Fehntjer vor Gericht  Erst Hakenkreuze, dann große Verwirrung

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 04.11.2024 18:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Über die App Telegram soll der Mann Nazi-Symbole verbreitet haben. Foto: Archiv
Über die App Telegram soll der Mann Nazi-Symbole verbreitet haben. Foto: Archiv
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Ein 58-Jähriger aus Großefehn soll Hakenkreuzsymbole übers Internet verbreitet haben. Vor Gericht legte der Mann einen wirren Auftritt hin. Ihm sei die Identität gestohlen worden, behauptete er.

Aurich/Großefehn - Ein 58-jähriger Großefehntjer soll im November 2023 in einer Telegram-Gruppe zwei Videos mit Hakenkreuzsymbolen weitergeleitet haben. Wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhielt er einen Strafbefehl über 45 Tagessätze zu je 15 Euro (675 Euro). Aufgrund seines Einspruchs wurde die Angelegenheit am Montag, 4. November 2024, vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Die Sitzung verlief kurios.

Schon bei der Feststellung der Personalien – Alter, Wohnort, Staatsangehörigkeit – schoss der Mann mit der signalgelben Jacke und dem herausgewachsenen Irokesen-Haarschnitt quer. „Es gibt Probleme mit der Rechtsunsicherheit. Ich habe keine Personalien mehr“, ließ er verlauten. Es habe einen „Identitätsdiebstahl“ gegeben. Begleitet von einer wirren Erklärung legte er vor Amtsrichter Meyer mehrere Prospekthüllen mit Dokumenten auf die Holzbrüstung.

„Prinzipal von der Geburtsurkunde“

Weit kam er mit seinen Einwänden nicht. Der Richter nahm die Papiere nicht in Augenschein, sondern unterbrach die Verhandlung kurzerhand für 15 Minuten. „Wenn sich bis dahin der Angeklagte nicht einfindet, wird der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen“, erklärte er bestimmt. „Sie sagen mir nicht, wer Sie sind. Sie sind nicht Verfahrensbeteiligter“, sagte er in Richtung der Person und verließ den Gerichtssaal. Der Mann nahm die Dokumente wieder an sich und breitete sie auf dem Tisch vor sich nebeneinander aus, akkurat Kante an Kante.

Danach bemühte er sich, mit dem Staatsanwalt in Kontakt zu treten. „Wer sind Sie?“, fragte er ihn. Der parierte kurzerhand: „Und wer sind Sie?“ „Ich bin der Prinzipal von der Geburtsurkunde“, antwortete der Mann in der grellen Jacke. „Sie sind nicht Verfahrensbeteiligter. Wir warten, bis die Sitzung fortgesetzt wird“, signalisierte der Staatsanwalt ein allgemeines Ausharren. „Dann kann ich mich als Verfahrensbevollmächtigter melden“, meinte der Mann, seufzte und ordnete weiter seine Unterlagen.

Zusammen mit dem Richter betraten zwei Wachtmeister den Verhandlungsraum. „Ist der Angeklagte zwischenzeitlich anwesend?“, fragte Meyer in die Runde. „Ist da“, sagte der Mann und schwenkte ein Blatt: „Das ist ein Wertpapier. Ich bin der Generalbevollmächtigte.“ Der Richter ignorierte das. Indem er den Einspruch gegen den Strafbefehl verwarf, machte er kurzen Prozess. Der Angeklagte sei nicht zur Hauptverhandlung erschienen, vertreten oder entschuldigt, begründete er. Der Mann erhob keine weiteren Einsprüche. Umständlich packte er unter Beobachtung der Wachleute seine Papiere zusammen und verließ den Saal.

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