Berlin  Können wir die AfD nicht einfach verbieten, Herr Professor Boehme-Neßler?

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 06.11.2024 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
„Wer die AfD schädigen will, der sollte jetzt kein Verbotsverfahren anstrengen“, so Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler. Foto: IMAGO/Steinach
„Wer die AfD schädigen will, der sollte jetzt kein Verbotsverfahren anstrengen“, so Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler. Foto: IMAGO/Steinach
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Der angesehene Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler diskutiert die kontroverse Frage eines AfD-Verbots. Welche verfassungsrechtlichen Argumente spielen dabei eine Rolle und warum rät der Professor dringend davon ab, den Versuch zu unternehmen, die AfD zu verbieten?

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Im Interview mit unserer Redaktion sagt der an der Uni Oldenburg lehrende Professor: „Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue.“

Nach Ansicht des Juristen und Politikwissenschaftlers gibt es „sicher waschechte Nazis in der AfD“. Die Frage sei aber, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägten. „Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt. Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit“, stellt Boehme-Neßler im Gespräch klar und betont: „Ich sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei ist. Erst recht sehe ich nicht, dass sie die Verfassung aggressiv bekämpft. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor.“

Lesen Sie hier das komplette Interview im Wortlaut:

Frage: Herr Professor Boehme-Neßler, es gibt immer wieder Rufe nach einem AfD-Verbot. Wie bewerten Sie als Staatsrechtler diese Forderung?

Antwort: Ich persönlich halte die Chancen für sehr gering, dass das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot aussprechen würde.

Frage: Warum?

Antwort: Die Idee des Grundgesetzes ist die Idee der Freiheit. Das gilt im persönlichen Bereich, wo die Grundrechte die Freiheit des Einzelnen schützen. Das gilt aber auch da, wo es um Parteien, Demokratie und Politik geht. Das Grundgesetz will eine Parteiendemokratie, die so funktioniert, dass verschiedene politische Parteien, verschiedene politische Richtungen sich einen freiheitlichen Wettbewerb der Ideen, Argumente und Personen liefern. Und am Ende entscheiden die Wähler, was ihnen am besten gefallen hat. Dazu passt es nicht, eine Partei durch juristische Maßnahmen, wie etwa ein Parteiverbot, aus dem Wettbewerb auszuschließen. Deswegen sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Hier zieht das Grundgesetz auch Lehren aus der Geschichte.

Frage: Welche meinen Sie konkret?

Antwort: Mit das Erste, was die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung 1933 gemacht hatten, war, dass sie alle Parteien verboten haben, außer der NSDAP natürlich. Das Grundgesetz kann man insgesamt verstehen als demokratische Antwort auf die Diktatur der Nationalsozialisten. Es ist ja in der Nachkriegszeit entstanden, 1949 in Kraft getreten, als die furchtbaren Erfahrungen der NS-Zeit noch ganz frisch im Gedächtnis waren. Die Grundidee der Mütter und Väter der Verfassung war damals: Wir machen alles völlig anders als die Nazis und wir müssen verhindern, dass jemals wieder so etwas Grauenhaftes wie das Naziregime möglich wird. Weil das Parteienverbot der Nationalsozialisten ein Sargnagel für die Demokratie war, ist das Parteienverbot im Grundgesetz erst das allerletzte Mittel, wenn alles andere nicht mehr hilft. Wenn die Demokratie ernsthaft bedroht ist und auf der Kippe steht, dann ist es denkbar, eine gefährliche Partei zu verbieten.

Frage: Wie weit müsste die AfD denn gehen, um verboten zu werden?

Antwort: Die Partei müsste verfassungsfeindliche Inhalte vertreten und sie müsste vom verfassungsfeindlichen Denken den Schritt machen zum verfassungsfeindlichen Handeln. Diese Schwelle von der Gesinnung zur Tat muss überschritten werden.

Frage: Das heißt, eine Partei, die in Teilen verfassungswidrig und sogar verfassungsfeindlich argumentiert und eingestellt ist, wird toleriert vom Grundgesetz?

Antwort: Richtig. Erst, wenn eine Partei Aktionen startet, um dieses Denken, Reden und politische Werben um Wähler in Taten umzusetzen, ist ein Punkt erreicht, der vom Grundgesetz nicht mehr toleriert wird.

Frage: Was wäre ein Beispiel für so ein verfassungsfeindliches Handeln?

