Hannover Was der Untersuchungsausschuss zu Stephan Weils Büroleiterin bis jetzt gekostet hat
Erstmals liegen Kosten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bezahlung der Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil vor. Dabei hat die CDU ihre Auslagen noch gar nicht geltend gemacht.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Höherbezahlung der Büroleiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat bis jetzt Kosten in Höhe von knapp 70.000 Euro verursacht – und dabei sind längst noch nicht alle Auslagen abgerechnet. Das geht aus Zahlen hervor, die die Landtagsverwaltung und die Staatskanzlei auf Nachfrage an unsere Redaktion übermittelt haben.
Im Einzelnen handelt es sich um Kosten für die technische Ausstattung und die zusätzliche Möblierung des Sitzungssaals (rund 28.200 Euro) und für eine externe Stenografie-Kraft (knapp 3000 Euro Honorar und Reisekosten). Außerdem können den Fraktionen laut Landtagsverwaltung für einen PUA Personal- und Gutachterkosten erstattet werden. Bisher habe in diesem Rahmen eine Fraktion Kosten in Höhe von 26.116,60 Euro geltend gemacht und erstattet bekommen, heißt es. Um welche Fraktion es sich dabei dreht, ließ der Landtag offen.
Wie die Staatskanzlei von Ministerpräsident Weil auf Nachfrage erklärte, hat sie für zwei Gutachten rund 10.500 Euro an einen Anwalt bezahlt. Macht zusammengerechnet rund 68.000 Euro.
Inwieweit von den Fraktionen noch weitere Kostenerstattungen beantragt werden, ist der Landtagsverwaltung eigenen Angaben zufolge nicht bekannt. Eine Frist dafür bestehe nicht. Nach der im Gesetz genannten Höchstgrenze seien nachgewiesene Kosten in Höhe von insgesamt rund 190.000 Euro erstattungsfähig.
Fest steht unterdessen, dass die oppositionelle CDU im Landtag – sie hatte den PUA im Frühjahr beantragt – noch diverse Rechnungen beim Landtag einreichen wird. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher: „Die CDU-Fraktion hat bislang die entstandenen Personal- und Gutachterkosten nicht mit dem Landtag abgerechnet, weil der PUA noch läuft.“
Die Partei beabsichtige aber, noch in diesem Jahr mit dem Landtag abzurechnen. Hierbei würden neben Gutachterkosten anteilig auch Personalaufwendungen für Fraktionsbeschäftigte, die den PUA begleiten und bearbeiten, zur Erstattung vorgelegt.
Wirbel um die Büroleiterin gibt es, weil die heute 34-jährige SPD-Parteifreundin von Weil zunächst nach der Entgeltgruppe 15 (rund 6300 Euro brutto) eingestellt worden war, durch eine von Weil unterstützte und vorangetriebene Änderung der Vergütungspraxis nun aber ein deutlich höheres Gehalt bezieht. Es geht um eine Erhöhung von rund 1900 Euro monatlich. Die Angestellte verdient jetzt 8200 Euro – ganz so, als wäre sie nach B2 verbeamtet worden. So ist die Stelle seit Jahrzehnten bewertet. Allerdings war eine Verbeamtung der Frau, die im Februar 2023 als Quereinsteigerin in den niedersächsischen Landesdienst eintrat, weiterhin auf dem Posten beschäftigt ist und das höhere Gehalt erhält, rechtlich nicht möglich.
Während die Landesregierung argumentiert, dass es nicht um den Einzelfall, sondern um eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes insgesamt gegangen sei, spricht die CDU von einer „Sonderlocke“ und macht dafür in erster Linie den Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke (SPD), verantwortlich. Mielke soll an diesem Dienstag unter Eid erneut vernommen werden.
„Nach der Auswertung der Aussagen des Chefs der Staatskanzlei haben wir große Zweifel an deren Glaubwürdigkeit“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, nach einer Sitzung des Untersuchungsausschusses.
Die CDU will nach der Vereidigung Mielkes die Beweisaufnahme schließen. Am 28. November könnte der Ausschuss dann zum Ende kommen und einen Abschlussbericht beschließen.