Zwangsverpflichtung möglich Wahlhelfer – diesen Job macht nicht jeder freiwillig


Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört die Auszählung der Stimmen. Foto: Archiv/Ortgies
Von wegen freiwillig: Wer von der Gemeinde als Wahlhelfer berufen wird, kann nicht einfach Nein sagen. Wir erklären es am Beispiel Wiesmoor.
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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