Karlsruhe/Juist

Tod auf Juist: BGH bestätigt Landgerichts-Urteil

| 13.05.2015 15:30 Uhr | 4 Kommentare
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Der 24-Jährige, der im Sommer 2013 eine 23-jährige Studentin auf Juist umgebracht hat, wird nicht wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am Mittwoch eine Revision der Familie des Opfers zurück. Es bleibt damit bei dem Totschlags-Urteil des Landgerichts Aurich.

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