Kreis Aurich verfügt Schutzmaßnahmen  Geflügelpest nahe Dornum ausgebrochen

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 25.11.2024 14:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei Geflügelpest-Ausbrüchen werden Sperrbezirke eingerichtet, so wie hier 2021 im Brookmerland.Foto: Thomas Dirks
Bei Geflügelpest-Ausbrüchen werden Sperrbezirke eingerichtet, so wie hier 2021 im Brookmerland.Foto: Thomas Dirks
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In einem Puten-Betrieb mit 8400 Tieren östlich von Dornum ist die ansteckende Tierseuche ausgebrochen. Der Landkreis Aurich hat zahlreiche Schutzmaßnahmen angeordnet.

Dornum/Aurich - In einem Putenzuchtbetrieb mit rund 8400 Tieren östlich von Dornum ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom Montag, 25. November, hervor. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium bestätigte den Ausbruch am Montagnachmittag.

Die amtlichen Proben wurden demnach im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) positiv auf das hochpathogene aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 getestet. Der Landkreis Aurich habe die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere werden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet. Es handelt sich um den ersten Fall in Niedersachsen seit Juli dieses Jahres.

Mit der amtlichen Feststellung wird wie üblich eine Sperrzone in einem Umkreis von mindestens drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometer Umkreis um den Betrieb festgelegt. Für diese Zonen, die deutlich in den Landkreis Wittmund hineinreichen, gelten zahlreiche Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Fälle von Geflügelpest in Ostfriesland, etwa am 23. Dezember 2023 in einem Entenmastbetrieb in Ardorf, im November 2022 in Großefehn, im Oktober 2022 in Großheide und im Juni 2022 im Riepsterhammrich. In fast allen Fällen mussten tausende von Tieren gekeult werden.

Ministerium appelliert an Tierhalter

Das Landwirtschaftsministerium appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollten sich umgehend beim Veterinäramt melden. Bisher gab es 2024 drei Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Betrieben: Im Januar wurde die anzeigenpflichtige Seuche in einer Hühnerhaltung im Landkreis Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim sowie im Juli in einem Legehennen-Betrieb in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Bei Wildvögeln wurden der jüngsten Nachweise in Niedersachsen im Oktober bei einem Sturmvogel auf der Insel Baltrum im Landkreis Aurich und im November bei einem Schwan in der Region Hannover festgestellt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 17 Betriebe mit rund 220.700 Tieren betroffen.

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 zirkuliert inzwischen ganzjährig im Wildvogelbestand und verursacht bei Geflügel die so genannte Vogelgrippe (Geflügelpest). In den Vereinigten Staaten wurde eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus bei Milchkühen festgestellt. Einen Impfstoff gibt es derzeit nicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hatte als Reaktion auf die Feststellungen 213 Tankmilchproben aus niedersächsischen Milchviehhaltungen auf aviäres Influenzavirus untersucht. Dabei wurde das Virus nicht nachgewiesen.

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