Antwort: Ganz einfach: Denken wir nur an die regelmäßigen Aufmärsche der rechtsextremen NPD in den 1990er Jahren in Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsextremisten haben ganze Dörfer schikaniert und eingeschüchtert. Wenn also eine Partei ganze Städte oder Regionen in Angst und Schrecken versetzen würde, indem etwa jeden Montag Hunderttausende aufmarschieren, verfassungsfeindliche Parolen skandieren und zum Umsturz aufrufen würden, dann wäre das ein aggressiv-kämpferisches Handeln, das ein Parteiverbot möglich macht. Oder wenn relevante Teile einer Partei Terroranschläge planen. In diese Richtung müsste das gehen. Daran sehen Sie: Die Schwelle ist unheimlich hoch.

Frage: Der Thüringer Landesverband wird vom Verfassungsschutz immerhin als erwiesen rechtsextremistisch beobachtet.

Antwort: Keine Frage, es gibt sicher waschechte Nazis in der AfD. Aber die Frage ist, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägen. Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt. Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit. Wie gesagt: Man muss einen Schritt weiter gehen. Vom Reden zum Handeln kommen. Ich sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei ist. Erst recht sehe ich nicht, dass sie die Verfassung aggressiv bekämpft. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht schaut sich in einem Parteiverbotsverfahren die Fakten sehr genau an. Da reicht es nicht, auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz zu verweisen. Mehr als – vielleicht – eine Indizwirkung haben die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht.

Frage: Bestünde nicht auch die Gefahr, dass die AfD gestärkt aus einem gescheiterten Verbotsverfahren hervorgeht?

Antwort: In der Tat. Wer die AfD schädigen will, der sollte jetzt kein Verbotsverfahren anstrengen. Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue. Und es gibt natürlich noch einen weiteren wichtigen Punkt, der bei der Verbotsdiskussion wichtig ist.

Frage: Welchen?

Antwort: Ich spreche von der politischen Dimension. Wir haben es mit einer Partei zu tun, die bei den drei jüngsten Landtagswahlen um die 30 Prozent bekommen hat. Eine Partei zu verbieten, die 30 Prozent der Wähler hinter sich hat, ist unter Demokratiegesichtspunkten ein ganz großes Problem, um nicht zu sagen: unmöglich. Was glauben Sie, was los ist, wenn die AfD tatsächlich verboten werden würde? Das zerreißt unsere Demokratie. Es zerstört das Vertrauen unzähliger Wählerinnen und Wähler in die Demokratie. Die hohen Hürden im Grundgesetz haben auch den Grund, dass politische Parteien ihre Konkurrenz durch ein Parteiverbot nicht einfach aus dem Rennen werfen dürfen. Genau das würde aber hier passieren. Ein Verbot hätte aus meiner Sicht eine verheerende Wirkung für die gesamte Demokratie.

Frage: Inwiefern?

Antwort: Wer jetzt ein Parteiverbot beantragt, sendet eine fatale Botschaft: Wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten. Und an die Wähler der AfD, immerhin 30 Prozent der Wählerschaft, ginge die Botschaft: Ihr habt die falsche Partei gewählt. Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen – wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie.

Frage: Was glauben Sie, warum die AfD überhaupt so stark werden konnte? Ist es die „Wir schaffen das”-Migrationspolitik von Angela Merkel oder das Ampel-Gehampel oder beides?

Antwort: Ich glaube, da kommt sehr vieles zusammen. Die Migrationspolitik, die außer Kontrolle geraten ist, ist natürlich einer der Hauptgründe. Die Coronazeit hat sicher auch Spuren hinterlassen. Egal, aus welcher politischen Richtung wir kommen: Dass etwas nicht rund läuft in Deutschland, das ist in weiten Teilen der Bevölkerung Konsens. Dass zum Beispiel das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen abnimmt, ist ein Problem, das von der Politik bisher sehr unterschätzt wird. Damit die Einstellung der Bürger zur Demokratie nicht irreparabel Schaden nimmt, muss man demokratisch mit der AfD umgehen. Das heißt, man muss politisch argumentieren und inhaltlich streiten. Das ist das, was wir in der Demokratie typischerweise machen. Wir tauschen Argumente aus. Wir streiten. Wir können auch polemisch werden. Demokratie verträgt natürlich auch Wahlkampf. Aber zu sagen, die AfD mögen wir nicht und die bekommt zu viele Stimmen, deshalb wird die Partei jetzt verboten, das ist keine demokratische Einstellung. Der demokratische Weg wäre, eine bessere, bürgernahe Politik zu machen und die echten Sorgen und Probleme der Bürger ernsthaft auf die Agenda zu setzen und endlich zu bearbeiten.

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