Zwangsverpflichtung möglich  Wahlhelfer – diesen Job macht nicht jeder freiwillig

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 24.12.2024 10:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört die Auszählung der Stimmen. Foto: Archiv/Ortgies
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört die Auszählung der Stimmen. Foto: Archiv/Ortgies
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Von wegen freiwillig: Wer von der Gemeinde als Wahlhelfer berufen wird, kann nicht einfach Nein sagen. Wir erklären es am Beispiel Wiesmoor.

Wiesmoor/Hannover - Am 23. Februar 2025 wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Weil alle Stimmen auf Papier abgegeben und per Hand ausgezählt werden, müssen dann wieder viele Wahlhelfer die Kommunen unterstützen. Wenn die Ehrenamtlichen ihren Dienst verrichten, tun sie dies allerdings nicht immer freiwillig.

Darauf deutet beispielsweise ein Schreiben der Stadt Wiesmoor hin, das unserer Redaktion vorliegt. In ihm wird ein Wiesmoorer nicht nur zu einem der stellvertretenden Schriftführer berufen, sondern es wird auch deutlich gemacht, dass man sich ohne „wichtigen Grund“ nicht vor diesem Dienst drücken darf.

Wahldienst noch nicht abschließend geklärt

Zwar hat der Betroffene in diesem Fall sofort zugestimmt. Ist der Warnhinweis aber ein Indiz für einen generellen Personalmangel, der so gravierend ist, dass die Stadt auch schon auf Zwangsverpflichtungen zurückgreifen musste? Nein, betont auf Nachfrage unserer Zeitung Daniel Becker. Er ist im Wiesmoorer Rathaus für die Organisation der Bundestagswahl zuständig, für die in der Blumenstadt 112 Helfer in 16 Wahllokalen benötigt werden.

Keiner von ihnen sei bislang zwangsverpflichtet worden, sagt Becker. Auch in der Vergangenheit sei das nicht vorgekommen. Für die Abstimmungen im Februar habe man bereits alle potenziellen Helfer kontaktiert. Beim Auswahlverfahren handele es sich allerdings „um einen stetigen, sich wandelnden Prozess“. Es sei also noch nicht abschließend klar, wer dieses Mal alles den Wahldienst verrichten wird.

80.000 Helfer benötigt

Das liege daran, dass noch nicht jeder verschickte Rücklaufbogen zurückgesandt worden sei, ergänzt der Verwaltungsfachwirt. „Somit kann noch keine genaue Angabe darüber gemacht werden, ob für diese Wahl zu diesem Zeitpunkt genügend Wahlhelfer zur Verfügung stehen.“ Sorgen mache man sich bei der Stadt Wiesmoor allerdings nicht. „Auch für die Zukunft sind wir zuversichtlich, stets genügend Wahlhelfer einsetzen zu können.“

Wie sieht es in anderen Kommunen aus? „Unter Berücksichtigung des aktuell noch ausreichenden zeitlichen Vorlaufs ist davon auszugehen, dass die Gemeinden genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen werden können“, schreibt Eike de Wall von der Geschäftsstelle der Niedersächsischen Landeswahlleitung in Hannover. Insgesamt benötige man in Niedersachsen 80.000 Helferinnen und Helfer. Bislang sei es immer und überall gelungen, genügend Ehrenamtliche zu finden. Allerdings lägen der Geschäftsstelle keine Zahlen vor, wie viele davon sich freiwillig gemeldet haben und wie viele durch die Kommunen angeschrieben werden mussten und dann notgedrungen zusagten.

Verweigerern droht Geldbuße

Der Auricher Landrat Olaf Meinen (parteilos), zugleich Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl im Landkreis Aurich, hatte kürzlich in der Kreistagssitzung an die Bürger appelliert, sich als Wahlhelfer zu melden. „Uns fehlen noch eine ganze Reihe Helfer“, so Meinen. Allein 300 Helfer benötige man für die Briefwahl, die immer häufiger genutzt werde.

Wer sich unentschuldigt seinen Pflichten entzieht, dem droht laut de Wall eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Als Beispiele für „wichtige Gründe“, mit denen man die Verpflichtung ablehnen kann, zählt die Landeswahlleitung dringende berufliche Gründe, Krankheit, Behinderung und Fälle auf, in denen die Fürsorge für die eigene Familie „die Ausübung des Amtes in besonderer Weise“ beschwert.

Kandidaten dürfen keine Wahlhelfer sein

Zudem sind da noch diejenigen, die sich selbst zur Wahl stellen. Kandidaten ist es verboten, als Wahlhelfer tätig zu sein. Dahingegen ist man nicht automatisch von einer erneuten Wahlhilfe befreit, wenn man schon einmal dazu verpflichtet wurde, so de Wall. „Die Kommunen achten aber darauf, dass ein Wechsel zwischen den Personen stattfindet.“

Die Wahlhelfer werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten ausgesucht. So auch in Wiesmoor, wo laut Becker Personen zwischen 18 und 75 Jahren kontaktiert wurden. Das Verhältnis zwischen Männern und Frauen sei „in etwa im Gleichgewicht“. Jeder von ihnen erhält 35 Euro Erfrischungsgeld, der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter jeweils 50 Euro. Laut der Landeswahlleitung stocken viele Kommunen das Erfrischungsgeld aus eigenen Mitteln auf. So müssen Wahlvorstände eigentlich nur 35 Euro bekommen und einfache Wahlhelfer 25 Euro.

Beim Auszählen müssen alle helfen

Während die Vorsteher und die Stellvertreter eine Schulung absolvieren, müssen die einfachen Wahlhelfer nur am Wahltag vor Ort sein. Entweder von 7.30 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr. „Ab 18 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Hierfür müssen wieder alle Wahlhelfer anwesend sein“, so Becker. Jeder von ihnen prüfe tagsüber anhand der Wahlbenachrichtigungskarte, ob ein Bürger seine Stimme abgeben darf.

„Anschließend wird ein Stimmzettel an den Bürger herausgegeben und ein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen“, heißt es weiter. „Nach Beendigung der Wahlhandlung werden von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes die eingetragenen Stimmabgabevermerke mit der Anzahl der Stimmzettel aus der Urne abgeglichen und die Auszählung wird vorgenommen.“ Keine Sorge: Sollte es einmal zu Fehlern kommen, sieht das Gesetz keine Strafen für die Beteiligten vor, versichert die Landeswahlleitung.

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