Hinweise und Rückzug Überraschung im Totschlagsprozess in Weener
Im Totschlagsprozess im Weeneraner Drohenmilieu sind neue Hinweise zur Tatwaffe aufgetaucht. Unter anderem sagte eine Zeugin (22) aus Leer erneut aus.
Weener/Aurich - Überraschung im Prozess um Totschlag im Weeneraner Drogenmileu vor dem Auricher Schwurgericht. Hinweise zum Verbleib des Tatmessers sind aufgetaucht. Zwei Zeugen wurden deshalb polizeilich nachvernommen. Eine 22-jährige Leeranerin hatte in die Welt gesetzt, der 52-jährige Angeklagte habe kurz nach der Tat seinen 26-jährigen Freund beauftragt, die Tatwaffe verschwinden zu lassen.
Deshalb wurde sie bei der Fortsetzung der Verhandlung am Donnerstag, 7. November, erneut in den Zeugenstand gerufen. Doch ihre Aussage blieb so schwammig, dass kein verwertbares Ergebnis dabei herauskam. Zusätzlich erstattete der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert sein Gutachten. Er schätzte den Angeklagten als voll schuldfähig ein.
Was wird dem Tatverdächtigen vorgeworfen?
Dem 52-jährigen aus Weener wird vorgeworfen, einen 34-jährigen Bekannten am 27. Januar gegen 17.25 Uhr in dessen Wohnung bei einer Auseinandersetzung mit einem Messerstich ins Herz getötet zu haben. Der Angeklagte bestreitet das. Der Bekannte habe ihn mit einem Fleischerbeil angegriffen und er habe sich verteidigt, indem er ihm in die Beine gestochen habe, sagte er beim Prozessauftakt aus. Das Tatmesser wurde nicht gefunden.
Der Getötete wies zusätzlich einen Knöcheldurchstich links, einen Stich in den rechten hinteren Oberschenkel sowie einen dritten in die linke Lunge auf. Nachdem der Angeklagte die Wohnung verlassen hatte, war das Opfer noch ansprechbar und lehnte eine Versorgung durch den Rettungsdienst ab. Der Angeklagte kehrte gegen 17.36 Uhr kurz an den Tatort zurück, weil er dort seinen Schlüssel verloren hatte. Der 34-Jährige verstarb Minuten später. Den tödlichen Stich ins Herz hat keiner der zahlreichen Zeugen wahrgenommen.
Was sagte die Zeugin (22) aus Leer?
Die 22-jährige Zeugin aus Leer erklärte, der Angeklagte sei nach der Auseinandersetzung bei einem 26-jährigen Weeneraner aufgetaucht, der ihn verarztet und die Tatwaffe habe verschwinden lassen. Das habe sie etwa vier Wochen später bei einer Unterhaltung über die tödliche Auseinandersetzung erfahren. Aber sofort ruderte sie wieder zurück und meinte, das mit der Tatwaffe wisse sie nicht. Selbst unter energischem Verhör durch den Vorsitzenden Richter war nichts Belastbares aus ihr heraus zu bekommen. Hätte sich ihr Hinweis bewahrheitet, hätte sich der 26-Jährige wegen Strafvereitelung verantworten müssen.
Weiter stellten sich ihre Angaben, sie und ihr Freund seien nach der Tat zu einem Bekannten gegangen, als unwahr heraus. Der 55-jährige Weeneraner hatte vor ihr ausgesagt. Er hatte bekundet, er habe eine andere Person zu Besuch gehabt und sonst niemanden. Die 22-Jährige kenne er nicht.
Wie war das Verhältnis zwischen Angeklagtem und Getötetem?
Der 34-jährige Getötete sei dessen Cannabislieferant gewesen. Einen Grund für den Streit habe der Angeklagte nicht nennen können. „Sie haben nie Probleme gehabt“, so Trabert. Der Angeklagte habe vermutet, der 34-Jährige habe gedacht, er sei gekommen, um nachträglich in die Auseinandersetzung mit seiner Verlobten einzugreifen. Sie war am Tag zuvor von mehreren Personen angegriffen worden und hatte unter anderem einen Bruch des Nasenbeins erlitten.
Drogen und Medikamente: War der Angeklagte berauscht?
„Sein Erinnerungsvermögen an die Tat ist vollkommen ungestört“, berichtete Trabert weiter. Der Angeklagte habe die Szenen wie in einem Film vor Augen. Zu Beeinträchtigungen sei es erst später aufgrund der durch das Fleischerbeil erlittenen Kopfverletzungen gekommen. Auf die Frage, warum er bei dem Angriff durch den 34-Jährigen nicht geflüchtet sei, habe der Angeklagte erwidert, das wisse er nicht genau, vermutlich habe er ihm nicht den Rücken als Angriffsfläche bieten wollen.
Das von dem 52-Jährigen am Tatmorgen konsumierte Crack und die Beruhigungsmittel hätten eine kurze Wirkspanne gehabt, führte der Psychiater aus: „Beides dürfte abends keine nennenswerte Wirkung mehr entfaltet haben.“ Ein Rauschzustand habe zum Tatzeitpunkt nicht vorgelegen. „Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Substanzkonsumstörung und der Tat, die von ihm anders geschildert wird, als es die Anklage formuliert“, resümierte Trabert. Ein Affektdelikt schloss er aus. Den Mann schätzte er als zukünftig ungefährlich ein.
Am 12. November wird ab 13.30 Uhr in Saal 003 plädiert.