunden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.“
Ostfriesische Volksbank: „Dies hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich ist eine Anschaffung ohne Fremdkapital wirtschaftlicher, weil die Fremdmittelkosten nicht zusätzlich erwirtschaftet werden müssen. Ob sich eine PV-Anlage rechnet, hängt von der Art und dem Umfang des Energieverbrauches des Haushaltes sowie den baulichen Gegebenheiten ab (Dachgröße, Ausrichtung et cetera ).“
Sparkasse Aurich-Norden: „Grundsätzlich ist einen Finanzierung auch ohne Eigenkapital möglich. Ob das wirtschaftlich ist, müsste im Einzelfall ein Energieberater berechnen. Unabhängig von KfW-Krediten bietet die Sparkasse Aurich-Norden einen eigenen Energiekredit an.“
Raiffeisen-Volksbank Aurich: „Es ist auch weiterhin unverändert möglich, ohne Eigenkapital diese Maßnahmen zu finanzieren, was auch nicht selten ist. Entscheidend ist letztendlich die Kapitaldienstfähigkeit.“
Oldenburgische Landesbank: „Wir bieten grundsätzlich auch Finanzierungen ohne Einbringung von Eigenkapital an. Normalerweise finanzieren Kundinnen und Kunden aber mit Eigenkapital, sodass diese Vollfinanzierung nur selten angefragt wird. Ob das für Kundinnen und Kunden (und für uns als Bank) eine sinnvolle Option sein kann, ist von mehreren Parametern abhängig und darum immer Gegenstand individueller Beratungsgespräche. Sehr verallgemeinernd gesagt, wäre hierfür bei einer Vollfinanzierung ohne Eigenkapital aktuell eine Laufzeit von circa 20 bis 25 Jahren mit einem Zins grob zwischen 4 und 5 Prozent anzunehmen.“
Wenn ohne Eigenkapital beispielsweise PV-Anlage, Speicher und Wärmepumpe finanziert werden – greifen dann die üblichen Rating-Kriterien oder genügt ein Wirtschaftlichkeitsnachweis (der zum Beispiel beinhaltet, dass Zins und Tilgung nicht oder kaum die bisherigen monatlichen Energiekosten übersteigen – eventuell verbunden mit dem Nachweis, dass die bisherigen Energiekosten auch bezahlt werden konnten)? Raiffeisen-Volksbank Aurich: „Die Antwort, die Sie darauf schon gegeben hatten, ist zutreffend. Wenn der Kunde bislang die Kosten für die ,externe Energieversorgung‘ ohne Probleme erbringen konnte und diese ,gesparten Kosten‘ dann für die Erbringung des Kapitaldienstes seiner Investitionen im Bereich ,energetische Maßnahmen‘ nachhaltig zur Verfügung stehen, geht die Rechnung schon einmal auf. Dann kann anhand dieser Wirtschaftslichkeitsberechnung auch auf den Einsatz von Eigenkapital verzichtet werden. Bei einer derartigen Konstellation kommt es dann nicht unbedingt nur auf das Rating-/Bonitätsergebnis des Kunden an.“
Sparkasse Leer-Wittmund: „Auch Finanzierungen der oben genannten Investitionen werden wie jede andere Finanzierungsanfrage geprüft. Es wird also überprüft, ob sich die Kunden eine Finanzierung leisten können, indem Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt werden. Diese sogenannte Kapitaldienstrechnung kann nicht durch anderweitige Nachweise wie zum Beispiel einen Wirtschaftlichkeitsnachweis ersetzt werden.“
Ostfriesische Volksbank: „Die Kundin oder der Kunde sollte die monatlichen Belastungen bestenfalls aus dem regulären Einkommen darstellen können und sich nicht in Abhängigkeit von den Erträgen der PV-Anlage begeben. Denn dort entstehen über die Laufzeit gegebenenfalls auch Kosten für Wartung und Instandhaltung.“
