Hamburg Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld: Das ändert sich 2025 für Familien
Familien sollen 2025 finanziell entlastet werden. Kindergeld und Kindesunterhalt steigen. Dafür bekommen weniger Vielverdiener Elterngeld. Auch beim Namensrecht tut sich etwas. Was Eltern wissen sollten.
Auf Eltern kommen im neuem Jahr einige Änderungen zu. Ein Überblick:
Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro. Familien bekommen für jedes Kind 255 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag wird 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um fünf Euro auf 25 Euro monatlich.
Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat dagegen errechnet, dass viele Haushalte trotz der Entlastungen 2025 weniger Geld zur Verfügung haben werden. Demnach könnten die Steuerentlastungen die gleichzeitig steigenden Sozialabgaben nicht ausgleichen.
Der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer soll ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst für eine versteckte Steuererhöhung gesorgt, da Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus hätten zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht.
Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben. Außerdem wird der Grundfreibetrag angehoben – das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Konnten bisher zwei Drittel der Betreuungskosten für ein im Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, können ab 2025 80 Prozent der Summe als Sonderausgaben angerechnet werden. Statt bisher 4000 Euro maximal, sind dann bis zu 4800 Euro absetzbar.
Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2025 in allen Altersgruppen:
Für Studenten, die nicht bei den Eltern oder einem Elternteil leben, steigt der Bedarfssatz von 930 Euro auf 990 Euro.
Ab dem 1. April 2025 bekommen weniger Vielverdiener Elterngeld. Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, sinkt für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Die neue Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. März 2025 geboren wird, gilt die bisherige Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende.
Das Kita-Qualitätsgesetz soll ab 1. Januar 2025 die frühkindliche Betreuungsqualität in den Einrichtungen verbessern. Rund zwei Milliarden Euro stehen für das kommende Jahr bereit. Die Gelder sollen gezielt für den Personalausbau und den Gewinn von Fachkräften sowie gesunde Verpflegung verwendet werden; nicht jedoch, um Kita-Gebühren zu senken.
Ab Mai 2025 können beide Partner einen gemeinsamen Doppelnamen annehmen und ihn an die Kinder weitergeben. Oder das Kind erhält einen Doppelnamen, die Eltern behalten ihre bisherigen Nachnamen. Ein Bindestrich ist bei Doppelnamen zudem nicht mehr zwingend, zum Beispiel Schmidt Müller. Das neue Namensrecht erleichtert zudem Scheidungskindern und Stiefkindern einen Namenswechsel.
Bürger werden die steuerlichen Entlastungen im Januar vermutlich noch nicht spüren. Aus dem Finanzministerium hieß es, es dauere eine Weile, bis die Änderungen in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Das höhere Kindergeld dagegen soll im Januar bereits ausgezahlt werden.