Prozessauftakt in Aurich Frau aus Hage erstickte am eigenen Blut
Ein Norder soll eine Bekannte aus Hage getötet haben. Der Mann, der in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt wird, bestreitet das. Zum Prozessauftakt kamen grauenvolle Details ans Licht.
Aurich/Hage - Eine Leiche, die von einem Handwerker beim Blick durch die Katzenklappe gefunden wurde, und ein Angeklagter, der den Tatvorwurf bestreitet: Der Prozessauftakt um einen mutmaßlichen Totschlag in Hage vor dem Landgericht Aurich brachte am Montag, 14. Oktober 2024, viele Details zur Sprache. Grauenvolle wie erhellende.
Auf der Anklagebank sitzt ein 32-jähriger Norder ohne Schulabschluss und Ausbildung. Er trägt einen schwarzen Hoodie. Die dünnen braunen Haare sind akkurat gekürzt. Ein Schnäuzer sitzt wie angeklebt über seiner Oberlippe. Bis November 2023 war er obdachlos. Irgendwann davor war er längere Zeit wegen einer Drogengeschichte inhaftiert.
Elf Zentimeter lange Klinge
Erster Staatsanwalt Frank Lohmann wirft ihm vor, die 65-jährige Frau aus Hage am 22. Januar 2024 vor 7 Uhr am Morgen nach einer Auseinandersetzung getötet zu haben. Mit der elf Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers soll er ihr zahlreiche tiefe Stich- und Schnittverletzungen in Kopf, Hals, Oberkörper und Armen zugefügt haben. Beim Auffinden der Leiche steckte die Tatwaffe in der linken Schulter. Durch Tritte oder Schläge soll das Opfer Blutergüsse an Kopf und Oberkörper sowie mehrere Brüche erlitten haben. Die Frau erstickte infolge eines Stiches unterhalb des linken Auges in die Mundhöhle nach 10 bis 15 Minuten an ihrem eigenen Blut.
„Ja, also ich habe den Mord nicht begangen“, lautet der erste Satz des Angeklagten, als er zum Tatvorwurf befragt wird. Die weiteren Fragen des Gerichts beantwortet er bereitwillig. Er spricht leise. Ein Mikrofon wird besorgt.
Er hatte ein Schlüssel zu ihrem Haus
Im Reihenhaus der getöteten 65-Jährigen, zu dem er einen Schlüssel besaß, nächtige er nach eigenen Angaben unregelmäßig in einem Zimmer im ersten Stock. Er fuhr mit seinem grauen Mountainbike hin, bereitete aus mitgebrachten Lebensmitteln eine Mahlzeit zu und redete ein bisschen mit ihr. Es habe auch noch andere gegeben, die dort übernachtet hätten, sagt er. Das letzte Mal will er die Getötete im Herbst gesehen haben.
Der Angeklagte wurde am 27. März 2024 in Untersuchungshaft genommen und ist seit dem 13. August 2024 in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Er muss täglich zehn Tabletten einnehmen.
Manchmal 20 Bier am Tag
Zum Tatzeitpunkt habe er seine Medikamente nicht genommen, sagt er, und viel Alkohol getrunken – „manchmal 20 Bier pro Tag“. Vor den Tabletten habe er Angst gehabt, weil er davon ganz dumpf im Kopf geworden sei. Er berichtet über Stimmen im Kopf und „Luftgeräusche“. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Björn Raap, ob er Kontakt zu Göttern habe, schildert der 32-Jährige, er sei ein Teil davon. Er habe auch das Universum gesehen, das sei sehr interessant.
Ob er unter Alkohol und ohne seine Tabletten Filmrisse gehabt habe, will der Vorsitzende Richter wissen. „Ja, häufig“, antwortet der Angeklagte. Er erinnert sich nicht, die Frau Ende Januar gesehen zu haben. Dass sein Rad in ihrer Einfahrt, angelehnt an die Hauswand, aufgefunden wurde, wundert ihn: „Ich wusste nicht, wo es steht.“ Streit habe er mit ihr nicht gehabt, versichert der Norder, und wenn, hätte sie ihn rausgeschmissen. „Sie war eigentlich relativ lustig drauf“, sagte er.
„Haben Sie die Leiche vor Augen?“
Der Vorsitzende Richter konfrontiert den Angeklagten damit, dass sein Handy der Auswertung nach im Zeitfenster der Tat in der Wohnung gewesen sei, und fragt: „Haben Sie die Leiche vor Augen?“ Das verneint der Norder. Er wird etwas unruhig. „Nein, das ist mir zu extrem“, äußert er. Ihm tue weh, dass sie tot sei. Raap versucht erneut, bei dem Angeklagten eine Erinnerung zu wecken: „Haben Sie in Erinnerung, dass Sie über die Leiche gestolpert sind?“ Der Norder reagiert pragmatisch. „Nee“, sagt er, „dann hätte ich die Polizei gerufen.“
Der Richter hält ihm vor, was der objektiven Spurenlage nach auf seine Täterschaft hindeutet: eine blutige Socke, Blutspuren auf seiner Kleidung, sein nackter Fußabdruck neben der Leiche, sein Handy. „Ich würde mich daran erinnern, wenn ich sie ermordet hätte“, pariert der Angeklagte.
Angst vor feindlichen Mächten
Seine Halluzinationen präzisiert er gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Trabert. Offenbar hatte der 32-Jährige Angst vor gegen ihn gerichtete feindliche Mächte, die er als „die Hure von Babylon“ beschreibt. Er spricht davon, Vernichtungsängste gehabt zu haben und sich überwacht vorgekommen zu sein. Das sei ziemlich lange so gegangen. Der Getöteten will er davon nichts erzählt haben.
Fotos, die die Auffindesituation der Leiche in dem Reihenmittelhaus festgehalten haben, werden in Augenschein genommen. Sie lag direkt hinter der Eingangstür im engen Übergangsbereich zur Küche, am Fuße der Treppe zum ersten Stock. „Ein Handwerker arbeitete an der nebenliegenden Wohnung und hat festgestellt, dass die Katzenklappe beschädigt und blutig war. Er schaute hindurch und hat eine Person liegen sehen“, berichtet der Polizist, der gegen 11 Uhr als Erster am Tatort war.
Im Brustkorb steckte ein Messer
Rettungskräfte hätten den Tod der Frau festgestellt. Im Brustkorb habe ein Messer gesteckt. Das Haus mit drei Parteien habe dem Bruder der Getöteten gehört, sagt der Zeuge. Zwischen den beiden habe kein gutes Verhältnis bestanden. Der Bruder habe ausgesagt, die Getötete sei gesundheitlich angeschlagen gewesen und habe getrunken. Sie sei fast mit jedem zerstritten gewesen. Bei ihr soll sich regelmäßig ein Mann aufgehalten haben, den er nicht kennengelernt hatte.
Der Prozess wird am Mittwoch, 16. Oktober 2024, um 9 Uhr in Saal 003 mit einem weiteren Zeugen und dem rechtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt.