Hannover Alles Wissenswerte über die „Social-Card“ für Flüchtlinge in Niedersachsen
Niedersachsen führt eine neue Bezahlkarte für Flüchtlinge ein, die als Bargeldersatz dienen soll. Ab Montag erhalten rund 5000 Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen ihre Bezahlkarte. Details zur Einführung und Funktionsweise der „Social-Card“ erfahren Sie hier.
In Niedersachsen werden von kommendem Montag, 16. Dezember, die ersten Bezahlkarten an Flüchtlinge ausgegeben. Zuerst erhalten die etwa 5000 Betroffenen in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LabNi) eine Karte, teilte Innenministerin Daniela Behrens jetzt in Hannover mit.
Die rund 28.000 Asylbewerber, die bereits auf die niedersächsischen Kommunen verteilt wurden, erhalten ab Februar 2025 sukzessive eine Karte. Wir erläutern die Details.
Ziel sei es, ein bundesweit einheitliches Bezahlsystem einzuführen, so Behrens. Die Ausschreibung hat die Firma Secupay gewonnen, die einen Rahmenvertrag mit 14 Bundesländern geschlossen habe. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben einen anderen Anbieter.
Es handele sich keineswegs um einen bundesweiten Flickenteppich, betonte Behrens. Der Dienstleister Secupay habe bereits in einigen Kommunen in Deutschland erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte „Social-Card“ sammeln können.
Die Bezahlkarte dient als Bargeld-Ersatz und funktioniert wie eine Guthaben-basierte Debitkarte des Kartenanbieters Visa. Optisch sind die Karten von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden. So soll eine Diskriminierung der Inhaber verhindert werden, sagte die Ministerin. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden.
Ein Vorteil sei, dass Flüchtlinge kein Konto benötigen, sondern Waren mit ihrer persönlichen Karte direkt bezahlen können. Bei Bedarf können kostenfrei bei einem von über 15.000 Einzelhandelsgeschäften deutschlandweit bis zu 50 Euro Bargeld pro Monat abgehoben werden. Wird das Geld an einem Bankautomaten abgehoben, wird eine Gebühr fällig.
Der richtet sich nach den aktuellen Sätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Derzeit erhalten Erwachsene je 430 Euro pro Monat; Kinder und Jugendliche 408 Euro pro Monat, so Behrens. Bei besonderem Bedarf, etwa bei Schwangeren, können die örtlichen Behörden den Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat auch anheben. Behrens sagte, sie halte die Summe von 50 Euro für ausreichend. Sollte sich herausstellen, dass die Summe zu niedrig ist, werde nachgesteuert.
Die Karte erhalten alle volljährigen Flüchtlinge im sogenannten Grundleistungsbezug. Das Guthaben der Kinder werde auf die Karte der Mutter oder des Vaters gebucht. Flüchtlinge erhalten die Karte in der LabNi und nehmen sie dann mit. Sie gilt bundesweit.
Wenn Kommunen, etwa Hannover, eine eigene Karte einführt haben, sollen diese peu à peu das System übernehmen. Das Land zahlt jährlich 1 Million Euro dafür. Darin nicht enthalten sind die Personalkosten der Kommunen.
Beschränkungen wie in anderen Ländern, die Glücksspiel ausschließen wollen, will Niedersachsen nicht einführen. „Wir wollen Geflüchtete nicht drangsalieren“, sagte Behrens. Die Bezahlung von Waren im Internet mittels Bezahlkarte wird innerhalb Deutschlands grundsätzlich zugelassen.
Ein Einsatz der Karte im Ausland ist nicht möglich. Geldtransfers sind ausgeschlossen. Geringere Bargeldauszahlungen minimierten zudem das Risiko, dass Geld ins Ausland oder an Schleuser abfließt, erklärte Behrens. Es gebe Erkenntnisse von Europol, dass eine Schleusung etwa 3000 bis 5000 Euro koste .Bei Verlust kann die Karte gesperrt werden.
Mit der Aushändigung der Bezahlkarte erhalte der jeweilige Nutzer oder die jeweilige Nutzerin ein Informationsschreiben in seiner oder ihrer Muttersprache über die Möglichkeiten des Karteneinsatzes. Der Kontostand und die Transaktionen können über eine Internetseite abgefragt werden – und zwar nur vom Nutzer.