Prozess in Aurich Totschlag in Hage – vier neue blutige Messer aufgetaucht
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 65-Jährigen in Hage sind neue, schockierende Details ans Licht gekommen. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Spurenlage spricht eine deutliche Sprache.
Aurich/Hage - Überraschung im Hager Totschlags-Prozess vor dem Landgericht Aurich: Die Spurensicherung hat vier weitere Messer mit Blutanhaftungen der getöteten 65-Jährigen an den Klingen sichergestellt. Sie lagen in der Küche ihres Reihenhauses und wurden erst am vierten Tag gefunden. Bis dahin war die Polizei davon ausgegangen, dass es sich bei dem Küchenmesser, das im linken Achselbereich der Leiche steckte, um die Tatwaffe handeln muss.
Der Fund belegt, dass die Getötete vor ihrem Tod am 21. Januar 2024 Entsetzliches erlitten haben muss. Der Rechtsmediziner Dr. Lars Hagemeier berichtete bei der Fortsetzung des Schwurgerichtsprozesses um Totschlag am Mittwoch, 16. Oktober 2024, von elf wuchtigen Stich- und Schnittverletzungen sowie heftigen Zeichen stumpfer Gewalt.
Spuren belasten den Angeklagten
Angeklagt ist ein 32-jähriger Norder, der an paranoider Schizophrenie leidet. Der ehemals Obdachlose nächtigte gelegentlich im Haus der Frau, und zwar im linken Zimmer im ersten Obergeschoss. Er bestreitet, sie umgebracht zu haben. Zuletzt gesehen haben will er sie im Herbst 2023. Doch es gibt Spuren, die darauf hindeuten, dass er zur Tatzeit am Tatort war.
Welche, das erläuterte ein 32-jähriger Auricher Kriminalkommissar der Spurensicherung. Am Griff des in der Leiche steckenden Messers sei ein Mischbefund mit DNA des Opfers und des Angeklagten gesichert worden, sagte er. In dem Zimmer im ersten Obergeschoss sei unter einem Wäscheständer eine hellgraue Socke mit blutverkrusteter Sohle zusammengeknüllt gefunden worden. An deren Bündchen habe sich eine Mischspur mit DNA-Anteilen des Opfers und des Angeklagten befunden. Eine solche habe man auch an einem der vier blutigen Messer in der Küche sichergestellt. Untermauert wurde dieses Ergebnis durch einen DNA-Test, der auf den Angeklagten verwies.
Angeklagter als Verursacher identifiziert
Weil die Leiche eventuell von der Tür weggezogen worden war, wo sie den Ausgang versperrte, untersuchte die Spurensicherung die Achselbereiche des Pullovers und das Ende der Hosenbeine der Getöteten. In der rechten Achselhöhle wurde Genmaterial des Angeklagten gefunden, ebenso in einem Mischbefund an der Hose.
Fußballenabdrücke – sie sind so individuell wie unsere Fingerabdrücke – führten auf dem Boden von dem Leichnam weg. Sie wurden zur besseren Sichtbarmachung mit Leukokristallviolett behandelt, worauf sie sich blau verfärbten. „Bei einem Abdruck wurde der Angeklagte als Verursacher identifiziert“, sagte der Zeuge.
Blutverteilung „wie roter Sprühnebel“
Weiter sei eine einzelne schwarze Sneaker-Socke unter der Leiche gefunden worden. Sie habe ebenfalls einen Mischbefund mit Komponenten des Opfers und des Angeklagten ergeben. „Ich vermute, dass die zweite Socke oben unter dem Wäscheständer lag. Eine Socke ist im Zuge des Geschehens vom Fuß gerutscht oder wurde ausgezogen“, stellte der Ermittler seine Theorie zur Entstehung des Spurenbildes vor. Demnach könnte der Täter zwei verschiedene Socken getragen haben.
Als er den Tatort verließ, ließ er offenbar das Licht im Erdgeschoss und im oberen linken Zimmer an. Nach Angaben des Ermittlers waren diese Räume beleuchtet, als erste Tatort-Fotos gemacht wurden. In der Küche habe man blutige Schleuderspuren und eine Blutverteilung „wie roter Sprühnebel“ dokumentiert.
Stich unter dem Auge war tödlich
Der Rechtsmediziner Dr. Lars Hagemeier stellte sein Obduktionsgutachten vor. Die 65-Jährige habe elf wuchtige Stich- und Schnittverletzungen an Kopf, Hals, Armen und Oberkörper aufgewiesen, ohne dass wichtige Gefäße und Organe verletzt worden seien. „Sie wären durchaus überlebbar gewesen“, urteilte er. Hätte es nicht den Stich unter dem linken Auge gegeben, der tunnelartig in die Mundhöhle vorgestoßen sei. „Die massive Bluteinatmung führte zum Tod durch Ersticken. Stehen die Bronchen voller Blut, kommt dort kein Sauerstoff mehr an“, erklärte der Sachverständige. Eine neun Zentimeter lange Schnittverletzung am rechten Unterarm stufte er als Abwehrverletzung ein. „Sie verrät, dass derjenige noch zur Abwehr fähig und bei Bewusstsein war.“
Zusätzlich habe die Frau großflächige Hämatome, verursacht durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen Kopf, Hals, Brustkorb und Bauch, aufgewiesen. Die beiden erlittenen blauen Augen deuteten auf gezielte Schläge mit den Fäusten hin. Hagemeier schloss auch beschuhte Tritte nicht aus. Hinweise auf Drossel- oder Würgeereignisse habe er nicht gefunden.
Seiner Einschätzung nach war die Frau nicht sofort tot: „Sie lebte noch einige Minuten und dürfte zu Beginn handlungsfähig gewesen sein.“ Aufgrund eines deutlichen Hirnödems geht er von einer längeren Sterbephase aus. Das Intervall des Todeszeitpunktes wurde nach rechtsmedizinischen Berechnungen auf den Zeitraum zwischen 2.24 und 11.24 Uhr am 21. Januar 2024 bestimmt.
Der Prozess wird am 30. Oktober 2024 um 11.30 Uhr mit zwei Zeugen fortgesetzt.