Sparkasse Aurich-Norden: „Die Regularien für Kreditvergaben bestehen unabhängig von der Einbringung von Eigenkapital in die Finanzierung. Grundlage für eine Kreditvergabe sind in erster Linie die Bonität des Kunden sowie die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit, also die Frage, ob seine monatlichen Einnahmen reichen, um die Zinsen und die Rückzahlung des Kredites zu decken. Für den S-Energiekredit benötigen wir zusätzlich einen Eigentumsnachweis und Angebot beziehungsweise Rechnung der Maßnahme. Der S-Energiekredit der Sparkasse ist ein Kreditprogramm für Privatpersonen zur Finanzierung von PV- und Solar-Anlagen, Wärmepumpen sowie energetischer Maßnahmen an Wohngebäuden. Als Finanzierungssumme sind dabei Beträge von 10.000 bis 50.000 Euro machbar. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren. [...]“
Sparkasse Emden: „Bei einer Vollfinanzierung (ohne Eigenkapital-Einsatz) gelten selbstverständlich (vor allem) die üblichen Rating- und Bonitätskriterien.“
Oldenburgische Landesbank: „Es greifen die üblichen Rating-Kriterien.“
Noch eine „Daumenfrage“: Wo liegen die entsprechenden Investitionskosten bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus für Photovoltaikanlage, Sonnenstromspeicher und Wärmepumpe – bei 60.000 bis 70.000 Euro oder darüber oder darunter? Oldenburgische Landesbank: „… das kommt gut hin, 60.000 bis 70.000 Euro an Investitionskosten würden wir dafür auch veranschlagen.“
Sparkasse Aurich-Norden: „Wir haben teilweise Angebote ab 50.000 Euro vorliegen. Für den Preis ist jedoch auch entscheidend, welche Arbeiten für die Installation und den Aufbau der PV-Anlage und Wärmepumpe im individuellen Fall erforderlich sind. Die von Ihnen genannte Preisspanne ist nach unserer Erfahrung daher realistisch. Eine sichere Aussage können hier Fachbetriebe oder Energieberater treffen.“ Raiffeisen-Volksbank Aurich: „Wärmepumpe circa 30.000 Euro, bei der PV-Anlage aktuell [Stand: Juni 2024] pro Kilowattstunde 1000 bis 1500 Euro, 10-Kilowatt-Anlage also 10.000 bis 15.000 Euro. Speicher 5 Kilowatt circa 7500 Euro. [...] Wobei das natürlich immer abhängig von der Anlage ist, die ich mir aufs Dach setzen lasse. Ich kann natürlich auch mehr als 10 Kilowatt PV nehmen und dann einen größeren Speicher. Dann ist es entsprechend teurer. Um die Autarkie herzustellen, sind sicher 50.000 bis 60.000 Euro erforderlich.“ Ostfriesische Volksbank: „Bei circa 50.000 Euro.“ Sparkasse Emden: „Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Beim Investitionsbedarf für PV-Anlage, Wärmepumpe und eventuell einem Speicher kommt es immer auf den energetischen Zustand der Immobilie und die individuellen Bedürfnisse beziehungsweise Gegebenheiten der Bewohner an. Familien- und Wohnraumgröße, Heizvorlieben und der eventuelle Investitionsbedarf für energetische Modernisierungen haben entscheidenden Einfluss auf die Kosten. Eine konkrete Aussage kann immer nur nach Abstimmung mit einem Energieberater für die individuelle Immobilie getroffen werden.“
Sparkasse Leer-Wittmund: „Die Investitionskosten sind abhängig von der Größe der Anlagen und den Gegebenheiten vor Ort, unter anderem von der Fragestellung, ob der Sicherungskasten erneuert werden muss. Die Investitionskosten für eine größere PV-Anlage mit entsprechendem Speicher sowie eine entsprechende Wärmepumpe können mit circa 50.000 Euro kalkuliert werden. Abweichungen sind aber sowohl nach unten und nach oben möglich.“
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