Bremen  Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof während der Freimarkt-Zeit

Melanie Hohmann
|
Von Melanie Hohmann
| 15.10.2024 19:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Einhaltung des Waffenverbots am Bremer Hauptbahnhof wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Foto: imago images / Volker Preußer
Die Einhaltung des Waffenverbots am Bremer Hauptbahnhof wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Foto: imago images / Volker Preußer
Artikel teilen:

Strenges Waffenverbot: Die Bundespolizei will mit einer Allgemeinverfügung für mehr Sicherheit am Bremer Hauptbahnhof während des Freimarkts sorgen. Einsatzkräfte wollen konsequent einschreiten.

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht.

Von dem Verbot ausgenommen sind Personen, die gefährliche Gegenstände oder Werkzeuge unter Glaubhaftmachung einer Berechtigung mitführen. Dazu zählen beispielsweise Polizei- und Rettungskräfte, Gastronomieunternehmen oder Handwerker. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienen, gelten als Ausnahme.

Die Einhaltung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen die Verbote können der Mitteilung nach einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

„Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen“, erklärt die Bundespolizeidirektion Hannover.

Darüber hinaus findet in diesem Zeitraum der Bremer Freimarkt statt, „womit erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einhergeht“, wie es weiter heißt. Dies könne das Risiko entsprechender Gewaltdelikte, insbesondere an urbanen Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof, erhöhen. Dadurch sei nicht auszuschließen, dass sich im Bahnhof und in Zügen, häufig aus anfänglichen Streitigkeiten, Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen entwickeln können. „Die Allgemeinverfügung wird konsequent durchgesetzt, um für die Sicherheit aller Bahnbenutzer zu sorgen“, sagt der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.

Ähnliche Artikel