Wegen Fachkräftemangel  Norden hält Ganztagsanspruch ab 2026 für nicht umsetzbar

Rebecca Kresse
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Von Rebecca Kresse
| 10.01.2025 13:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Foto: DPA
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Foto: DPA
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In Norden droht der Ganztagsanspruch zu scheitern. Fachkräftemangel und unklare Zuständigkeiten sind die Hauptprobleme. Die Stadt sucht nach Lösungen, doch die Zeit drängt.

Norden - Nach derzeitigem Stand wird es in Norden wohl nicht gelingen, den Ganztagsanspruch an Schulen ab dem Schuljahr 2026/2027 umzusetzen. „Bei Mangellagen, so wie es sie derzeit gibt (es ist nicht einmal die Regelversorgung flächendeckend zu 100 Prozent gesichert), dürfte der schulische Ganztag mangels Personalkapazitäten nicht in dem gewünschten Maße umsetzbar sein“, teilte Fachdienstleiter Jugend, Schule, Sport und Kultur, Nico de Vries, auf Anfrage mit.

Wie berichtet, haben Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Im ersten Jahr soll dieser aber nur für Erstklässler gelten. Schon beim Beschluss des sogenannten Ganztagsförderungsgesetzes im Jahr 2021, war allen klar: Die größte Herausforderung bei der Umsetzung wird sein, genügend Fachkräfte für die schätzungsweise 600.000 bis 800.000 zusätzlichen Ganztagsplätze zu finden, die geschaffen werden müssen. Ein Jahr bevor der Rechtsanspruch in Kraft tritt, zeichnet sich ab, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann.

Noch viele Unklarheiten

Vieles sei rund um das Thema noch unklar oder noch nicht abschließend geklärt, heißt es von der Verwaltung. Die Stadt Norden befinde sich diesbezüglich im engen Austausch mit den Grundschulen und dem Landkreis Aurich.

Laut de Vries ergeben sich viele Unklarheiten aus der Tatsache, dass der Rechtsanspruch aus dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) kommt und der schulische Ganztag als „Ersatzerfüllung“ im künftigen Gesetzestext genannt ist. Zwar werde in der öffentlichen Debatte immer wieder vom schulischen Ganztag gesprochen. Tatsächlich umfasst dies aber deutlich mehr, so de Vries, weil auch Bereiche entwickelt beziehungsweise betrachtet werden müssten, für die die Schule nicht zuständig ist, wie etwa Ferienangebote.

Norden bemüht sich um Kooperationen mit Vereinen

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass diese Konstellation über das Kinder- und Jugendhilferecht geschaffen wurde, weil dafür die gesetzgebende Zuständigkeit beim Bund liegt, während die gesetzgebende Zuständigkeit für den Kultusbereich bei den Ländern liegt. Das habe allerdings zur Folge, dass die Zuständigkeiten für die Umsetzung unklar sind. Die schulische Umsetzung liegt in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen, während die Zuständigkeit aus dem Kinder- und Jugendhilferecht heraus beim Landkreis Aurich liegen dürfte, heißt es von der Verwaltung.

Eine Umsetzung auf rein schulischer Ebene dürfte, der Einschätzung von Fachdienstleiter Nico de Vries nach, wegen des bestehenden Fachkräftemangels kaum realistisch sein. Denn der schulische Ganztag ist als erweiterndes Angebot und nachrangig gegenüber der regulären Unterrichtsversorgung. Heißt übersetzt: Erst muss der normale Unterricht geregelt und mit Personal versorgt sein. Erst danach geht es an die Ganztagsbetreuung. Und da noch nicht einmal der Regelunterricht vollständig abgedeckt ist, wird es für eine flächendeckende Ganztagsbetreuung kaum Personal geben. „Konkretisierende Regelungen auf Landesebene sind bisher noch nicht ergangen. Bisher wurde dies seitens des Kultusministeriums immer damit begründet, dass man den Akteuren vor Ort möglichst viel Gestaltungsspielraum ermöglichen möchte“, teilte de Vries mit.

Die Stadt Norden bemüht sich nach eigenen Aussagen derzeit darum, ehrenamtliche Unterstützung in die Schulen zu bekommen. Insbesondere Sportvereine stünden vor der Situation, dass die Zielgruppen (Kinder und Jugendliche) durch den Ganztagsschulbetrieb derart ermüdet seien, dass sie kein Interesse mehr an der Teilnahme am Vereinssport hätten, so de Vries. Insofern versucht die Stadt Norden entsprechende Kooperationen zu initiieren. Dies sei aber auch für die Vereine nicht ohne Weiteres leistbar, weil Verlässlichkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für eine Kooperation. Es muss also gewährleistet sein, dass immer die ehrenamtlichen Helfer zur Verfügung stehen.

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