Prozess in Leer Bewährungsstrafen nach Schlägerei auf Gartenparty in Hesel
Ein Streit zwischen Nachbarn eskalierte im Sommer 2022 bei einer Party in Hesel. Jetzt wurden zwei Beteiligte verurteilt.
Leer/Hesel - Weil eine Geburtstagsfeier in Hesel im Juli 2022 in einer Schlägerei endete, mussten sich jetzt ein 28 Jahre alter Mann aus Rhauderfehn und ein 54-Jähriger aus der Samtgemeinde Hesel wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung vor dem Amtsgericht Leer verantworten. Nach dem Prozessauftakt im August wurden jetzt weitere Zeugen gehört und das Urteil gesprochen.
Die Angeklagten sollen eine Frau verletzt haben. Dann soll der 28-Jährige die Nachbarin festgehalten haben. Der 54-Jährige habe zugeschlagen. Zwischen den Nachbarn gibt es schon länger Streitigkeiten.
Angeklagte bestritten, die Frau gemeinsam angegriffen zu haben
Der Angeklagte aus Rhauderfehn hatte in seiner Aussage betont, dass er auf der Geburtstagsfeier von der Nachbarin angegriffen worden sei und schließlich am Boden gelegen habe. Zudem sei er von ihr in einen naheliegenden Graben gestoßen worden. Der 28-Jährige räumte ein, die Frau nach ihrer Attacke ins Gesicht geschlagen zu haben. Dies wurde im Prozess allerdings als Notwehrhandlung gewertet. Er selbst sei durch einen Biss in sein Knie verletzt worden.
Auch der 54-jährige Heseler betonte, durch einen Schlag auf die Stirn verletzt worden zu sein. Er habe sich im Badezimmer das Blut aus dem Gesicht entfernen müssen. Er sei zudem von dem Opfer mehrfach beleidigt worden. Weitere Körperverletzungen habe er nicht mitbekommen und selbst nicht begangen. Seine Nachbarin, mit der er im Streit lebt, habe er aufgefordert, sein Grundstück zu verlassen. Beide Angeklagten hatten bestritten, die Frau gemeinsam angegriffen zu haben. Dies hatten allerdings das Opfer sowie eine Zeugin vor Gericht ausgesagt.
Zwei Polizeibeamte sagten aus
Ein Ehepaar aus der Nachbarschaft kam in der Verhandlung ebenfalls zu Wort. Von der stattfindenden Geburtstagsfeier habe man gewusst. Da man in der Nacht Hilferufe gehört habe, sei man zum Grundstück des Angeklagten gegangen. Auf der Straße habe das Opfer gesessen. Diese habe man schließlich auf die Terrasse ihres Hauses begleitet. Dort habe sie gesagt, dass ihr Nachbar und sein Freund sie geschlagen hätten.
Außerdem sagten zwei Polizeibeamte aus. Sie waren im Juli 2022 zu der Party gerufen worden. Zunächst sei es nur darum gegangen, die Gäste sowie die verletzten Personen zu beruhigen. Insgesamt sieben Körperverletzungen seien vor Ort mündlich angezeigt worden. Die einzelnen Sachverhalte zu den Delikten habe man jedoch nicht direkt klären können, da die zahlreichen Hinweise der zum Teil alkoholisierten Gäste nicht abzuarbeiten gewesen seien. Nach Erstversorgung der verletzten Personen durch Sanitäter sowie der Feststellung der Personalien habe sich die Situation beruhigt. Geschädigte wurden gebeten, in den darauffolgenden Tagen bei der Polizeistation Hesel eine Strafanzeige zu erstatten.
Weitere Körperverletzungen nicht nachweisbar
Der Staatsanwalt beantragte schließlich für drei Körperverletzungen, begangen von den beiden Angeklagten, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Nebenklage, vertreten durch Rechtsanwalt Folkert Adler, betonte, dass seine Mandantin von den Angeklagten „brutal niedergestreckt“ worden sei.
Die Angeklagten wurden schließlich vom Gericht zu Freiheitsstrafen verurteilt – der Rhauderfehner zu einem Jahr und drei Monaten und der Hesel zu einem Jahr und sechs Monaten. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der 28-Jährige die Arme der geschädigten Frau auf ihrem Rücken festhielt und der 54-Jährige auf ihr Gesicht einschlug. Der Richter betonte, dass auf der Geburtstagsfeier mit den zum Teil tumultartigen Abläufen einiges „aus dem Ruder“ gelaufen sei.
Aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse seien weitere Körperverletzungen allerdings nicht nachweisbar und daher einzustellen gewesen. Bei der gemeinschaftlichen Körperverletzung, die zur Verurteilung der Angeklagten führte, sei es jedoch anders gewesen. Sowohl die Geschädigte selbst wie auch eine Zeugin hätten nachvollziehbare und glaubhafte Aussagen „zu der brutalen Vorgehensweise“ der Angeklagten gemacht. Die Strafe sei auf Bewährung ausgesprochen worden, da der 28-Jährige und der 54-Jährige bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien und eine positive Sozialprognose abgegeben werden konnte.