Bei Verstößen droht Geldbuße  Papenburg will das Kastrieren von Katzen zur Pflicht machen

Gerd Schade
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Von Gerd Schade
| 03.12.2024 18:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Papenburg sollen die Halter von frei laufenden Katzen besonders in die Pflicht genommen werden. Symbolfoto: Sauer/DPA
In Papenburg sollen die Halter von frei laufenden Katzen besonders in die Pflicht genommen werden. Symbolfoto: Sauer/DPA
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Wer in Papenburg eine Katze hält und sie draußen frei herumlaufen lässt, soll sie künftig kastrieren lassen müssen. Das soll aber nicht die einzige Verpflichtung für Katzenfreunde sein.

Papenburg - Das Thema ist auch in Papenburg nicht neu, soll in der Fehnstadt jetzt aber konkret angegangen werden. Um das unkontrollierte Vermehren von Katzen einzudämmen, will die Verwaltung eine „Verordnung über die Kastration und Kennzeichnung und Registrierung von Katzen im Gebiet der Stadt Papenburg, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen“, erlassen.

Durch die hohe Anzahl frei lebender Katzen in Papenburg würden Leiden und Schäden innerhalb der Population verursacht, untermauert die Verwaltung ihre Argumentation in der Sitzungsvorlage. „Um zu verhindern, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die in Haltereigenschaft stehen, die Fortpflanzungskette frei lebender Katzen aufrechterhalten, ist eine Kastration erforderlich“, heißt es darin weiter. Hinzukomme, dass sich Halter von gekennzeichneten und registrierten Katzen leichter ermitteln lassen. Die Stadt geht davon aus, dass durch die Kastrationspflicht die Anzahl der Katzen in Papenburg sinkt und damit auch weniger im Tierheim landen. Laut Stadt forderten Tierschutzorganisationen eine bundesweite Kastrationspflicht.

Katzenhaus im Tierheim Stapelmoor voll, Nachfrage äußerst gering

Ziel müsse es sein, die Katzenpopulation zu verringern, erklärte Matthias Heyen, Leiter des städtischen Geschäftsbereichs Bürgerdienste. Das Katzenhaus im Tierheim Stapelmoor, das Fundtiere unter anderem aus Papenburg aufnimmt, sei voll. Und die Nachfrage nach einer Katze aus dem Tierheim (1:100) äußerst gering, berichtete Heyen.

Wie er weiter ausführte, habe die Stadt eigentlich auf eine landesweite Verordnung warten wollen. Dies werde allerdings „wohl noch dauern“, so Heyen. Deshalb wolle die Stadt nun selbst handeln. Der Verordnung muss nach der Beschlussempfehlung durch den Ausschuss der Verwaltungsausschuss zustimmen. Er tagt grundsätzlich nicht öffentlich.

Geldbuße bis zu 5000 Euro möglich

Aber was kommt auf Katzenhalter im Papenburger Stadtgebiet konkret zu? Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf der Verordnung im Überblick:

  • Wer seiner Katze Auslauf gewährt, muss sie auf eigene Kosten kastrieren, mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und registrieren lassen.
  • Als frei laufend gelten Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen dauernd, regelmäßig oder unregelmäßig die Möglichkeit gewährt wird, sich im Freien unkontrolliert zu bewegen.
  • Als frei lebend gelten entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder vernachlässigte Katzen und deren Nachwuchs, die den Bezug zur menschlichen Obhut verloren haben.
  • Nach der Kennzeichnung muss der Katzenhalter sein(e) Tier(e) mit seinem Namen und Anschrift über das Deutsche Haustierregister „Findefix“ des Deutschen Tierschutzbundes oder den Verein „Tasso“ registrieren lassen.
  • Katzen, die nicht gekennzeichnet sind, gelten als verwildert.
  • Die Vorgaben gelten für geschlechtsreife Katzen ab Vollendung des vierten Lebensmonats.
  • Wer wild lebende, herrenlose, frei laufende oder streunende Katzen füttert, gilt als deren Halter.
  • Befristete Ausnahmen von der Kastrationspflicht kann es auf Antrag für die Zucht von Rassekatzen geben.
  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung verstößt, kann mit bis zu 5000 Euro Geldbuße belegt werden.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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