Hamburg  Clan-Kriminalität: AfD will Friedensrichtern Riegel vorschieben

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 04.12.2024 11:30 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wenn kriminelle Clan-Mitglieder wie hier in Essen in Konflikt geraten, schlichten nicht selten sogenannte Friedensrichter. Foto: Markus Gayk/dpa
Wenn kriminelle Clan-Mitglieder wie hier in Essen in Konflikt geraten, schlichten nicht selten sogenannte Friedensrichter. Foto: Markus Gayk/dpa
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Egal, ob ein mutmaßlicher Mord im Clan-Milieu in Niedersachsen oder Massenschlägereien im Ruhrgebiet zwischen Großfamilien: Immer wieder tauchen sogenannte Friedensrichter auf und sorgen „für Ordnung“ im Clan-Milieu. Muss diese Form der Paralleljustiz explizit verboten werden?

Zwei Clan-Familien leisten sich über Monate in Stade eine erbitterte und gewaltsame Fehde. Ein 34-Jähriger aus dem El-Zein-Clan stirbt. Der mutmaßliche Mörder: Ein Mitglied der Familie Miri. Lange, bevor sich die Familien vor einem offiziellen Gericht wiedersehen, sorgen zwei Imame aus Essen dafür, dass der Konflikt nicht weiter eskaliert. Laut Landesregierung waren es „Friedensrichter.“  In einer ehemaligen Diskothek treffen sich Mitglieder vom El-Zein-Clan.

Offenbar dringend notwendig. Vor Gericht werden Angehörige des Angeklagten später aussagen, dass sie Blutrache fürchteten. Die Polizei in Stade selbst hatte die Imame kontaktiert, zur Deeskalation und auch, weil wohl kaum jemand aus der El-Zein-Familie mit der Polizei reden wollte.

Faktisch hat sich das Eingreifen der Imame in Stade gelohnt. Racheaktionen blieben bislang aus, die Imame hatten sogar dazu aufgerufen, den Fall dem Rechtsstaat zu überlassen. Seit Anfang November läuft der Mordprozess im Stader Landgericht. Friedensrichter gelten in der Szene als anerkannte Autoritäten. Bei Behörden werden sie eher als personifizierte Paralleljustiz, mit denen gerade auch Clan-Familien ihre Konflikte lieber untereinander lösen.

Als in Nordrhein-Westfalen vergangenes Jahr in Castrop-Rauxel Hunderte Männer zweier Familien mit Macheten und Schusswaffen aufeinander losgingen, konnte der Streit erst in Duisburg durch Friedensrichter beigelegt werden, wie das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtete.

Dem Justizministerium in Düsseldorf dürfte das wenig gefallen haben. Diese Form von Paralleljustiz verstoße „gegen das staatliche Gewalt- und Strafmonopol und missachtet die Schutz- und Freiheitsrechte der Betroffenen“, teilte es auf Anfrage mit.

Für die AfD-Fraktion im Bundestag ist das Grund genug, gegen die selbsternannten Friedensrichter konkret tätig zu werden. Sie sieht eine Regelungslücke, will das Strafgesetz ändern. Sie sehe eine besondere Form der Strafvereitelung, heißt es im Antrag. Das Eingreifen der Friedensrichter behindere die Ermittlung und den strafprozessualen Vorgang.

Die Streitbeilegung mithilfe von Friedensrichtern „greift immer mehr um sich“, sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Peterka unserer Redaktion. „Und offenbar steht keine andere Partei konsequent für die rechtsstaatlichen Prinzipien ein.“ Dabei sei ein strikteres Vorgehen gegen Friedensrichter nötig, um so auch Parallelgesellschaften aufzubrechen.

Eine politische Mehrheit wird es für den Antrag wohl nicht geben. Wie auch die Justizministerien von NRW und Niedersachsen sehen die anderen Parteien keinen akuten Handlungsbedarf beim Gesetz. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, bezeichnete den AfD-Antrag als „symbolische Gesetzgebung in offenkundig populistischer Absicht.“ Krings selbst stammt aus NRW, habe nach eigenen Angaben schon häufiger auf die Problematik von Friedensrichtern hingewiesen.

Krings sowie die angefragten Fachpolitiker von SPD und Grüne halten das Strafrecht in seiner jetzigen Form allerdings für ausreichend. SPD-Frau Sonja Eichwede wünscht sich stattdessen eine bessere Ausstattung von Polizei und Staatsanwaltschaften, damit diese – gerade im Bereich der organisierten Kriminalität – ihren Aufgaben besser nachkommen können, teilt sie mit.

Einig sind sich alle, dass Paralleljustiz nicht stattfinden dürfe.  „Für eine Änderung des Strafgesetzbuches braucht es jedoch immer eine ausreichende Evidenzgrundlage“ so der Grünen-Politiker Helge Limburg aus Niedersachsen. Ein Argument, das der AfD-Mann Peterka nicht gelten lassen möchte:  „Nur weil wir keine abschließenden Zahlen haben, kann man doch trotzdem schon tätig werden“, sagte er. „Man muss nicht immer alles zerreden.“

Im Gegensatz zur Clan-Kriminalität hat zumindest Niedersachsen das Phänomen der Friedensrichter keine belastbaren Erkenntnisse, wie das Justizministerium mitteilt. „Es gab vereinzelt Hinweise auf das Wirken von Dritten bei bestehenden Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen, die sich nicht näher einordnen ließen.“

Im Gegensatz zu Niedersachsen beleuchtet Nordrhein-Westfalen das Phänomen genauer, hat 2022 ein Lagebild „Paralleljustiz“ erstellt. Darin heißt es unter anderem, dass die Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen in „nennenswertem, teils in erheblichem Umfang weit über Einzelfälle hinaus existiert“.

Die Folgen: Zeugen sagen in Verfahren plötzlich nicht mehr aus, selbst Opfer haben zuweilen kein Interesse mehr an einer Aufarbeitung, wenn die Familienoberhäupter erst Frieden geschlossen haben. Dass sogenannte Friedensrichter zuweilen selbst dazu aufrufen, mit den Behörden zu kooperieren, steht dazu nicht einmal im Widerspruch. 

Der Rechtsstaat, so heißt es im Lagebild von NRW zur Paralleljustiz, wird von einigen Clans als besonders schwach angesehen. Bewährungsstrafen gelten als „Sieg“ des Täters, Haftbedingungen in deutschen Gefängnissen als luxuriös. Das Berufen auf den Rechtsstaat ist so gewissermaßen eine Lösungsoption der Täterseite innerhalb eines Clan-Konflikts, um der Blutrache zu entgehen.

In Stade war das jedoch anders. Die Polizei selbst hatte die Imame kontaktiert. Nun betont das Justizministerium in Hannover abermals, dass es keine strategische Zusammenarbeit mit Friedensrichtern gibt. Stade sei gewissermaßen eine Ausnahme zwecks Gefahrenabwehr gewesen.

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