Neue Grenzwerte  Das müssen Besitzer von Kaminöfen jetzt beachten

| | 02.12.2024 15:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bei wem bleibt 2025 der Ofen aus? Foto: Vogt/Archiv
Bei wem bleibt 2025 der Ofen aus? Foto: Vogt/Archiv
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Ab 2025 gelten strengere Regeln für Kaminöfen. Betroffene Geräte müssen nachgerüstet oder ersetzt werden. Welches Vorgehen sinnvoll ist und was das kostet, erklärt ein Experte aus Ostrhauderfehn.

Ostrhauderfehn - Gerade an eisigen Tagen sorgen Kaminöfen in vielen Haushalten für wohlige Wärme. Doch Besitzer sollten prüfen, ob das gemütliche Feuer bald überhaupt noch angezündet werden darf. Denn ab dem nächsten Jahr tritt die nächste Stufe der sogenannten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft. Die besagt, dass alte Kaminöfen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, stufenweise stillgelegt oder modernisiert werden müssen. Die aktuelle und letzte Stufe betrifft alle Öfen, die von Januar 1995 bis März 2010 in Betrieb genommen wurden.

Besitzer haben noch bis Ende Dezember Zeit, ihre Anlage gemäß BImSchV umzustellen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) rät zur Eile, „da der Stichtag mitten in der Heizsaison liegt und es zu Engpässen bei Handel und Handwerk kommen kann“, heißt es in einer Presseinformation.

„Fehn Kamin“-Inhaber hat viel zu tun

Auch Gerrit Meyerhoff, der seit Juli 2024 das Kaminstudio „Fehn Kamin“ an der Hauptstraße in Ostrhauderfehn betreibt, hat gerade alle Hände voll zu tun. Der Schornsteinfegermeister informiert nicht nur über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Maßnahmen für betroffene Feuerstätten, sondern modernisiert sie auch.

Schornsteinfegermeister Gerrit Meyerhoff kennt sich mit der Verordnung aus. Foto: Walker/Archiv
Schornsteinfegermeister Gerrit Meyerhoff kennt sich mit der Verordnung aus. Foto: Walker/Archiv

Um ungefähr 30 Öfen hat sich der 56-Jährige schon gekümmert, sein Einsatzgebiet umfasst einen Umkreis von circa 30 Kilometern. So zieht es den Holterfehntjer auch nach Papenburg, Barßel, Moormerland und Westoverledingen. „Beim Austausch höre ich von vielen Kunden dann oft ‚Hätten wir das mal früher gemacht‘.“

Woher weiß ich, ob mein Ofen betroffen ist?

Sollten Besitzer eines älteren Ofens vom zuständigen Schornsteinfeger noch nicht über die Verordnung informiert worden sein, reicht oft schon ein Blick aufs Typenschild. Es ist meist auf der Rückseite des Ofens angebracht und gibt Auskunft über dessen Alter. Ob er dann auch noch die geforderten Grenzwerte (4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas) einhält, kann man in den Herstellerunterlagen nachlesen oder in der Online-Datenbank des HKI recherchieren.

Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zurate gezogen werden, denn er führt regelmäßig die vorgeschriebene Feuerstättenschau durch und hat den Kaminofen in seinem Kehrbuch erfasst. Im Zweifelsfall muss er eine aktuelle CO-Messung vornehmen.

Was mache ich, wenn mein Ofen die Grenzwerte nicht einhält?

Schlimmstenfalls wird er stillgelegt. In den meisten Fällen lässt er sich jedoch nachrüsten, beispielsweise durch den Einbau eines Filters. Das kostet je nach Ofentyp mehrere hundert bis über tausend Euro. Hinzu kommen Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Deshalb kann es sinnvoll sein, direkt über eine Neuanschaffung nachzudenken. Denn: „Alles, was jetzt verkauft wird, erfüllt die Vorgaben und ist abnahmefähig“, erklärt Gerrit Meyerhoff, der seinem Beruf seit fast 40 Jahren nachgeht.

Laut Meyerhoff ist eine Neuanschaffung oft der beste Weg. Foto: Walker/Archiv
Laut Meyerhoff ist eine Neuanschaffung oft der beste Weg. Foto: Walker/Archiv

95 Prozent seiner Kunden würden ihr Gerät komplett austauschen. „Das ist am Ende genauso teuer wie eine Modernisierung. ‚Klar, der will ja auch verkaufen‘, denken viele. Privat sehe ich das aber genauso. Ein Austausch macht langfristig einfach Sinn.“ Die Kosten dafür seien von der baulichen Beschaffenheit sowohl des Hauses als auch des Ofens abhängig sowie von den individuellen Wünschen des Kunden. „Wir sind kein Baumarkt. Wenn wir mit hochwertigen Natursteinen oder Kacheln arbeiten, gehen unsere Angebote bei circa 1500 Euro los.“

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Stellt der Schornsteinfeger nach Ablauf der Frist bei der Feuerstättenschau fest, dass der Ofen nicht den Auflagen entspricht, ist er verpflichtet, ihn „stillzulegen beziehungsweise die zuständige Behörde zu informieren“, heißt es von Seiten des HKI. Ab diesem Tag hat man dann meistens sechs Monate Zeit, um nachzurüsten.

„Bei vielen Schornsteinfegern wird es wohl erst einmal eine gewisse Kulanz geben“, prognostiziert auch Meyerhoff. „Aber man sollte es nicht auf die Spitze treiben, irgendwann wird mit Nachdruck auf einen Austausch bestanden werden.“ Im schlimmsten Fall kann sogar eine Sanierungsanordnung ausgesprochen werden. Wer dieser nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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