Moordorfer vor Gericht Mit S-Pedelec auf der Flucht vor der Polizei
Ein 39-Jähriger aus Moordorf hat mit einem S-Pedelec zweimal die Polizei abgehängt. Die ließ sich etwas einfallen, um ihn doch noch zu erwischen.
Aurich/Moordorf - Weil ein Mann in Moordorf am 17. Juni 2024 sehr schnell auf einem S-Pedelec ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, wurde eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam. Sie verfolgte ihn, wurde aber abgeschüttelt. Am Folgetag war sie wieder zur selben Zeit vor Ort – und der 39-Jährige entwischte abermals. Recherchen beim Einwohnermeldeamt führten schließlich zur Ermittlung des Täters. S-Pedelecs sind besonders schnelle Fahrräder mit Elektroantrieb (bis 45 km/h).
Am Montag, 4. November 2024, saß der Moordorfer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsschutz in zwei Fällen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich. Ohne Verteidiger angetreten, dementierte der Angeklagte die Tatvorwürfe. „Ich hab so ‘n Ding noch nie gehabt. Ich bin nicht damit gefahren. Ich kann nichts dazu sagen, weil ich’s nicht war“, sagte er immer wieder.
Auf Wanderweg ausgewichen
Eine Polizistin des Streifenwagens schilderte vor Gericht ihre Eindrücke. Von der Ekelser Straße sei der S-Pedelec-Fahrer auf die Ringstraße eingebogen: „Er fuhr schnell, 50 bis 60 Stundenkilometer. Wir hatten echt Schwierigkeiten, hinterherzukommen.“ In einer Nebenstraße habe er sich der Verkehrskontrolle entzogen, indem er auf einen Wanderweg mit Wegsperren geflüchtet sei.
Am Folgetag habe sich der Mann zur selben Zeit auf derselben Route bewegt. Wie am Vortag habe er panisch zurückgeschaut und sei schneller und schneller gefahren. „An einem Wendehammer entwischte er abermals“, so die Zeugin. Man habe sich das Gesicht eingeprägt und anhand seiner Fahrstrecke eingegrenzt, in welcher Straße der Mann wohne.
Im Gerichtssaal identifiziert
Beim Einwohnermeldeamt habe man eine einzige Person in diesem Bereich ausfindig gemacht, auf die das Alter gepasst habe. „Wir jagten den Namen durch das polizeiliche Meldesystem und fanden Voreintragungen“, berichtete die Beamtin. Sie und ihr Kollege hätten sein Gesicht auf Bildern ganz sicher wiedererkannt. Auch im Gerichtssaal identifizierte sie den Angeklagten ohne jeden Zweifel.
Wo er zum Tatzeitpunkt gewesen sei, fragte Strafrichter Meyer den 39-Jährigen. „Zu Hause“, antwortete der Angeklagte. Der Richter las die Personenbeschreibung des Täters vor, die der Erscheinung des 39-Jährigen entsprach – vom Bart bis zur markanten Stirnfalte. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.
Acht Monate auf Bewährung
„Man hat den Angeklagten anhand von Fotos aus internen Systemen identifiziert“, strich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer heraus. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 55 Euro (3850 Euro).
Strafrichter Meyer verwies auf die „vielfachen und einschlägigen Vorstrafen“ des Moordorfers. Zu seinen Gunsten wertete er, dass das S-Pedelec kein besonders gefahrenträchtiges Fahrzeug sei. Er verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Geldauflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Auricher Hospizverein zahlen. Eine neue Fahrerlaubnis darf er erst nach dem Ablauf von eineinhalb Jahren beantragen. Seine Bewährungszeit legte Meyer auf drei Jahre fest. „Keine weiteren Straftaten und die Erfüllung der Auflagen“, gab er dem 39-Jährigen als griffige Merkregel mit auf den Weg.