Hamburg  Gehalt in die betriebliche Altersvorsorge investieren: Fluch oder Segen für die Rente?

Sophie Wehmeyer
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Von Sophie Wehmeyer
| 17.10.2024 18:44 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zusatzrente im Alter: Wie sinnvoll ist eine betriebliche Gehaltsumwandlung? Foto: dpa/Hans-Jürgen Wiedl
Zusatzrente im Alter: Wie sinnvoll ist eine betriebliche Gehaltsumwandlung? Foto: dpa/Hans-Jürgen Wiedl
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Die betriebliche Gehaltsumwandlung verspricht Entlastung im Rentenalter: Weniger Steuern und Abgaben während des Berufslebens und die Aussicht auf eine zusätzliche Rente. Aber die Barlohnumwandlung hat ihre Tücken. Für wen sich diese Altersvorsorge lohnt.

Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem am Ende knapp bei Kasse? Viele Ruheständler erleben genau das: Die gesetzliche Rente deckt oft nur einen Bruchteil der Ausgaben. Deshalb klingt die betriebliche Gehaltsumwandlung wie die perfekte Lösung: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in die Altersvorsorge investiert, die Steuerlast sinkt, und am Ende wartet die üppige Zusatzrente.

Doch was auf den ersten Blick wie ein finanzieller Volltreffer aussieht, kann sich als Irrweg entpuppen, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Lohnt sich die betriebliche Gehaltsumwandlung also wirklich?

Die betriebliche Gehaltsumwandlung reduziert zwar Einkommensteuer und Sozialabgaben während des Berufslebens, da der umgewandelte Betrag vom Bruttogehalt abgeht. Doch die spätere Auszahlung der Betriebsrente unterliegt vollumfänglich der Einkommensteuer und den Sozialabgaben.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im Ruhestand mit einer doppelten Belastung rechnen müssen – im Gegensatz zu vielen anderen Vorsorgeformen, bei denen die Auszahlung steuerfrei bleibt. Dennoch kann sich diese Art der betrieblichen Altersvorsorge lohnen.

Ein Teil des Bruttoeinkommens wandert bei der betrieblichen Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber direkt in eine Art Rentenversicherung. Dazu zählen Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktzusage wie Pensionszusagen (deferred compensation).

Mit dem Arbeitgeber wird dann eine Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung, auch Barlohnumwandlung genannt, geschlossen. Der Arbeitgeber muss mindestens eine der genannten Varianten anbieten.

Gesetzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, im Falle von Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu leisten.

Allerdings ist dieser Zuschuss oft nur das Mindestmaß, bemängelt die Verbraucherzentrale. In vielen Fällen deckt dieser Zuschuss nicht die Nachteile der Gehaltsumwandlung. Eine betriebliche Altersvorsorge wird laut Verbraucherzentrale erst dann wirklich attraktiv, wenn der Arbeitgeber einen deutlich höheren Zuschuss gewährt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die betriebliche Gehaltsumwandlung immer mit anderen Vorsorgeformen zu vergleichen. Besonders ETF-basierte Anlagestrategien, wie das sogenannte „Pantoffel-Portfolio“, gelten als flexibler, vererbbar und oft renditestärker.

Eine fundierte Entscheidung für oder gegen die betriebliche Gehaltsumwandlung ist laut Verbraucherzentrale nur durch eine detaillierte Modellrechnung möglich, die Nettoaufwand und Nettoauszahlung vergleicht.

Dabei sollten sämtliche Einflussfaktoren wie Arbeitgeberzuschuss, Einkommen, erwartete Rentenhöhe und der Krankenversicherungsstatus berücksichtigt werden. Ansonsten bleibt die betriebliche Gehaltsumwandlung laut Verbraucherzentrale eine schwer einschätzbares Vorsorgeform.

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