Vergewaltigung einer Schwerbehinderten Aus dem Gerichtssaal direkt ins Gefängnis
Weil er eine schwerbehinderte Frau dutzendfach vergewaltigt hat, muss ein Südbrookmerlander rund neun Jahre ins Gefängnis. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, abgeführt wurde er aber trotzdem.
Aurich - Betreten hat er den Gerichtssaal noch als freier Mann, am Ende wurde er von der Polizei abgeführt. Nachdem ein 54-jähriger Südbrookmerlander am Mittwoch wegen dutzendfacher Vergewaltigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, ordnete das Gericht umgehend die Untersuchungshaft an. Die vierte große Strafkammer des Auricher Landgerichts ist davon überzeugt, dass der Mann über Jahre die schwerbehinderte Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergewaltigt hat. Deshalb muss er für neun Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Vor dem Hintergrund dieses Urteils befürchtete das Gericht, dass sich der Mann ins Ausland absetzen könnte.
Gericht schildert das Leid des Opfers
„Sie musste jede Nacht damit rechnen, dass der Angeklagte in ihr Zimmer kommt, ihr die Hose herunterzieht, den Geschlechtsverkehr vollzieht und dann wieder geht.“ So schilderte der Vorsitzende Richter das Leid, das der Angeklagte der schwerbehinderten Frau nach Auffassung des Gerichts über Jahre angetan hat. Auf diese Weise habe der Angeklagte eine einfache Möglichkeit gefunden, seinen Trieb zu befriedigen, wann immer er wollte. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Angeklagte die schwere Behinderung der Frau zunutze gemacht hat. Ihre Möglichkeit, ihren Willen zu äußern, sei massiv eingeschränkt. Körperlich habe sie zudem nicht die Möglichkeit gehabt, sich gegen die Übergriffe zu wehren.
Der Angeklagte hatte während des gesamten Verfahrens von einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung mit dem Opfer gesprochen. Alles sei stets einvernehmlich geschehen, behauptete er. Die 30-Jährige hatte hingegen ausgesagt, dem Angeklagten mehrfach mitgeteilt zu haben, dass sie keine sexuellen Kontakte zu ihm wolle. Aussage gegen Aussage. Dass das Gericht dennoch zu dem Schluss kam, dass es sich nicht um einvernehmlichen Sex, sondern um Vergewaltigungen handelte, begründete Richter Malte Sanders sehr ausführlich. So habe die Frau aus Sicht des Gerichts überhaupt keinen Grund dafür gehabt, den 54-Jährigen zu Unrecht zu belasten. Die einzige theoretische Begründung für eine Falschaussage wäre demnach gewesen, dass die angebliche Affäre aufzufliegen drohte und sie habe befürchten müssen, deshalb von ihrer Mutter verstoßen zu werden. Jedoch habe es überhaupt keine Anzeichen für ein solches mögliches Auffliegen gegeben. Hinzu kam der Eindruck, den die Frau vor allem bei ihrer ersten Vernehmung bei der Polizei gemacht hatte. Dieses Gespräch war in einer Videoaufzeichnung festgehalten und im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt worden. Darin sei die 30-Jährige „völlig von der Rolle“ gewesen, so Sanders. Sie habe gezittert und gekrampft. „Das war ein erschütternder Eindruck“, kommentierte der Vorsitzende Richter die Aufnahmen.
Ihre Aussage vor Gericht machte die 30-Jährige ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In der Urteilsbegründung schilderte Sanders, dass die Aussage nicht so flüssig und detailreich gewesen sei, wie bei gesunden Zeugen. Dies sei aber der Krankheit geschuldet und wurde vom Gericht weder als Indiz für oder gegen ihre inhaltlichen Schilderungen gewertet.
Angeklagter belog zunächst die Polizei
Und auch beim Verhalten des Angeklagten selbst stellte das Gericht Umstände fest, die gegen seine Schilderungen sprechen. So habe er am Tag der letzten Tat gegenüber Polizeibeamten zunächst behauptet, dass er gar nicht wisse, wie die 30-Jährige überhaupt darauf komme, dass es zwischen ihm und ihr zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Als dies dann aber durch einen DNA-Abgleich zweifelsfrei feststand, habe er seine Einlassung den Ermittlungsergebnissen angepasst und von einvernehmlichem Sex gesprochen.
Letztlich sah das Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang bestätigt und verurteilte den Mann. Damit hatten Beobachter schon im Vorfeld gerechnet, auch weil das Gericht dem Mann am ersten Prozesstag geraten hatte, seine Aussage noch einmal zu überdenken. Von den meisten nicht erwartet worden war jedoch der Beschluss, den Richter Sanders nach der Urteilsbegründung verlas. Er verhängte umgehend die Untersuchungshaft gegen den Mann. Bis das Urteil rechtskräftig ist, oder der Bundesgerichtshof in einem möglichen Revisionsverfahren zu einem anderen Urteil kommt, soll verhindert werden, dass sich der Verurteilte ins Ausland absetzt. Die finanziellen Mittel dazu habe er, so das Gericht. Zwei Polizeibeamte in Zivil warteten zu diesem Zeitpunkt bereits unauffällig im Zuschauerraum des Gerichtssaals und führten den 54-Jährigen nach Ende der Verhandlung ab.
Dass das Urteil des Landgerichts bald rechtskräftig wird, ist indes unwahrscheinlich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Rechtsanwalt Arno Saathoff für seinen Mandanten Revision einlegen wird und sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen muss. Ob und wann das der Fall sein wird, ist aber aktuell noch unklar.