Gegen unkontrollierte Vermehrung Auf Borkum wird künftig Pfand für unkastrierte Katzen erhoben
Mit einstimmigem Votum hat sich der Vorstand des Tierschutzverein Borkum für die Einführung eines „Kastrationspfands“ bei der Vermittlung unkastrierter Katzen ausgesprochen. Was steckt dahinter?
Borkum/Landkreis Leer - Der Vorstand des Tierschutzvereins Borkum hat während seiner Sitzung in der vergangenen Woche einstimmig für die Einführung eines „Kastrationspfands“ bei der Vermittlung unkastrierter Katzen gestimmt. Das hat der Verein via Facebook mitgeteilt.
Sobald die Vermittlung von Katzen wieder aufgenommen werde – aktuell wird der Katzentrakt des Tierheims neu gebaut – werde auf die Vermittlungsgebühr in Höhe von aktuell 85 Euro pro Tier ein „Kastrationspfand“ von 150 Euro je Tier aufgeschlagen. Dieses Pfand werde dem neuen Besitzer oder der neuen Besitzerin wieder ausgezahlt, „wenn die erfolgte Kastration des Tieres durch Vorlage der tierärztlichen Rechnung nachgewiesen wird“. Zahlungen bei Tierabgaben seien ab sofort nur noch in bar oder – nach erfolgreicher Einrichtung eines Systems – durch EC-Karte möglich.
Im Landkreis Leer gilt Kastrationspflicht
Mit dem „Kastrationspfand“ möchte der Verein laut Facebook-Post „einen weiteren maßgeblichen Beitrag zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Hauskatzen und der dadurch entstehenden Problematik leisten“. Denn für die Tierheime werde es zunehmend schwieriger, herrenlose Katzen aufzunehmen, hieß es bereits 2019 in einem Appell des Veterinäramts des Kreises Leer. „Sie sind bereits am Rande ihrer Kapazitäten“, meldete das Amt seinerzeit. Seither hat sich die Lage noch verschärft. Leider werde die auch auf Borkum rechtsverbindliche Kastrationspflicht immer noch in zu hoher Zahl missachtet und deren Einhaltung nicht kontrolliert, bedauert man beim Tierschutzverein der Insel.
Generell gilt im Landkreis Leer schon lange eine Kastrationspflicht für Tiere, die außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei herumlaufen. Immer wieder appelliert das Veterinäramt an Tierhalter. „Der Kreistag hat 2012 eine entsprechende Verordnung erlassen“, schreibt Philipp Koenen, Sprecher des Landkreises. Da es in diesem Fall um eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in allen Kommunen ging, sei der Landkreis für das Erlassen zuständig gewesen. Aber: Die Durchführung sei Aufgabe der Städte und Gemeinden, so Koenen, „sie sind also zuständig für die Kontrolle“.
Ein Bußgeld ist möglich
Zwar gebe es auch Fälle, in denen das Veterinäramt zuständig wäre, ergänzt Koenen. Aber es seien wenige. „Allenfalls, wenn es sich um Tierschutzfälle handelt. Wenn bei unserem Veterinäramt Anzeigen eingehen, die ‚lediglich‘ einen Verstoß gegen die Kastrationsverordnung vermuten lassen, geben wir das an die jeweils zuständige Stadt oder Gemeinde weiter“, erklärt der Sprecher. Kommt man der Kastrationspflicht nicht nach, sei indes ein Bußgeld möglich. Bei der Ahndung von Verstößen haben aber die Verwaltungsbehörden ein Ermessen, das heißt, „die zuständige Behörde kann entscheiden, ob sie tätig wird und inwiefern – oder nicht“. Das betreffe auch die Frage, ob ein Bußgeld angeordnet wird oder nicht.
„99 Prozent der aufgefundenen Kätzchen sind krank; unzählige sterben unmittelbar nach der Geburt oder kurz darauf“, heißt es im „Großen Katzenschutzreport“ zu Straßenkitten in Deutschland, den der Deutsche Tierschutzbund kürzlich veröffentlichte. Der Verband schätzt die Anzahl der Straßenkatzen auf mehrere Millionen – „entsprechend hoch dürfte auch die Anzahl der toten Kätzchen sein“.
Lebensgefahren durch menschliche Fürsorge reduziert
„Grundsätzlich sind die meisten Verletzungen, Krankheiten und Parasitenbefälle, an denen Straßenkatzen leiden, medizinisch gut zu behandeln oder auch vorzubeugen, zum Beispiel durch Impfungen oder Parasitenprophylaxe“, heißt es im Report weiter. Die größten Lebensgefahren für Straßenkatzen könnten durch die menschliche Fürsorge auf ein Minimum reduziert werden. „Die Lebenserwartungen von Kitten in menschlicher Obhut sind laut Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes rund 40-Mal so hoch wie die der Straßenkatzen.“
Aber: „Mit der wachsenden Population steigt auch die Zahl der Straßenkatzen, die qualvoll verenden. Um den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu durchbrechen und das Leid der Tiere zu beenden, braucht es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen“, wird Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, zitiert. Wie diese durchgesetzt werden soll, ist offen.