Prozess in Aurich  Totschlag in Hage – Zeugen geben Einblick

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 12.11.2024 16:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein 32-jähriger Norder – hier mit Verteidiger Folkert Adler – steht wegen Totschlags vor Gericht. Foto: Archiv/Banik
Ein 32-jähriger Norder – hier mit Verteidiger Folkert Adler – steht wegen Totschlags vor Gericht. Foto: Archiv/Banik
Artikel teilen:

Im Hage-Prozess haben jetzt Zeugen das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat beschrieben. Auch der Handwerker, der die Leiche fand, sagte vor Gericht aus.

Aurich - Im Totschlagsprozess Hage sind jetzt Freunde des 32-jährigen Angeklagten und der Finder der 65-jährigen Leiche befragt worden. Das Auricher Schwurgericht konzentrierte sich bei der Verhandlung am Dienstag, 12. November 2024, besonders auf den Zustand des Angeklagten rund um das Wochenende des 20./21. Januar.

Die Getötete war am eigenen Blut erstickt, nachdem sie mit elf Messerstichen und Schlägen traktiert worden war. In der Tatwohnung, einem Reihenmittelhaus, wurden fünf blutbesudelte Messer gefunden. Der Angeklagte wohnt in Norden. Er leidet unter paranoider Schizophrenie, und ist inzwischen in einer Klinik untergebracht. Zur Tatzeit hatte er seine Tabletten schon längere Zeit abgesetzt. Er bestreitet die Tat.

Ein Handwerker fand die Leiche

Ein 29-jähriger Handwerker entdeckte die Leiche am Montag. „Ich war nebenan mit Abrissarbeiten beauftragt und habe Schutt in den Container geschmissen“, erzählte er. Irgendwann sei ihm aufgefallen, dass vor der Tatwohnung eine zersplitterte Katzenluke lag: „Ich bin näher ran und konnte die Frau sehen. Ich habe den Krankenwagen gerufen.“ Die Getötete sei zuvor einmal auf die Baustelle gekommen, um sich vorzustellen und nachzufragen, wie lange die Arbeiten dauern sollten. Es sei ein normaler Kontakt gewesen. „Sie sah ein bisschen angeschlagen aus“, erinnerte er.

Der zentrale Zeuge, bei dem der Angeklagte am Sonntag, 21. Januar 2024, gegen 17 oder 18 Uhr aufgetaucht war, erschien nicht zur Verhandlung. Der 46-Jährige musste von der Polizei in Hage aufgespürt werden, was den Prozess verzögerte. Gegen 11.45 Uhr wurde er schließlich von den Beamten vorgeführt. Sein Fernbleiben zieht ein Ordnungsgeld von 250 Euro nach sich, ersatzweise drohen ihm drei Tage Ordnungshaft.

„Du konntest genauso gut mit einer Wand reden“

Der Zeuge ist seit zwei bis drei Jahren mit dem Angeklagten befreundet. Am besagten Sonntagnachmittag erschien der Angeklagte unangemeldet zu Fuß bei ihm, obwohl er normalerweise ein silberfarbenes Mountainbike nutzte. Auf die Frage, woher er komme, antwortete der 32-Jährige: „Das weiß ich nicht.“ Der Zeuge erklärte, er habe nicht weiter nachgefragt, da er ohnehin keine Antwort erwartet habe. Ohne seine Medikamente sei der Angeklagte kaum ansprechbar gewesen – „du konntest genauso gut mit einer Wand reden“.

Der Angeklagte hatte seine „Psychopillen“ schon seit Wochen nicht mehr genommen, da er meinte, sie nicht zu vertragen. Dennoch zeigte er laut dem Zeugen keine aggressiven Verhaltensweisen. „Die Woche vorher war er wie an dem Tag auch. Zurückhaltend, und er hat vor sich hin gebrabbelt“, beschrieb der Hager den Zustand des Angeklagten. Am Sonntag oder Montag wusch er dem Angeklagten Hose, Hemd und Kapuzenpulli, weil dieser darum gebeten hatte. „Auffälliges war nix dran“, fügte der Zeuge hinzu.

Gegenüber Freunden verneinte Angeklagter die Tat

Am Dienstag sei dann die Polizei bei ihm gewesen. Sie habe den Angeklagten befragen wollen, der bei ihm die letzten Tage übernachtet habe. Er habe erfahren, dass dessen Bekannte getötet worden sei. „Als ich ihn auf sie angesprochen habe, hat er zigmal Nein gesagt“, berichtete der Hager.

Ein zweiter Freund des Angeklagten, ein 27-Jähriger aus Hage, wohnt in derselben Anlage wie der 46-Jährige. Er berichtete, am Montag nach der Tat sei die Kripo vor seiner Tür gewesen. Danach sei der Angeklagte zu ihm herüber gekommen, um sich zu entschuldigen. Sie hätten bei der Silvesterparty Streit und seither keinen Kontakt mehr gehabt. Er habe den Angeklagten gefragt, ob er etwas mit dem Tod der Frau zu tun habe – „das hat er natürlich verneint, da habe ich nicht weiter gefragt“.

Angeklagter habe gemeint, er sei Gott

Nachdem der Norder seine Tabletten abgesetzt hatte, sei es ihm überhaupt nicht mehr gut gegangen, erzählte er über den damaligen Zustand des Angeklagten. „Zum Schluss war er ziemlich verwirrt. Er hat mit sich selbst gesprochen. Man konnte sich gar nicht mehr mit ihm unterhalten“, so der Zeuge. Der Angeklagte habe gemeint, er sei Gott, und habe mit gesenktem Kopf vor sich hingemurmelt.

Der Vorsitzende Richter Björn Raap wollte wissen, ob der Angeklagte ohne seine Tabletten aggressiver drauf gewesen sei. Das wisse er nicht, entgegnete der Zeuge: „Aber ich habe gehört, er wollte in seiner Wohnung den Kollegen eines Kollegen mit dem Messer angreifen. Der will mit ihm nichts mehr zu tun haben.“ Auch soll der Norder zu Hause öfters mal ausgerastet sein und aus dem Fenster geschrien haben. Raap fragte, ob der Angeklagte nach Einschätzung des Zeugen die Tat begangen haben könnte. „Zutrauen könnte ich ihm das schon, so wie er am Schluss drauf war“, äußerte der Zeuge seine Vermutung.

Der Prozess wird am Donnerstag, 14. November 2024, um 13.30 mit der Vernehmung des Betreuers des Angeklagten und dem psychiatrischen Gutachten von Professor Dr. Trabert fortgesetzt. Zwei weitere Termine sind am 27. November und am 2. Dezember 2024 jeweils ab 9 Uhr angesetzt.

Ähnliche Artikel