Vertrauen missbraucht  Ex-Ingenieur wegen Bestechlichkeit verurteilt

Leona Spindler
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Von Leona Spindler
| 20.11.2024 17:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Verhandelt wurde am Amtsgericht Westerstede. Foto: Spindler
Verhandelt wurde am Amtsgericht Westerstede. Foto: Spindler
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Ein Ingenieur des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Ems-Nordsee steht im Zentrum eines Betrugsskandals. Vor dem Amtsgericht in Westerstede wurde er jetzt verurteilt.

Westerstede - Als die Vorsitzende Richterin und die beiden Schöffen Saal 1 des Amtsgerichts Westerstede betreten, sitzt der Angeklagte schon seit einiger Zeit auf einem roten Stuhl neben seinem Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem 42 Jahre alten Ingenieur unter anderem Betrug und Bestechlichkeit vor – in 17 Fällen. Von 2018 bis 2021 arbeitete der Mann für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA) in Emden.

In dieser Zeit soll er mehrmals Rechnungen von Unternehmen freigegeben haben, obwohl diese gar nicht für das WSA tätig gewesen sein sollen. Als die Staatsanwältin die Anklage verliest, hält der Mann den Kopf gesenkt. Bis die Richterin ihm am Ende der Beweisaufnahme das letzte Wort erteilt, wird der 42-Jährige schweigen. Er habe den Worten seines Rechtsanwalts nichts mehr hinzuzufügen, wird er später mit leiser Stimme sagen.

Einen der 17 Anklagepunkt gibt Ex-Ingenieur der WSA zu

Davor lässt er seinen Verteidiger Joachim Müller für sich sprechen: Einen der 17 Anklagepunkte gebe sein Mandant zu, sagt der Anwalt. Ja, er habe Material beim WSA abgezweigt, das dort nicht mehr benötigt worden sei. Er habe es an einen ostfriesischen Verein weitergegeben – und dafür 5000 Euro kassiert. Zu den anderen Vorwürfen äußern sich in der Beweisaufnahme weder der Angeklagte noch sein Verteidiger – also befragt das Gericht Zeugen und bringt Bautagebücher als Beweismittel in das Verfahren ein. In einem Fall soll der Angeklagte Schulden über 1500 Euro beim Inhaber eines Unternehmens gehabt haben, mit dem das WSA damals regelmäßig zusammengearbeitet hat. Er soll dem Unternehmer per WhatsApp vorgeschlagen haben, das Geld einfach mit einem WSA-Auftrag zu verrechnen. Die Behörde sollte also offenbar – ohne es zu wissen – die privaten Schulden des Angeklagten bezahlen.

Die Sache ging Zeugenaussagen zufolge nach hinten los: Der Unternehmer wandte sich mit der WhatsApp-Nachricht ans WSA. Ein Vorgesetzter konfrontierte den Ingenieur mit den Vorwürfen – und der soll unter Tränen noch weitere Taten zugegeben haben. Es zeigte sich ein immer ähnliches Muster: Mehrere Unternehmen sollen zu hohe Rechnungen ausgestellt haben – zum Beispiel mit einer zu hohen Anzahl an benötigen Arbeitskräften oder über Leistungen, die überhaupt nicht erbracht worden sein sollen. Für die Staatsanwältin liegt die Sache damit auf der Hand: Diese Zeugenaussagen bewiesen, dass der Mann seine Position ausgenutzt habe, um sich selbst zu bereichern, sagt sie in ihrem Plädoyer. Rechtsanwalt Müller sieht das anders und hält dagegen: Die Aussagen der Befragten seien nicht stichhaltig gewesen, sagt er in seinem Schlussvortrag, während sein Mandant Tränen in den Augen hat.

Bewährungsstrafe und Geldauflage nach Schuldspruch

Um kurz nach 15 Uhr verkündet die Vorsitzende Richterin schließlich das Urteil: Das Gericht hält den Mann in acht der 17 Anklagepunkten für schuldig und verurteilt den 42-Jährigen zu eineinhalb Jahren Gefängnis – ausgesetzt zur Bewährung. Wird er in den nächsten drei Jahren nicht straffällig, kommt er um den Antritt der Haftstrafe herum. Worum er nicht herumkommen wird, sind die 5000 Euro, die er als Bewährungsauflage in mehreren Monatsraten an den Weißen Ring, eine gemeinnützige Opferschutzorganisation, zahlen muss. Weitere 5000 Euro, die er für das Abzweigen des Materials bekommen hat, zieht das Gericht ein. Dazu kommen die Verfahrenskosten – außer für die neun Anklagepunkte, in denen das Gericht den Mann frei spricht.

Die Urteilsverkündung nimmt den Ingenieur sichtlich mit – und in der Begründung der Entscheidung wendet sich die Richterin nun direkt an den jetzt Verurteilten. Sie und die Schöffen hätten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft sei und einige der Anklagepunkte bis zu acht Jahre zurücklägen, sagt die Juristin. Das Gericht habe während der Verhandlung gemerkt, wie sehr ihn die Situation berühre und belaste. Außerdem lebe er in geregelten familiären und beruflichen Verhältnissen. „Wir sind überzeugt, dass es nicht zu ähnlichen Taten kommen wird“, sagt sie.

Hohe finanzielle Schäden durch die Taten des Angeklagten

Und dennoch: Er habe mit seinen Taten einen hohen finanziellen Schaden angerichtet und das Vertrauen seiner Vorgesetzten missbraucht. Nur weil diese ihm viele Freiheiten gelassen hätten, habe er überhaupt die Möglichkeit gehabt, die Straftaten zu begehen. Als Amtsträger, der er gewesen sein, habe er mit seinem Verhalten seine Pflichten verletzt. Die Vorsitzende gibt Rechtsanwalt Müller zwar insofern recht, dass einige Zeugen schwer zu vernehmen gewesen seien. Doch unabhängige Aussagen und objektive Beweise wie die belastende WhatsApp-Nachricht hätten keinen Raum für Zweifel an der Schuld seines Mandanten gelassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können gegen die Entscheidung Berufung oder Revision einlegen.

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