Prozess in Aurich  41-jähriger Ihlower soll gemeingefährlich sein

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 25.11.2024 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht in Aurich stufte den Angeklagten als gemeingefährlich ein. Foto: Ortgies
Das Landgericht in Aurich stufte den Angeklagten als gemeingefährlich ein. Foto: Ortgies
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Ein 41-jähriger Mann aus Ihlow wurde nach 14 Gewaltdelikten als gemeingefährlich eingestuft. Das Landgericht Aurich ordnete Sicherungsverwahrung an. Doch er hat noch eine letzte Chance.

Aurich - Seit 1998 hat ein 41-jähriger Mann aus Ihlow 14 Gewaltdelikte begangen. Das Landgericht Aurich hat den alkoholkranken Angeklagten nun als gemeingefährlich eingestuft und eine Sicherungsverwahrung angeordnet.

In dem Prozess vor der dritten Großen Strafkammer wurde er beschuldigt, im November 2022 Körperverletzung, Hausfriedensbruch und eine Vergewaltigung begangen zu haben. Das Sexualdelikt bewahrheitete sich in der Beweisaufnahme nicht. Unter Einbezug zweier Urteile des Auricher Amtsgerichts wurde er am Montag, 25. November 2024, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Zusätzlich wird der gelernte Maurer nach einem Jahr Vorwegvollzug im Gefängnis in den Maßregelvollzug überstellt, wo er eine zweijährige Alkohol- und Drogentherapie machen soll. Bei Erfolg könnte er die Sicherungsverwahrung noch abwenden. Das überprüft dann die Strafvollstreckungskammer.„Das ist vermutlich ihre allerletzte Chance“, gab ihm der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein mit auf den Weg.

Seine Opfer waren unter anderem ein zweijähriges Kind

Der gebürtige Auricher mit insgesamt 21 Eintragungen im Zentralregister sitzt derzeit in der JVA Meppen ein. Im Rausch hat er immer wieder zugeschlagen, oft gegen körperlich Unterlegene. Seine Opfer waren unter anderem ein zweijähriges Kind mit Schädelfrakturen und, wie in diesem Prozess, seine Verlobte und der Partner ihrer Mutter. Damit soll nun Schluss sein. „Es tut mir schrecklich, schrecklich leid. Ich will mich ändern, und ich werde mich ändern“, beteuerte der Mann im sogenannten letzten Wort.

Am 22. November 2022 verletzte er nach Überzeugung des Gerichts den Lebensgefährten der Mutter seiner Verlobten, einen 57-jährigen Mann aus Aurich, indem er trotz eines bestehenden Hausverbots gewaltsam in die Wohnung eindrang. Dabei brach er dem Opfer zwei Rippen, als er ihn gegen einen Heizkörper drückte. In der anschließenden Auseinandersetzung erlitt der 57-Jährige eine Platzwunde über einem Auge, die genäht werden musste. Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von zwei Promille. Während der Verhandlung entschuldigte er sich bei den Opfern.

Verlobte steht weiterhin zum Angeklagten

Kurze Zeit später soll er seine Verlobte nach draußen zitiert und ihr dabei ein großes Büschel Haare ausgerissen haben. Anschließend soll es zu einer Vergewaltigung unter dem Carport gekommen sein, was sich jedoch nicht bestätigte. Der Angeklagte gestand die beiden Körperverletzungen, bestritt jedoch den Geschlechtsverkehr. Seine 48-jährige Verlobte aus Ihlow hält weiterhin zu ihm und machte vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss seiner Therapie plant sie, ihn zu heiraten.

„Es besteht ein in der Persönlichkeit des Angeklagten angelegter Hang, der ihn immer wieder Gewalttaten begehen lässt“, sagte Klein in der Urteilsbegründung. Durch diese Neigung sei der Mann für die Allgemeinheit gefährlich. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwältin, außer dass sie drei Monate mehr Haft gefordert hatte. „Der psychiatrische Sachverständige sagte, wenn er unbehandelt bleibt, kommt es zu schwersten Körperverletzungen oder zu Körperverletzungen mit Todesfolge“, bezog sie sich auf den Gutachter Dr. Egbert Held. Der Angeklagte lege ein hohes Gewaltpotential an den Tag. „Die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ist auch nach erfolgreicher Durchlaufung des Maßregelvollzugs gegeben“, warnte sie.

Verteidiger Edgar Dalhoff sprach sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Sein Mandant sei ein alkoholkranker Mensch mit multiplen Süchten, erklärte er. Er gehöre so schnell wie möglich in den Maßregelvollzug, der ihm bisher verwehrt worden sei.

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