Auricher vor Gericht Schützenfest endet mit Kung-Fu-Tritt ins Gesicht
Nach dem Schützenfest in Aurich-Oldendorf kam es 2023 zu einer Massenschlägerei. Die hatte nun ein Nachspiel vor Gericht.
Aurich - Das Schützenfest in Aurich-Oldendorf endete vergangenes Jahr in einem Tumult. Weil ein 42-jähriger Wiesmoorer dabei geschlagen und in Kung-Fu-Manier gegen den Kopf getreten worden war, erstattete er Anzeige. Fünf Tage lang war er anschließend mit geschwollenem Kiefergelenk, verletzter Unterlippe und Kopfschmerzen krankgeschrieben. Am Montag, 2. Dezember 2024, wurde der Fall vor dem Auricher Strafrichter verhandelt. Der Geschädigte trat als Nebenkläger auf und verlangte Schmerzensgeld.
Auf der Anklagebank saßen zwei Auricher im Alter von 24 und 36 Jahren. Sie mussten sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für den älteren ging es um viel: Würde er schuldig gesprochen, könnte der Verwaltungsmitarbeiter seinen Beamtenstatus verlieren.
Mit beschuhtem Fuß ins Gesicht
Beide sollen an der Massenschlägerei beteiligt gewesen sein, die sich am 4. Juni 2023 nach Ende des Schützenfestes gegen 4 Uhr vor dem Schützenhaus zutrug. Der 24-Jährige soll dem Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung einen Faustschlag versetzt haben, sodass der zu Boden ging. Anschließend soll er ihn mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten haben.
Der 36-Jährige habe den Angreifer unterstützt, heißt es in der Anklageschrift. Sein Verteidiger Arno Saathoff dementierte die Anwesenheit seines Mandanten. „Er sitzt hier zu Unrecht. Er hat das Schützenfest um 3.26 Uhr verlassen“, erklärte er. Das ergebe sich aus dem Standortverlauf seines Google-Kontos: „Als ihm die Anklage zugestellt wurde, war er perplex.“ Den Mitangeklagten kenne sein Mandant nicht, auch habe er keine Auseinandersetzung mitbekommen.
Durchgehend Cola-Korn getrunken
Der jüngere Angeklagte ließ von seinem Verteidiger Michael Jendroßek ausführen, er habe ab 20 Uhr auf dem Fest durchgehend Cola-Korn getrunken. Nach Ende der Veranstaltung habe er auf ein Taxi gewartet, da seien zwei große Gruppen aufeinander losgegangen. Er habe auf jeden Fall „eine Schubserei“ und verbale Auseinandersetzungen mitbekommen. Den Geschädigten habe er nicht wahrgenommen. Auf einem Foto, das sich in der Akte befand, identifizierte er sich selbst auf Nachfrage von Richter Dr. Markus Gralla.
Der geschädigte Wiesmoorer erklärte im Zeugenstand umgehend, er könne den älteren Angeklagten nicht zuordnen. Als er und seine Lebensgefährtin nach Festschluss zu ihren Rädern gegangen seien, sei er beleidigt worden. Fünf Meter weiter habe ihn jemand ins Gesicht geschlagen. Als er seinen beiden Verwandten zu Hilfe geeilt sei, sei der 24-jährige Angeklagte von links gekommen: „Er sprang zwei Meter in die Luft und trat mich ins Gesicht.“ Dabei habe er seine Brille verloren. Um seinen Kopf zu schützen, habe er sich anschließend an einem Pfeiler geduckt und weitere Schläge bekommen – „ich weiß nicht, von wem“. Bei seiner Schilderung wirkte er aufgewühlt.
Lebensgefährtin fotografiert Angreifer
Seine Lebensgefährtin reagierte besonnen. „Der Angreifer kam aus dem Nichts angerannt, sprang in die Luft und trat ihm ins Gesicht“, sagte die Wiesmoorerin. Dann habe er sich auf den Weg zum Taxi gemacht. „Ich bin hinterher und habe ein Foto von ihm geschossen. Er fragte, warum. Damit ich der Polizei zeigen kann, wer meinen Partner getreten hat, habe ich geantwortet“, erzählte sie. Über den Tritt sagte sie: „Respekt, ich habe so etwas noch nie gesehen. Es war wie in einem schlechten Karatefilm.“ Ein weiterer Zeuge hatte den unvermittelten Angriff ebenfalls beobachtet: „Er ist mit Anlauf hochgesprungen und hat ihn ins Gesicht getreten. Wie wenn jemand das als Sport macht.“
Die Staatsanwältin sah den Anklagevorwurf gegen den jüngeren Angeklagten als bestätigt an. Das Motiv kenne man nicht, sagte sie in ihrem Plädoyer: „War es aus der Laune, war es aus dem Alkohol heraus?“ Der Geschädigte habe den auf dem Boden Liegenden helfen wollen und einen Tritt ins Gesicht erhalten. Seine Frau habe den Angreifer fotografiert. Die Tat wertete sie als gefährliche Körperverletzung – „sein Verhalten war extrem gefährlich“. Sie beantragte eine einjährige Bewährungsstrafe gegen den bisher unbescholtenen 24-Jährigen. Die beantragten 500 Euro Schmerzensgeld erachtete sie als gerechtfertigt. Zusätzlich sprach sie sich für eine Geldauflage von 1600 Euro an einen gemeinnützigen Verein aus. Für den älteren Angeklagten beantragte sie einen Freispruch: „Er ist vorher weggefahren.“
„Ein halbes Jahr nicht geschlafen“
Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Er bezweifelte dessen Täterschaft. „Es war sehr belastend für ihn“, sagte der Verteidiger des zweiten Angeklagten in seinem Plädoyer. Dem fügte der 36-jährige Angeklagte im sogenannten letzten Wort hinzu: „Ich bin insgesamt sehr erstaunt, was in der Polizeiarbeit und bei der Justiz möglich ist. Ich habe ein halbes Jahr nicht geschlafen.“
„Das war sicherlich kein Glanzstück der Ermittlungsbeamten und des Gerichts“, entschuldigte sich Strafrichter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung. Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin: Bewährung für den 24-Jährigen, Freispruch für den 36-Jährigen. Nachdrücklich führte er dem 24-Jährigen vor Augen, was bei einem Tritt gegen den Kopf passieren kann: „Treffen Sie die Schläfe, kann passieren, dass das Opfer tot ist.“ Die Geldauflage soll an den Verein Subito gehen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.