Feuer in Barenburg 24-jähriger Brandstifter aus Emden ist nun verurteilt
Ein 24-jähriger Emder hat vergangenen Sommer mehrere Brände in Emden gelegt. Jetzt wurde er für seine Taten vor dem Auricher Landgericht verurteilt.
Emden/Aurich - Ein 24-jähriger Emder hat im Juli vergangenen Jahres in seiner Wohnung Feuer gelegt. Für die Bewohner des Mehrparteienhauses in Emden-Barenburg bedeutete die nächtliche Tat eine gesteigerte Gefährlichkeit, wie die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgerichts am Donnerstag, 16. Januar 2025, feststellte. Sie verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Zusätzlich wurden gleich zwei freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet, was sehr selten ist. Der Emder muss zuerst für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt, weil er Alkohol, Amphetamine und Marihuana konsumiert. Anschließend wird anhand eines erneuten Gutachtens bestimmt, ob er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Schon als Jugendlicher Vereinshütte angezündet
Der Angeklagte stammt aus einem konfliktbehafteten Elternhaus. Schon in seiner Kindheit war er von Feuer begeistert. In der Schule hat er extremes Mobbing erlebt, wodurch er ein Neigung zu Depressionen entwickelte. Er fiel durch Zündeleien auf dem Spielplatz auf. Mit 14 Jahren fackelte er eine Emder Vereinshütte ab, in die er eingebrochen war. Zuhause stellte er das angeschaltete Bügeleisen auf das Bügelbrett. Seine Mutter brachte ihn 2014 in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie, weil sie nicht mehr sicherstellen konnte, dass er nichts anzündet. Von der Jugendfeuerwehr wurde er ausgeschlossen.
Der Betroffene leidet unter einer Kombination mehrerer Krankheiten: Neben seiner Pyromanie, dem zwanghaftem Feuerlegen ohne Motiv, hat er eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus und eine Suchtmittelabhängigkeit mit Schwerpunkt Alkohol. Nach Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held ist der Angeklagte seit sieben Jahren ein Spiegeltrinker, der täglich drei Flaschen harten Alkohols konsumiere. Nur bei einer „totalen Abstinenz“ könne man an den anderen schweren Störungen arbeiten, unterstrich der Gutachter.
Nach dem Entzug in die Psychiatrie
Ob die Gefährlichkeit des Angeklagten mit der Abstinenz beseitigt werden könne, erkundigte sich der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein. Das verneinte der Psychiater: „Es verbleiben die schwere Impulskontrollstörung und die starke Neigung, Brände zu legen.“ Unbehandelt seien in Zukunft neue Brandlegungen zu erwarten. „Ohne zweites Standbein ist dem Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit nicht gedient“, so Held. Er empfahl darum die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung des Emders in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Aufenthalt in der Entziehungsanstalt. Seinen Ausführungen nach wolle der Angeklagte „reinen Tisch“ machen. Er sei „gewillt, jede Therapie anzunehmen, die erforderlich ist“. Deshalb stellte der Psychiater eine hinreichend positive Sozialprognose.
Eine weitere Tat war in dem Prozess angeklagt. Vergangenen Mai steckte der Emder im Keller des Mehrparteienhauses in der Hermann-Allmers-Straße ein Sofa an. Den Vorfall räumte er ein. Er wurde am Donnerstag im Hinblick auf die schwerer wiegende Tat im Juli eingestellt.
Wohnung mehrere Monate unbewohnbar
Bei dem Wohnungsbrand durch im Flur entzündeten Müll entstand ein Sachschaden von knapp 15.000 Euro. Mitbewohner waren auf den Brand aufmerksam geworden, weil ein Rauchmelder angesprungen war. Die Wohnung – Türzargen und Wände waren in Mitleidenschaft gezogen – war zweieinhalb Monate unbewohnbar. Der Angeklagte hat sich auch zu diesem Vorwurf eingelassen. Er hat nicht ausgeschlossen, den Brand in seiner Wohnung gelegt zu haben. „Hundertprozentig“ erinnern könne er sich nicht daran, sagte er aus. Er wisse nur, dass er draußen zusammengesackt, und später bei der Polizei wach geworden sei. „Ich wollte niemanden in Gefahr bringen“, erklärte er. Das unterstrich er auch in seinem letzten Wort, in dem er sich zudem entschuldigte. Sein Verteidiger Alexander Schwenen hat nach der Urteilsbegründung angekündigt, sein Mandant werde gegen das Urteil keine Revision einlegen.
Der Angeklagte befindet sich seit Juli in Untersuchungshaft. Sobald ein Platz in der Maßregelvollzugsanstalt frei wird, kann er den Entzug antreten. Die Zeiten in der Untersuchungshaft und im Maßregelvollzug werden auf seine Haftstrafe angerechnet, so dass der Emder nach einem zweijährigen, erfolgreichen Aufenthalt in der Entziehungsanstalt und einem entsprechenden Gutachten wieder auf freien Fuß kommen könnte.