Mit Messer gedroht  Wittmunder muss wegen versuchter Vergewaltigung in Haft

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 09.01.2025 11:15 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Im Prozess um eine versuchte besonders schwere Vergewaltigung in Wittmund stand Aussage gegen Aussage. Nachweislich ist bei dem Streit eines Paares aber Geschirr zerbrochen. Foto: DPA
Im Prozess um eine versuchte besonders schwere Vergewaltigung in Wittmund stand Aussage gegen Aussage. Nachweislich ist bei dem Streit eines Paares aber Geschirr zerbrochen. Foto: DPA
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Weil er seine Partnerin mit einer Waffe zum Sex zwingen wollte, muss ein 33-Jähriger für drei Jahre hinter Gitter. Es stand Aussage gegen Aussage. Das Opfer muss nun auch die eigene Familie fürchten.

Aurich/Wittmund - Es stand Aussage gegen Aussage, aber für die Große Jugendkammer am Auricher Landgericht war die Sache am Ende klar: Sie verurteilte am Mittwoch einen 33-Jährigen aus Wittmund zu drei Jahren Haft wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung. Dem Mann war vorgeworfen worden, eine 17-Jährige aus der Türkei zuerst nach islamischem Recht geheiratet und dann unter Vorhalt eines Messers Geschlechtsverkehr von ihr gefordert zu haben.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, schwor auch nach der Urteilsverkündung, unschuldig zu sein. Der Vorsitzende Richter Bastian Witte hatte ihm zuvor ausführlich erläutert, warum das Gericht der 17-Jährigen mehr glaubte als ihm.

Partnerin berichtet von vorgehaltenem Messer

Zu den Vorwürfen: Laut Anklageschrift soll es am dritten Abend der Ehe, in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2024, zu einem heftigen Streit gekommen sein. Der 33-Jährige soll zum wiederholten Mal Geschlechtsverkehr von seiner Lebensgefährtin eingefordert haben. An diesem Abend habe er ihr an den Hals gegriffen und sie in eine Ecke gedrängt. Sie habe sich mehrfach losreißen können. Dann habe er sie aber am Rücken gepackt und ihr ein Messer in Hüfthöhe an den Körper gedrückt. Die junge Frau habe sich bedroht gefühlt, habe sich aber auf den Balkon retten können. Dort habe sie um Hilfe gerufen und sei dann aus der Wohnung geflüchtet. Ein Auto habe dann angehalten, der Fahrer habe sie zur Polizei gebracht.

In der Anklageschrift hatte es auch geheißen, dass der Angeklagte einen Teller bedrohlich erhoben sowie die 17-Jährige gepackt und zu Fall gebracht habe, woraufhin sie auf die Scherben eines Tellers gestürzt sei und sich am Arm verletzt habe. Das stellte die junge Frau in ihrer nicht öffentlichen Aussage im Gericht jedoch offenbar anders dar. Sie habe das Telefon des Angeklagten und eine Kaffeetasse mit aus der Wohnung genommen, habe die Tasse draußen auf ihrem Kopf zertrümmert und sich dann an den Scherben geschnitten, fasste Witte in der Urteilsbegründung zusammen.

Angeklagter: Einfach ausgeflippt

Der Angeklagte schilderte die gesamte Situation anders: Geschlechtsverkehr sei nach der religiösen Trauung durchaus ein Thema gewesen. Am fraglichen Abend habe er seiner Frau jedoch gesagt, dass er warten werde, bis sie bereit sei. Er beschrieb eher die Konflikte, die die Frau wegen ihrer Unzufriedenheit mit der Verheiratung mit ihren eigenen Eltern hatte. Nach einem Telefonat mit ihnen sei sie jedenfalls ausgeflippt, habe Geschirr zerbrochen, die Fernbedienung zertrümmert und herumgeschrien. Als er gesagt habe, die Tür sei offen, sie könne und solle gehen, sei sie weggelaufen.

Das Gericht glaubte jedoch den Ausführungen der Frau. Zum einen habe sie direkt nach dem Erlebten dem Fahrer des Autos schon von der versuchten Vergewaltigung und dem Messer erzählt. Bei der Polizei habe sie dann wenige Minuten später eine erste Aussage gemacht. Da fehle schlichterdings die Zeit, um sich eine Geschichte auszudenken. Zwischen den polizeilichen Aussagen und der Aussage im Gericht habe es einige Veränderungen gegeben, räumte Witte ein. Diese seien aber erklärlich oder beruhten wahrscheinlich auf Missverständnissen.

Gericht zählte etliche Argumente für die Glaubwürdigkeit des Opfers auf

Vor Gericht habe die Frau den Angeklagten zunächst gar nicht belasten wollen. Es sei ihr nur wichtig gewesen, von ihm wegzukommen. Erst auf Nachfrage habe sie die Vorfälle geschildert. Außerdem habe sie auch ihre eigene Situation durch die Vorwürfe deutlich verschlechtert. Seit der Anzeige gegen den 33-Jährigen werde sie von ihrer Familie mit dem Tode bedroht und wohne in einem Frauenhaus. Die Familie des Ehemanns hatte Brautgeld an ihre Familie gezahlt. Dass der Angeklagte bei Videos, die er vom zerbrochenen Geschirr während des Streits gemacht hatte, sehr ruhig wirke, habe die Frau in ihrer Aussage selbst berichtet, ohne darauf angesprochen worden zu sein. Sie habe von diesen ruhigen Phasen der Videoaufnahmen und aggressiven Phasen dazwischen gesprochen, fasste Richter Witte zusammen. Deshalb sehe das Gericht in diesen Aufnahmen nichts Entlastendes.

Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass der Angeklagte versucht hat, seine Angetraute mittels eines Messers zum Sex zu zwingen. Es sei bei dem Versuch geblieben. Das Gericht wertete das Geschehen als minder schwere Tat und schickt den 33-Jährigen, bereits Hafterfahrenen nun erneut hinter Gitter. Er hat noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn wegen Fluchtgefahr gleich in Haft zu nehmen, gab das Gericht nicht statt.

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