Berlin  Gehaltsexperten raten: So kommen Sie an den gleichen Lohn wie Ihr Kollege

Hannah Petersohn
|
Von Hannah Petersohn
| 06.12.2024 18:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ungleiche Gehälter sind frustrierend und können sogar krank machen. Was Arbeitnehmer tun können, um eine faire Bezahlung zu erreichen. Foto: IMAGO / Westend61
Ungleiche Gehälter sind frustrierend und können sogar krank machen. Was Arbeitnehmer tun können, um eine faire Bezahlung zu erreichen. Foto: IMAGO / Westend61
Artikel teilen:

Eine unfaire Bezahlung kann frustrieren und sogar krank machen. Doch Arbeitnehmer müssen das nicht hinnehmen. Wie man die Chancen erhöht, ein faires Gehalt zu bekommen.

Gleicher Job, gleiche Position, unterschiedlicher Lohn? Ungerechtigkeiten beim Gehalt sorgen nicht nur für Frust, sondern können auch die Gesundheit beeinträchtigen. Wer das Gefühl hat, schlechter bezahlt zu werden als die Kollegen, wird häufiger krank, wie eine Studie der Hochschule Ravensburg nachweisen konnte.

Wie aber kann man sicherstellen, genauso bezahlt zu werden wie der Kollege mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit? Für eine Antwort muss man auf rechtlicher und verhandlungstechnischer Ebene ansetzen.

„Befürchten Arbeitnehmer hinsichtlich ihres Lohns schlechter gestellt zu sein als vergleichbare Kollegen, sollten sie zunächst versuchen, sich im Gespräch mit ihren Kollegen oder – sofern vorhanden – dem Betriebsrat Klarheit zu verschaffen“, rät Simon Bürgler, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Selbst wenn Arbeitsverträge Verschwiegenheitsklauseln enthalten, dürfen Angestellte laut Rechtsprechung offen über ihre Gehälter sprechen.

Doch was tun, wenn dieser Austausch keine Klärung bringt? Bürgler verweist auf das Entgelttransparenzgesetz: „Sofern dies nicht gelingt, könnte der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber haben. Nach dem Entgelttransparenzgesetz besteht dieser Anspruch jedoch nur, sofern der Arbeitgeber mindestens 200 Beschäftigte hat.“

Immerhin haben aber auch Selbstständige ein Auskunftsrecht, wenn sie den Hauptteil ihres Einkommens von einem Arbeitgeber erhalten. Ist kein Betriebsrat zur Stelle, müssen Arbeitnehmer die Anfrage selbst vornehmen. Das Bundesfamilienministerium bietet auf seiner Seite ein Musterformular an.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2024 hat zudem die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Demnach kann bei einem Gehaltsunterschied zwischen Arbeitnehmern unterschiedlichen Geschlechts vermutet werden, dass dieser auf Geschlechterdiskriminierung beruht.

„Es muss also nicht der Arbeitnehmer beweisen, dass dies eine unzulässige Diskriminierung ist, sondern der Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass der Gehaltsunterschied beispielsweise aufgrund anderer Umstände zustande gekommen ist,“ erklärt Bürgler. Der bloße Verweis auf besseres Verhandlungsgeschick reicht laut Urteil nicht aus.

Trotz dieser Fortschritte sieht der Arbeitsrechtler Hürden für betroffene Arbeitnehmer: „Viele Arbeitnehmer möchten nicht in einem bestehenden und funktionierenden Arbeitsverhältnis gegen ihren Arbeitgeber vorgehen, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten.“ Außerdem sei die 200-Mitarbeiter-Grenze für den Auskunftsanspruch des Entgelttransparenzgesetzes ebenfalls ein Hindernis.

Was aber tun, wenn man herausgefunden hat, dass man weniger verdient als andere? Liegt keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder Weltanschauung vor, sind gut vorbereitete Gehaltsverhandlungen entscheidend. 

Ljubow Strobel, Verhandlungstrainerin und Wirtschaftswissenschaftlerin, unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Vorbereitung: „Meine Empfehlung ist, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, den Marktwert der eigenen Tätigkeit zu überprüfen, ganz unabhängig von den Kollegen.“ Um herauszufinden, wie hoch das Gehalt bei einem anderen Arbeitgeber wäre, rät sie Onlineportale wie Kununu oder Glassdoor zu nutzen und mit erfahrenen Branchenkollegen zu sprechen. Auch Zusatzleistungen sollten Arbeitnehmer mit bedenken.

„Außerdem ist es wichtig, alle Informationen, die es intern zu dem Vergütungssystem gibt, genau zu lesen und zu prüfen: Tarifverträge, offizielle Informationen im internen HR-Portal und den Betriebsrat zu konsultieren,“ fügt Strobel hinzu, die als Verhandlungstrainerin bereits mehr als 2.000 Frauen gecoacht hat.

Hat man tatsächlich herausgefunden, dass man weniger verdient als der Kollege in gleicher Position, rät Strobel zu einem fünfstufigen Ansatz, um gezielt auf ein höheres Gehalt hinzuarbeiten:

Strobel warnt allerdings davor, sich ausschließlich mit Kollegen zu vergleichen. Der individuelle Marktwert sei entscheidender: „Was nützt es, genauso viel zu verdienen wie der Kollege, wenn er auch zu wenig verdient?“ 

Ähnliche Artikel